Streit bei Tönnies Urteil um doppeltes Stimmrecht rechtskräftig

Schlappe für Clemens Tönnies: Das doppelte Stimmrecht des Firmenchefs von Deutschlands größtem Fleischkonzern ist endgültig vom Tisch. Der Bundesgerichtshof weist eine Revision als unbegründet zurück.

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Das doppelte Stimmrecht ist vom Tisch. Quelle: dpa

Karlsruhe/Hamm Im Machtstreit um Deutschlands größten Fleischkonzern muss Firmenchef Clemens Tönnies eine Schlappe hinnehmen. Das doppelte Stimmrecht, das er für sich bei Abstimmungen im Gesellschafterkreis beansprucht, ist endgültig vom Tisch.

Der Bundesgerichtshof hat eine Revision als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des OLG Hamm von März 2015 rechtskräftig, wie eine Sprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag bestätigte (Az.: II ZR 99/15, Beschluss vom 19. Juli 2016).

Clemens Tönnies, auch Aufsichtsratschef beim Fußball-Bundesligisten Schalke 04, hält wie sein Neffe Robert Tönnies 50 Prozent an dem Unternehmen. Das doppelte Stimmrecht sicherte ihm bei einer Pattsituation (50:50) bislang großen Einfluss im Konzern, der 2015 mit weltweit 10.000 Mitarbeitern rund 5,6 Milliarden Euro umgesetzt hat.

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