Gesundheitsfonds Krankenkassen kassieren für Phantom-Versicherte

Krankenkassen fordern Geld aus dem Gesundheitsfonds für Versicherte, die es gar nicht gibt.

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Gesetzliche Kassen kassieren Geld aus dem Gesundheitsfonds für Versicherte, die es nicht gibt. Quelle: dpa

Nach Recherchen der WirtschaftsWoche  kassieren die Kassen zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte oder Flüchtlinge auch dann noch eine monatliche Kopfpauschale aus dem Gesundheitsfonds, wenn diese das Land schon wieder verlassen haben. Für diese Phantom-Versicherten werden keine Versicherungsbeiträge eingezahlt. Dadurch häufen sich gleichzeitig Beitragsschulden an.

„Es gibt eine unklare Rechtslage, die die Kassen ausnutzen – bewusst oder unbewusst“, bestätigte Frank Plate, Präsident des zuständigen Bundesversichertenamts (BVA), der WirtschaftsWoche. Seine Behörde richtete sich in einem Brief an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Kassen würden sich durch „das unberechtigte Fortführen von Versicherungsverhältnissen (...) rechtswidrige finanzielle Vorteile“ verschaffen, heißt es in dem Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt. „Verschärft wird die Problematik dadurch, dass (...) keinerlei Beitragseinzug betrieben wird“, schreiben die Kontrolleure.

„Man sollte lieber beginnen, bei allen Kassen die Versichertenzahlen zu überprüfen“, fordert Franz Knieps, Vorstand des Verbands der Betriebskrankenkasse, gegenüber der Wirtschaftswoche.  „Es ist auffällig, wie stark die Mitgliederzahlen der Krankenversicherung zuletzt gestiegen sind“, sagte auch Roland Engehausen, Vorstand der IKK Südwest der WirtschaftsWoche. „Wir fordern eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren.“

Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, können Krankenkassen Mitglieder nicht einfach aus der Versicherung ausschließen. Wenn ein Kunde seine Versicherung kündigt, braucht die Krankenkasse einen Nachweis, dass er bei einem anderen Anbieter weiter versichert ist. Sonst fallen diese Kunden automatisch in eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung, auch wenn keine Versicherungsbeiträge für sie gezahlt werden.

Bei Saisonarbeitskräften gilt die Versicherungspflicht jedoch nicht mehr, wenn diese das Land dauerhaft verlassen. Sie dürfen daher nicht in der obligatorischen Anschlussversicherung geführt werden. Krankenkassen sind daher verpflichtet zu überprüfen, ob sich ihre Mitglieder noch im Land befinden. Doch wie diese Ermittlungen aussehen müssen und in welcher Frist sie erfolgen müssen, ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Daher „nehmen einige Krankenkassen diese Ermittlungspflichten offenbar nicht ernst genug“, mahnt das BVA die Kassen.

Das Amt versucht nun gemeinsam mit den Krankenkassen ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der in der obligatorischen Anschlussversicherung gemeldeten Phantom-Versicherten zu finden. Ein erstes Treffen dazu fand bereits in der vergangenen Woche statt.

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