Urteil zu Anleihekäufen EZB macht nach Karlsruher Urteil wohl Weg für einvernehmliche Lösung frei

Die EZB hat laut einem Bericht grünes Licht für die Weitergabe von Dokumenten an die Bundesbank gegeben. Sie sollen belegen, dass das Kaufprogramm „verhältnismäßig“ sei.

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Das Bundesverfassungsgericht hat das billionschwere Programm PSPP der europäischen Zentralbank zum Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Quelle: dpa

Nach dem kritischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ihren Anleihekäufen hat die Europäische Zentralbank (EZB) an diesem Mittwoch Insidern zufolge den Weg für eine Lösung der Streitfrage freigemacht.

Wie zwei mit der Sache vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters mitteilten, hat die EZB grünes Licht für die Weitergabe von unveröffentlichten Dokumenten an Bundesbankchef Jens Weidmann gegeben, der diese wiederum an den Bundestag und die Bundesregierung weiterreichen kann. Die Papiere sollen belegen, dass die EZB bei ihren Ankäufen auf die Verhältnismäßigkeit ihres Programms geachtet hat. Die EZB-äußerte sich nicht zu dem Bericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat das billionschwere Programm PSPP zum Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder, das die EZB 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat zeigen müsse, dass das Kaufprogramm „verhältnismäßig“ sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von drei Monaten an den Käufen teilzunehmen. Die Frist läuft am 4. August aus.

EZB-Vizechef Luis de Guindos hatte in einem Interview bereits Kooperationsbereitschaft signalisiert. Er sagte, die Währungshüter stünden bereit, mit der Bundesbank zusammenzuarbeiten und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Antwort zu erleichtern, die die deutschen Institutionen dem Verfassungsgericht geben müssten.

Die Finanzpolitiker im Bundestag haben sich zudem bereits auf Gespräche mit der Bundesbank verständigt: Bundesbank-Präsident Weidmann soll regelmäßig einmal pro Quartal in einem „monetären Dialog“ den Finanzausschuss über die Geldpolitik informieren. Darauf verständigten sich die Finanzobleute aller Fraktionen laut einem Reuters vorliegenden Protokoll

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