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Wechsel in den Aufsichtsrat Ackermanns Hintertürchen

Josef Ackermann dürfte eigentlich erst nach einer Pause von zwei Jahren in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank einziehen. Doch auch im Aktiengesetz gilt: keine Regel ohne Ausnahme.

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Der Vorstandsvorsitzende der Quelle: dapd

Das deutsche Aktiengesetz lässt keine Zweifel zu: Jeder Vorstand muss zwei Jahre pausieren, bevor er in den Aufsichtsrat des eigenen Unternehmens einziehen darf - auch Josef Ackermann. Aber es gibt eine Hintertür. Die sogenannte "Cooling-off-Periode", seit dem Jahr 2009 vorgeschrieben, soll die Unabhängigkeit der Kontrollgremien stärken. Sie gälte natürlich auch bei einem Wechsel Josef Ackermanns von der Vorstandsspitze in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank. Allerdings gibt es auch im Aktiengesetz keine Regel ohne Ausnahme: nämlich dann, wenn Aktionäre, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte halten, wollen, dass ein Vorstand nahtlos als Kontrolleur für das Unternehmen weiterarbeitet.

Diese Ausnahmeregelung ist seit 2009 erst zwei Mal angewendet worden - bei Gerresheimer Glas und Thyssen-Krupp. Bei der Deutschen Bank sollen deren Investmentbanker immerhin 18 Prozent der eigenen Aktien halten.

Auf welchen Wegen Ackermann in den Aufsichtsrat wechseln kann

Prinzipiell gibt es drei Varianten, Ackermann schnell den Wechsel in den Aufsichtsrat zu ermöglichen.

Die erste und praktikabelste: Eine Aktionärsgruppe schlägt dem bisherigen Aufsichtsratschef Clemens Börsig vor, Ackermann zu nominieren. Börsig setzt den Vorschlag auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung. Dort wählt eine Mehrheit Ackermann in das Kontrollgremium.Die zweite Variante: Aktionäre machen nach Veröffentlichung der Hauptversammlungseinladung einen Gegenvorschlag, eben die Wahl Ackermanns.Die dritte Variante: Während der Hauptversammlung schlagen Aktionäre Ackermann vor.

In allen Fällen müssen die 25 Prozent Stimmrechte - das sind bei der Deutschen Bank derzeit fast zehn Milliarden Euro Aktienkapital - dann auch vertreten sein. Zuletzt lag die Präsenz auf den Hauptversammlungen der Deutschen Bank nur bei 35 Prozent. Wäre das auf dem entscheidenden Treffen auch so, müssten mehr als 70 Prozent der Anwesenden für die Nominierung Ackermanns votieren.

Wille der Aktionäre

Gemein ist allen Varianten: Ohne einen ausdrücklichen Vorschlag von Aktionären kann Börsig die Personalie Ackermann nicht einfach auf die Tagesordnung setzen. Daher dürften vor der Hauptversammlung intensive Gespräche mit Investoren anstehen.

Der weitere Weg an die Spitze des Aufsichtsrats wäre vergleichsweise einfach. Börsig würde freiwillig sein Amt als Vorsitzender niederlegen und der Aufsichtsrat Ackermann zum neuen Chef bestimmen. Käme es zur Konfrontation, bliebe dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, Börsig vom Chefposten abzuberufen. Sein Mandat kann ihm nur die Hauptversammlung wieder wegnehmen - mit einer Dreiviertelmehrheit.

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