
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall scheiterte damit überwiegend mit seiner Klage gegen den Regulierer. Die Vattenfall Europe Transmission GmbH hat sich dagegen gewehrt, dass die Netzagentur ihr im Juni 2006 die beantragten Netzentgelte um 18 Prozent gekürzt hatte. Der Energieriese hatte sich außerdem gegen die Anordnung der Netzagentur gewehrt, seine Mehrerlöse aus dem Zeitraum vom 1. November 2005 bis 30. Juni 2006 bei den künftigen Gebühren kostenmindernd zu berücksichtigen.
Diese Mehrentgelte müssen dem BGH zufolge erst in der nächsten Kalkulationsperiode für die Entgelte kostenmindernd berücksichtigt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Beschwerde von Vattenfall gegen die Durchleitungsgebühren abgewiesen, ihr bei den Mehrerlösen aber Recht gegeben. Daraufhin waren beide Streitparteien vor den BGH gezogen.