Rekordprozess ums Arag-Erbe 34 Jahre für das erste Urteil

Es ist der längste Rechtsstreit in der Geschichte des Düsseldorfer Landgerichts - und möglicherweise auch der Republik: Im Erbstreit um Anteile der Arag-Versicherung gibt es nun immerhin ein Urteil der ersten Instanz.

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Nach 34 Jahren ist das erste Urteil im Arag-Prozess gefallen. Quelle: dpa

Faßbender ./. Faßbender“ steht an der Tür im fünften Stock des Düsseldorfer Landgerichts, gefolgt von einem Aktenzeichen, das Juristen die Haare zu Berge stehen lässt: 5 O 487/83. Die 83 steht für den Beginn des Verfahrens: 1983. Seit 34 Jahren dauert der Erbstreit um Anteile am Arag-Versicherungskonzern.

Am Mittwoch erging nun das Urteil im bislang längsten Rechtsstreit in der Geschichte des Landgerichts - und möglicherweise auch der Republik. Es markiert allerdings nicht das Ende des Erbstreits, sondern nur die Entscheidung in erster Instanz.

Das Testament, um dessen Auslegung gestritten wird, ist noch älter, nämlich von 1965 und somit 52 Jahre alt. Es geht darin um das Vermächtnis von Walter Faßbender - der starb 1972. Im Testament hatte er verfügt, dass seine Anteile am Düsseldorfer Versicherungskonzern Arag in einer Hand bleiben und seinem Sohn Paul-Otto vermacht werden. Die jüngere Schwester sollte dafür einen finanziellen Ausgleich bekommen. Über dessen Höhe wird nun im vierten Jahrzehnt gestritten.

Als der Fall 1983 nach jahrelangem familieninternen Zwist vor Gericht landete, mussten Sachverständige den Wert von Unternehmensanteilen für einen Stichtag berechnen, der bereits elf Jahre zurücklag. „Das ist fast unmöglich“, sagt Prof. Gerd Krieger. Der renommierte Anwalt vertritt Arag-Chef Paul-Otto Faßbender (70) seit Beginn des Rechtsstreits vor 34 Jahren. „Ich will ja auch irgendwann mal in Ruhestand gehen“, sagt Krieger - Jahrgang 1950.

Er ist zufrieden mit dem, was das Landgericht entschieden hat und Richterin Barbara Strupp-Müller am Mittwoch verkündet. Die vier Jahre jüngere Schwester seines Mandanten bekommt rund 3,5 Millionen Euro zugesprochen.

Dass das für sie kein Grund zum Jubel ist, kann man schon der Kostenentscheidung entnehmen: 70 Prozent der Verfahrenskosten muss die Klägerin berappen. Zehn Millionen Euro waren ihr einst angeboten worden, um den Streit mit einem Vergleich aus der Welt zu schaffen - vergeblich. Gestritten wird auch um Anteile an ausländischen Tochtergesellschaften, die gar nicht mehr existieren, sagt Krieger.

1984 hatte das Gericht zum ersten Mal verhandelt. „Die beiden Beisitzerinnen waren da noch gar nicht geboren“, hatte Richterin Strupp-Müller bemerkt.

Über die Verhandlungsdauer starben der Anwalt der Klägerin und ein Sachverständiger, ein weiterer wurde dement, ein neuer Anwalt und neue Gutachter mussten sich einarbeiten. „Dem Gericht kann man da keinen Vorwurf machen. Das ist unglücklich gelaufen“, meint Anwalt Krieger.

Die Gegenseite hat nach eigenen Angaben bereits unmittelbar nach der Urteilsbekanntgabe am Mittwoch Berufung eingelegt. „Das Gericht ist dem Gutachter gefolgt, der mit seiner abseitigen Bewertung von Anfang an auf dem völlig falschen Dampfer war“, sagt Anwalt Lambertus Fuhrmann. Die Richter am Oberlandesgericht können sich also schon mal einarbeiten.

Paul-Otto Faßbender hatte den Streit als „eine unnötige Ressourcenverschwendung“ kritisiert. Nach wie vor leitet er den größten deutschen Versicherungskonzern in Familienbesitz. Seit 1998 ist er Mehrheitsaktionär und seit 2000 Vorstandsvorsitzender. „Ich will nicht die nächsten 30 Jahre weiter prozessieren“, hatte der Konzernchef betont. Er wäre dann 100 Jahre alt.

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