
Der Mobilfunk-Konzern habe den Betriebsrat nicht über den Beschluss informiert, das Werk in Bochum schließen zu wollen, sagte Vize-Generalsekretär Reiner Hoffmann der „Frankfurter Rundschau“ (heutige Ausgabe). Bei solchen Verstößen seien bislang in der Richtlinie keine Sanktionen vorgesehen.
Der EGB verlangt deshalb eine Reform der EU-Richtlinie: Wenn ein Konzern Arbeitnehmer-Rechte missachte, müsse ein Verlagerungsbeschluss ausgesetzt werden können, forderte Hoffmann. Das Management müsse verpflichtet werden, den Euro-Betriebsrat zu konsultieren und sich mit ihm auf ein Vorgehen zu einigen. Heute treffen sich in Brüssel die europäischen Nokia-Betriebsräte.