
Porsche-Chef Wendelin Wiedeking will die Mehrheit an Volkswagen übernehmen und den Konzern umbauen. Durch das geltende VW-Gesetz und die Satzung des Konzerns sind ihm jedoch die Hände gebunden. Vermutlich wird dieser Zustand noch Jahre dauern. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das VW-Gesetz, das den Einfluss von Porsche beschränkt, teilweise für wettbewerbswidrig erklärt. Doch damit hat Wiedeking noch längst keine freie Fahrt.
Denn die Bundesregierung wird das VW-Gesetz nach der Kritik des EuGH nicht abschaffen, sondern nur korrigieren – und zwar so, dass sich an den Machtverhältnissen möglicherweise nur wenig ändert. Dagegen wird Porsche auf der VW-Hauptversammlung am kommenden Donnerstag lautstark wettern.
Nützen wird das den Stuttgartern nicht viel, denn Wiedeking hat mit dem Land Niedersachsen einen mächtigen Widersacher, der gut 20 Prozent an Volkswagen hält. Änderungen am VW-Gesetz könnten den Einfluss des Landes schmälern, was Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff mit allen Mitteln verhindern will. Er weiß das VW-Management ebenso an seiner Seite wie die Arbeitnehmervertreter und die mächtige Wolfsburger IG Metall.
Die wichtigsten Links zur aktuellen Debatte um das VW-Gesetz:
Im Mittelpunkt des Konfliktes steht das VW-Gesetz von 1960. Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter http://www.vw-gesetz.de/ Der EuGH hat das VW-Gesetz in mehreren Punkten beanstandet. Den Wortlaut des Urteils finden Sie unter: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-112/05&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100 Es wird ein neues VW-Gesetz geben, bereinigt um die vom EuGH kritisierten Punkte. Nun tobt ein Streit zwischen EU-Binnenmarktkommissar Charlie McGreevy und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries über die Ausgestaltung des neuen VW-Gesetzes. Den Briefwechsel der beiden Kontrahenten lesen Sie hier (pdf-Format, 1 MB).