Es sei unwahrscheinlich, dass die Wettbewerbswächter das Projekt von ARD und ZDF verböten, erfuhr die WirtschaftsWoche aus Kreisen des Kartellamts. Dagegen hatte die Behörde Anfang März die Videoplattform gestoppt, die die beiden privaten Fernsehkonzerne RTL und ProSiebenSAT.1 geplant hatten. Die Wettbewerbshüter begründeten die Untersagung damit, dass RTL und ProSiebenSAT.1 auf dem deutschen TV-Werbemarkt einen Anteil von zusammen rund 83 Prozent hätten und damit eine marktbeherrschende Stellung einnähmen.
ARD und ZDF erreichen zusammen nur 5,2 Prozent. Dass die beiden öffentlich-rechtlichen Sender zusätzlich zu den Werbeeinnahmen jährlich rund sieben Milliarden Euro Rundfunkgebühren erhielten, sei kartellrechtlich irrelevant, heißt es aus Kreisen des Kartellamts. RTL und ProSieben SAT.1 haben bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Im Gegensatz zum Kartellamt sehen sie sich nicht in einer marktbeherrschenden Stellung.