US-Sammelklagen Der mühselige Weg der Patienten zum Recht

Julia Roberts gewann für die Darstellung der Erin Brockovich, die einen US-Konzern mit einer Sammelklage in die Knie zwang, einen Oscar. Warum Sammelklagen in den USA so gefürchtet sind.

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Julia Roberts gewann für die Quelle: REUTERS

Hollywood-Mimin Julia Roberts weiß sich zu helfen. Obwohl nur eine kleine Anwaltsgehilfin, zwingt sie im Film "Erin Brockovich" den US-Konzern Pacific Gas & Electric mit einer Sammelklage in die Knie. Der Streifen geht zurück auf einen wahren Umweltskandal, an deren Ende Geschädigte in den USA 1996 Schadensersatz in Höhe von 333 Millionen US-Dollar erstritten.

Sammelklagen, bei denen mehrere Geschädigte ihre Klagen gemeinsam einreichen, sind in den USA gefürchtet. Sowohl Bertelsmann (wegen Verletzung des Urheberrechts) als auch Microsoft (wegen Missbrauchs einer marktbeherrschende Stellung) mussten sich gegen Sammelklagen wehren. Der Pharmakonzern Merck & Co. zahlte, um weitere Klagen abzuwenden,  4,9 Milliarden Dollar an Patienten, die sich vom Merck-Mittel Vioxx geschädigt fühlten. In den USA bringen Sammelklagen den Konzernen Kummer und den Anwälten Geld: Viele Advokaten haben sich darauf spezialisiert und suchen sich fleißig Mandanten zusammen. So steigt die Höhe der Forderungen. Obsiegen die Kläger, kassieren die Anwälte etwa  30 Prozent der Schadenssumme.

Verfahren gegen Telekom

In Deutschland dagegen muss grundsätzlich jeder Kläger einzeln seinen Anspruch und Schaden nachweisen. Entsprechend hoch liegen die Prozessrisiken – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Deutschen Klägern ist es nicht möglich, sich in eine Sammelklage in den USA einzureihen, unter Umständen können sie aber davon profitieren. Bislang hat jedoch keiner der mutmaßlichen Vioxx-Geschädigten in Deutschland einen Cent erhalten. Eine Sonderbehandlung genießen in Deutschland Anleger, die sich von Unternehmen – wegen falscher, irreführender oder unterlassener Information – geschädigt fühlen. Ein Aktionär kann dazu einen Musterprozess führen. Ist er erfolgreich, urteilen die Gerichte alle anderen Fälle auf dieser Grundlage ab. Einen solchen Musterprozess erlebt gerade die Deutsche Telekom, von der 17.000 Aktionäre Schadensersatz wegen angeblich falscher Informationen im Börsenprospekt fordern. Für mutmaßliche Medikamenten-Geschädigte ist ein solches Verfahren nicht vorgesehen.

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