Das bestätigten beide Klägerparteien gegenüber der WirtschaftsWoche. In dem EU-Verfahren geht es um den Verdacht: Die Suchmaschine von Google positioniert konzerneigene Dienste wie Google Maps und Google News bei den Treffern an vorderster Stelle, so dass Internet-Nutzer bei Recherchen zuerst auf Google-Angebote klicken. Schon im November hatte der EU-Wettbewerbskommissar ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Mit seinen Ermittlungen reagierte er auf Beschwerden der britischen Preisvergleichswebsite Foundem, der französischen Justizsuchmaschine Ejustice.fr sowie der deutschen Microsoft-Tochter Ciao.
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV hatten bereits vor einigen Monaten Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Das entschied nun am vergangenen Mittwoch, dem Wunsch der EU-Kommission nachzukommen und die beiden Fälle nach Brüssel zu übergeben. Die Verleger und Euro-Cities werfen dem Internetkonzern Google vor, er nutze seine marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinengeschäft aus, um sich in anderen Märkten, etwa im Navigations- und im Nachrichtengeschäft, besser zu positionieren. Darin sehen sie einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. In den vergangenen Tagen hatten sich Mitarbeiter des EU-Kommissars bereits mit Managern von Euro-Cities getroffen.