Stuttgart Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis: Der ehemalige Drogeriekönig wurde vom Landgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro zahlen.
Schlecker-Prozess Anton Schlecker zu Bewährungsstrafe verurteilt
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