Telekom-Prozess Die T-Aktie vor Gericht

Zweiter Prozesstag, erster Rückschlag für die Kleinaktionäre: Heute hat das Gericht im Musterprozess gegen die Deutsche Telekom klar gemacht, dass es die umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. Das größte Wirtschaftsverfahren aller Zeiten zeigt: Das Gesetz bietet Privatinvestoren in Deutschland wenig Schutz. Was T-Aktionäre erwartet und wie Anleger sich selbst schützen können.

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Das Logo an der Deutschen Quelle: AP

Für Trödel-Liebhaber ist der Flohmarkt im Frankfurter Stadtteil Bornheim eine wahre Fundgrube, die Veranstaltung lockt alljährlich Hunderte Schnäppchenjäger in den rot verklinkerten „Saalbau Bornheim“. Wo sonst Flohmärkte, Familienfeste oder Esoterikmessen laufen, beginnt heute Deutschlands größtes Wirtschaftsverfahren aller Zeiten: der Telekom-Prozess. Scharen enttäuschter T-Aktionäre, noch immer ist das Magenta-Papier die häufigste Aktie in deutschen Depots, halten die Aktie bestenfalls noch für Ramsch – und fordern Wiedergutmachung.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den großen Saal des Mehrzweckbaus in einen Gerichtssaal verwandelt, weil die eigenen Räume viel zu klein sind. Der Mammutprozess stößt in neue Dimensionen vor: Rund 17.000 Aktionäre, vertreten von 900 Anwälten, fordern zwischen wenigen hundert und einigen Millionen Euro Schadensersatz. Es sind Anleger wie Horst G. aus dem rheinischen Langenfeld. Im Jahr 2000 kaufte der Angestellte T-Aktien – und sah fortan wie gelähmt zu, wie deren Kurs abschmierte. Er ist wütend auf die Telekom-Manager, auf den Bund, auf die Banken. Die Verbitterung sitzt tief: „Die Herren haben Menschen getäuscht und unsere Ersparnisse verzockt.“ Selbst wenn er kein Geld zurückbekäme, so wolle er doch wenigstens „die feinen Herren der Telekom“ im Zeugenstand schwitzen sehen.

Rekordverdächtig ist nicht nur die Zahl der Beteiligten, sondern auch die Verfahrensdauer: Das Gericht wird wohl frühestens 2010 urteilen, zehn Jahre nach dem Beginn des Sinkflugs der T-Aktie. Und das ist noch längst nicht der Schlusspunkt, danach hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort. Unter den Klägern sind viele Rentner, so mancher dürfte den Ausgang des Prozesses gar nicht mehr erleben. Gerechtigkeit, meinen viele, sieht anders aus.

Der Justiz-Marathon belegt: Deutsche Anleger sind trotz etlicher Gesetzesnachbesserungen noch immer schlecht geschützt. Ob nach New-Economy-Skandalen wie Comroad oder EM.TV, dem Desaster um deutsche Filmfonds oder eben dem Absturz der T-Aktie – ohne zermürbende juristische Grabenkämpfe gibt’s keinen Cent zurück, oft gehen geprellte Investoren selbst in himmelschreienden Betrugsfällen leer aus. Auch das 2005 eigens für den Telekom-Prozess geschaffene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) hat da keine Abhilfe geschaffen. Doch auch wenn die Regeln zum Anlegerschutz zu oft versagen, gibt es trotzdem einige Tricks und Kniffe, die geschädigte Anleger beachten müssen.

Der Hauptvorwurf der Kläger: Die Telekom soll ihre Immobilien deutlich zu hoch bewertet und so den Aktienkurs in die Höhe getrieben haben. Investoren, die 1999 und 2000 zur zweiten und dritten Tranche des T-Börsengangs zu hohen Kursen eingestiegen sind, fühlen sich angesichts des späteren dramatischen Kursverfalls um ihr Erspartes betrogen.

Die Saat des Streits wird zum Jahreswechsel 1994/1995 gelegt. Als der damalige Telekom-Aufsichtsratschef Rolf-Dieter Leister am 1. Januar aufwacht, kann er sich über einen nächtlichen Wertzuwachs von fast 13 Milliarden D-Mark freuen. Statt mit 22,95 Milliarden Mark wie am 31. Dezember 1994 schlagen die Immobilien des Staatskonzerns plötzlich mit 35,68 Milliarden Mark zu Buche. Sehr zur Freude von Postminister Wolfgang Bötsch (CSU), der die Telekom just an jenem 1. Januar 1995 in eine Aktiengesellschaft umwandelt – da kommt die höhere Bewertung gerade recht.

Laut Gutachten der Münchner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollert-Elmendorff sei die Aufwertung der Immobilien um fast 60 Prozent „zulässig“ gewesen, argumentierte die Telekom 1999, als die Bilanzkosmetik – die während des ersten Börsengangs 1996 noch niemanden gestört hatte – erstmals die Öffentlichkeit bewegte. Im Februar 2001 eskalierte der Streit: Nachdem die Telekom ihr Immobilienvermögen um zwei Milliarden Euro abwerten musste, zogen Tausende Aktionäre vor Gericht. Die Aktie war inzwischen von ihrem Allzeithoch bei 104,87 Euro im März 2000 auf 24,40 Euro abgestürzt und befand sich weiter im freien Fall. Der Traum von der neuen Volksaktie – aus, vorbei, begraben unter den Trümmern des magentafarbenen T. Vom Allzeithoch bis heute haben sich 267 Milliarden Börsenwert in Luft aufgelöst.

Neben den hohen Immobilienwerten kritisieren Anleger, die zum dritten Börsengang im Juni 2000 die Aktie zeichneten, dass die Telekom damals nichts von der geplanten Übernahme des US-Mobilfunkers Voicestream gesagt hat – obwohl die Übernahmeverhandlungen nach Ansicht der Kläger schon weit fortgeschritten waren. Weil der beabsichtigte Milliarden-Deal von eminenter Bedeutung für den Konzern und damit auch für die künftigen Aktionäre war, so der Vorwurf, hätte er im Börsenprospekt erwähnt werden müssen.

In der Tat meldete der Bonner Konzern bereits am 25. Juli 2000 – nur einen Monat nach dem dritten Börsengang – den Kauf des US-Mobilfunkers. Der Kaufpreis lag bei fast 40 Milliarden Euro. Das war selbst in New-Economy-Zeiten enorm teuer, heute wirkt es geradezu absurd. Voicestream war mit 2,3 Millionen Kunden nur die Nummer sechs auf dem US-Markt, die Telekom zahlte mit 17.400 Euro je Voicestream--Kunde weit mehr als üblich. Der irrsinnige Deal belastete die Geschäfte des Telefonriesen auf Jahre hinaus.

Das Gericht muss jetzt klären, ob die Verhandlungen in den USA im Frühsommer 2000 schon so weit fortgeschritten waren, dass die Telekom die Anleger hätte informieren müssen. Und es muss darüber urteilen, ob der Konzern Immobilien zu hoch bewertet hat. Der Kläger in dem am Montag beginnenden Musterverfahren ist ein Pensionär aus Baden-Württemberg, der beim dritten Börsengang investiert und dadurch 1,2 Millionen Euro verloren hat. Sein Fall wird stellvertretend für 8500 Kläger verhandelt, die im Jahr 2000 eingestiegen sind. Die Musterklage eines Anlegers, der 1999 T-Aktien gekauft hat, wird in einem noch nicht terminierten Parallelverfahren verhandelt. „Wir lassen das liegen, bis wir sehen, wie es im ersten Verfahren vorangeht“, heißt es beim Oberlandesgericht.

An den bisher angesetzten 17 Verhandlungstagen bis Ende Mai geht es zunächst um den Voicestream-Komplex. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich hat dazu eine Reihe prominenter Zeugen geladen. Besonders eng dürfte es im Saalbau Bornheim mit seinen 782 Sitzplätzen am 14. April um 10 Uhr werden, wenn Ex-Telekom-Chef Ron Sommer in den Zeugenstand tritt. Ebenfalls aussagen müssen Ex-Chef Kai-Uwe Ricke, der amtierende Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick, Ex-Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus und hochrangige Vertreter des Bundesfinanzministeriums.

Erst wenn die Richter sich ein Bild von der Voicestream-Übernahme gemacht haben, dürfte es ans Eingemachte gehen: die Immobilienbewertung. Theoretisch könnten die Richter bereits auf Basis der Voicestream-Vorwürfe eine Schadensersatzpflicht der Telekom konstatieren. Daran glaubt aber kaum jemand. „Die Immobilienbewertung ist auch im Verfahren zur dritten Tranche des Börsengangs die Kernfrage“, meint Rechtsanwalt Wolf von Buttlar von der Kanzlei Dr. Steinhübel & Buttlar, die 25 Telekom-Aktionäre vertritt. Und deshalb wird sich das Verfahren wohl in die Länge ziehen. „Ich nehme an, dass die Richter ein Gutachten in Auftrag geben und die Immobilien nachträglich bewerten lassen“, sagt von Buttlar. Das ist äußerst kompliziert und wird deshalb teuer. Experten schätzen die Gutachterkosten auf 20 Millionen Euro. Immerhin, hier kommt der entscheidende Vorteil des Musterverfahrens zum Tragen: Verliert der Kläger, muss er das Geld nicht allein aufbringen – die Kosten werden auf alle 17.000 Kläger aufgeteilt. Entscheiden die Richter für die Aktionäre, muss die Telekom zahlen.

Wie die Chancen der Kläger stehen, ist schwer zu sagen – das dürfte vor allem vom Gutachter abhängen. Klar ist nur, dass bis zu einem finalen Votum noch Jahre vergehen. Denn nach dem Oberlandesgericht ist der Bundesgerichtshof dran, der Telekom-Prozess dürfte die Justiz also bis weit ins nächste Jahrzehnt beschäftigen.

Meinrad Wösthoff schwante bereits im November 2004 Böses. Gut und gerne 15 Jahre werde es dauern, bis alles abgearbeitet sei, stöhnte der für den Telekom-Prozess zuständige Richter am Landgericht Frankfurt. „Das Gericht leidet. Wir sind auf einen solchen Ansturm nicht vorbereitet.“ Ein Jahr später, am 1. November 2005, trat zwar das für den Telekom-Prozess erdachte Musterklagen-Gesetz in Kraft, das eine deutsche Variante der US-Sammelklagen erlaubt. Statt die Klagen einzeln abzuarbeiten, konnte Wösthoff sie jetzt nach einer Vorabprüfung ans Oberlandesgericht schicken.

Trotzdem hat es bis zum Beginn des Telekom-Prozesses weitere 29 Monate gedauert. Die Telekom-Juristen hätten die Schwächen des Gesetzes „gezielt genutzt“, um das Verfahren in die Länge zu ziehen, moniert Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp, die den vom Gericht ausgewählten Musterkläger vertritt. Auch andere Anwälte kritisieren das Vorgehen des ehemaligen Staatskonzerns. „Die Telekom hat versucht, das Landgericht trotz des Musterklagen-Gesetzes zur Prüfung jeder einzelnen Klage zu zwingen“, sagt von Buttlar. Es sei immer wieder beantragt worden, Kläger nicht zum Musterverfahren zuzulassen, etwa weil ihre Ansprüche angeblich verjährt waren.

Telekom-Anwalt Bernd Wilhelm Schmitz wollte zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen. „Der führende Prozessanwalt in Deutschland“, wie die internationale Kanzlei Latham & Watkins ihren Frankfurter Partner beschreibt, sei „zur Vorbereitung auf den Prozess abgeschirmt“. Die Telekom bestreitet die Verzögerungstaktik: „Wir sind natürlich am schnellen Prozessverlauf interessiert, zumal wir fest überzeugt sind, dass die Vorwürfe haltlos sind“, sagt Andreas Leigers, Leiter der Telekom-Finanzkommunikation.

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