US-Auslieferungsantrag Kein Livestream für Kim Dotcom

Kim Dotcom wehrt sich weiter gegen seine Auslieferung in die USA. Am Montag wurde vor Gericht in Neuseeland verhandelt. Der Internetunternehmer erschien jedoch selbst gar nicht – es gab Streit über einen Livestream.

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US-Ankläger werfen dem Unternehmer vor, Copyright-Besitzer um mindestens eine halbe Milliarde US-Dollar geprellt zu haben. Quelle: AFP

Wellington Anwälte des deutschstämmigen Internetunternehmers Kim Dotcom haben bei einer Anhörung in Neuseeland erneut versucht, eine Auslieferung ihres Mandanten an die USA abzuwehren. Dotcom selbst erschien am Montag nicht im Gericht von Auckland, als die Anhörung begann. Die Richter lehnten seinen Antrag ab, die Verhandlung live im Internet zu übertragen.

Dotcom (42) ist Gründer der einst populären Internetplattform Megaupload, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten. US-Ankläger werfen ihm und drei Mitstreitern vor, Copyright-Besitzer damit um mindestens eine halbe Million US-Dollar geprellt zu haben. Die US-Behörden ließen den Dienst 2012 schließen.

Dotcom lebt seit Jahren in Neuseeland. Auf US-Antrag führte die neuseeländische Polizei 2012 eine Razzia auf seinem Anwesen durch und nahm Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, vorübergehend fest. Die US-Behörden wollen ihm und seinen Mitstreitern den Prozess machen. Bei einem Schuldspruch droht ihnen eine langjährige Haftstrafe.

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