Unternehmenspleiten Versicherer fürchten Prozesswelle gegen Manager wegen Insolvenzen

Wird eine Insolvenz verschleppt drohen enorme Haftungsrisiken für Manager. Das könnte auch den Versicherungen teuer zu stehen kommen.

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Auch die Ausnahmeregelung in der Coronakrise könnte für Manager zum Problem werden. Quelle: dpa

Nach der Insolvenzwelle droht eine Prozesswelle: Versicherer warnen vor Millionenforderungen der Insolvenzverwalter gegen Manager, deren Unternehmen in die Pleite gerutscht sind. „Bei verspäteter Anmeldung der Insolvenz droht eine immense Managerhaftung“, sagte Insolvenzrechtsanwalt Wolfram Desch am Dienstag bei einer Veranstaltung des Branchenverbandes GDV.

Nach einer Analyse des GDV von 368 einschlägigen Schadenfällen in der Managerhaftpflichtversicherung (D&O) sollen Geschäftsführer und Vorstände im Schnitt mit fast sieben Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen dafür geradestehen, dass sie für ihre Firma zu spät einen Insolvenzantrag gestellt haben.

Die Insolvenzverwalter zögen in der Regel alle Geldabflüsse aus dem Unternehmen in Zweifel, nachdem dieses nach ihrer Feststellung insolvenzreif ist, erläuterte Desch. Die daraus resultierenden Forderungen an die Manager seien meist „zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagte Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung.

Vor Gericht werde ein Großteil davon abgeschmettert. In jedem dritten Fall müssten die Manager nach der GDV-Studie gar nicht haften, im Schnitt müssten sie nur 140.000 Euro zahlen. Doch bis dahin vergingen in der Regel mehr als zwei Jahre, und für die Versicherer liefen mehr als 30.000 Prozess- und Anwaltskosten auf.

Ein Fünftel aller Schäden in der D&O-Versicherung gehe auf Insolvenzen zurück, sagte Swiss-Re-Manager Messmer. 2019 hatten deutsche Unternehmen für D&O-Policen ihrer Manager 263 Millionen Euro Beiträge gezahlt. Dabei gilt die Sparte seit Jahren als defizitär für die Versicherer.

Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht während der Coronakrise sei die Unsicherheit der Manager noch gewachsen, erklärte der GDV. Denn nur wenn die Corona-Pandemie der Grund für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist und wenn das Unternehmen danach eine Überlebensperspektive hat, kommen die Manager um den Antrag herum. Vom 1. Oktober an müssen alle zahlungsunfähigen Unternehmen wieder Insolvenz anmelden. Vor allem bei kleineren Firmen befürchten Sanierungsexperten dann eine Insolvenzwelle.

Mehr: Unternehmen, denen das Geld ausgegangen ist, müssen bald wieder Insolvenz anmelden. Zahlungsunfähigkeit ist der Grund für 90 Prozent aller Anträge.

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