Verzögerung von bis zu zwei Tagen Panne behindert Auszahlung des Arbeitslosengeldes II

Die Bundesanstalt für Arbei hat unmittelbar vor dem Start des neuen Arbeitslosengeldes II eine gravierende Panne festgestellt. Die Panne könnte für einen Teil der über drei Millionen betroffenen Langzeitarbeitslosen die pünktliche Auszahlung zum Jahresanfang gefährden.

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HB BERLIN. „Die Auszahlung von Alg II (Arbeitslosengeld II) kann sich auf Grund eines Programmierfehlers in rund fünf Prozent der Fälle um ein bis zwei Tage verzögern“, heißt es in einer internen Mitteilung der Behörde an die Arbeitsagenturen vom Donnerstagnachmittag, die der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungsempfänger kein Geld erhielten und daher am 3. Januar in den Arbeitsagenturen wegen einer Barzahlung vorsprächen. „Die Zahlstellen sollten sich deshalb vorsorglich für den 3.1.05 angemessen mit Bargeld verstärken“, heißt es weiter. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte sich im September dafür verbürgt, dass die Auszahlung pünktlich geschieht. „Ich habe dafür den Kopf hinzuhalten, dass zum 1. Januar, zum 2. Januar die Auszahlung termingerecht erfolgt“, sagte Clement. „In jedem Fall habe ich dafür die Verantwortung.“ Mit Jahresanfang 2005 startet die Umsetzung der Hartz-IV-Reform, mit der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden. Über drei Millionen Langzeitarbeitslose sollen dann erstmals die neue Leistung erhalten. Die Nürnberger Zentrale der Bundesagentur hatte am Donnerstagvormittag in einem Reuters vorliegenden Schreiben auf das Computer-Problem aufmerksam gemacht. Auf Grund eines Programmierfehlers seien die Kontonummernfelder der Leistungsempfänger zum Teil falsch ausgefüllt worden. Die Felder für die Kontonummern seien nicht am Anfang, sondern hinter der Zahl mit Nullen aufgefüllt worden. Die Behörde habe die Banken gebeten, die Zahlungen dennoch auf die korrekten Konten gutzuschreiben und nicht zurück zu geben. Die Behörde erstatte ihnen die entstehenden Aufwendungen. Die Bundesbank und die Verbände der Kreditinstitute seien informiert. Banken und Sparkassen hätten sich auf Bitten der Bundesagentur bereit erklärt, die Auszahlung der Leistung trotz des Programmfehlers sicherzustellen, heißt es in dem späteren Rundschreiben der Behörde an die Agenturen für Arbeit. „Dies wird in voraussichtlich 95 Prozent der Fälle auch gelingen.“

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