Untreue-Prozess Gericht hält Sal. Oppenheim-Führung für schuldig

Im Prozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim ist eine erste Entscheidung gefallen: Das Gericht hält die Angeklagten für schuldig.

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Die ehemaligen Direktoren der Privatbank Sal. Oppenheim, Matthias Henning Graf von Krockow (rechts) and Friedrich-Carl Janssen (ganz links) warten im Gerichtssaal in Köln auf ihr Urteil. Quelle: Reuters

Im Sal. Oppenheim-Prozess hält das Landgericht Köln die vier ehemaligen Bankchefs nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme für schuldig. Die Strafe für Matthias Graf von Krockow (65) würde sich zwischen zwei und drei Jahren bewegen. Christopher von Oppenheim (49) müsste mit einer Mindeststrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Höchststrafe von zwei Jahren und zehn Monaten rechnen. Dieter Pfundt (62) hätte sich derzeit auf eine Spanne zwischen mindestens 20 Monaten und höchstens zwei Jahren und acht Monaten einzustellen.

Einen entsprechenden Verständigungsvorschlag machte die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker den drei Angeklagten am Donnerstag. Voraussetzung für eine Umsetzung des Vorschlags wären Geständnisse der Angeklagten sowie eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hatten den Vorwurf aus der Anklage bisher zurückgewiesen.

Die fünf Angeklagten im Sal. Oppenheim-Prozess

Freiheitsstrafen können bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Demnach wäre in allen drei Fällen sowohl eine Gefängnis- als auch eine Bewährungsstrafe denkbar. Grobecker betonte bei dem Rechtsgespräch, es handele sich noch nicht um ein Urteil.

Der vierte ehemals persönlich haftende Gesellschafter des Bankhauses, Friedrich Carl Janssen (70), hatte vorab erklärt, er wolle keinen Verständigungsvorschlag unterbreitet bekommen. Die Richterin ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass die Kammer ihn nach vorläufiger Würdigung ebenfalls für schuldig hält. Den Angeklagten wird teils Untreue in einem besonders schweren Fall, teils Beihilfe dazu vorgeworfen.

Ihr ehemaliger Geschäftspartner Josef Esch hat nach dem Zwischenstand lediglich einen Schuldspruch zu erwarten im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

Der spektakuläre Wirtschaftsstrafprozess dauert schon fast zwei Jahre. Inzwischen habe man ein detailliertes Bild gewonnen und dabei auch den Niedergang des Bankhauses und des Warenauskonzerns Arcandor in den Blick genommen, sagte die Richterin. Im Fokus standen bisher ein Immobiliengeschäft in Frankfurt und Kredite zu einer Zeit, als Arcador (Karstadt/Quelle) schon angeschlagen war.

Sal. Oppenheim, die einst größte europäische Privatbank, war als Großaktionär des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor mit in den Abwärtsstrudel geraten. Die Deutsche Bank übernahm das Kölner Geldhaus Anfang 2010 stark verkleinert.

Grobecker sagte, die Kammer berücksichtige, dass die Angeklagten nicht vorbestraft seien und teilweise in einem „vorgerückten Lebensalter“. Die angeklagten Taten seien in einem Klima erfolgt, das von nachlässiger Kontrolle im Bankhaus geprägt gewesen sei. „Straferschwerend“ werde der hohe Millionenschaden für die Bank bewertet. Eine persönliche Bereicherung bei den vier Ex-Gesellschaftern sehe die Kammer nicht.

Offen blieb, wann und wie sich die drei Angeklagten zu dem Vorschlag äußern werden. Ob Esch und Janssen nachträglich aufspringen wollen oder nicht, blieb zunächst ebenfalls unklar. Die Staatsanwaltschaft will den Vorschlag der Kammer eingehend prüfen. „Wir lassen uns gerne überzeugen, aber nicht um jeden Preis“, sagte Oberstaatsanwalt Gunnar Greier nach dem Rechtsgespräch. „Wir halten alle fünf für schuldig.“ Graf von Krockow und Christopher von Oppenheim sehe die Anklagebehörde „nicht im Bewährungsbereich“.

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