Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung und sind oft von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen. Dadurch ist ihre finanzielle Existenz besonders gefährdet.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Vorsorgelücke, indem sie im Leistungsfall eine verlässliche monatliche Rente bis zum Renteneintritt zahlt.
- Beim Abschluss ist unbedingt darauf zu achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet und die BU-Rente rückwirkend gezahlt wird.
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall trifft Selbstständige besonders hart. Während Angestellte zunächst Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld erhalten, bricht bei Freiberuflern und Solounternehmern das Einkommen oft von einem Tag auf den anderen weg. Oft steht dann nicht nur die private Existenz, sondern auch die des Unternehmens auf dem Spiel. Dies zeigt, wie wichtig eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) für selbstständig tätige Personen ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung Test & Vergleich
- Mehr als 35 Anbieter kostenlos vergleichen
- Unabhängig & transparent
- BU-Schutz schon ab 16,46 € im Monat
Ein Service von Finanzmarktforschung.de
Ohne BU-Versicherung riskieren Selbstständige ihre Existenz
Viele Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dadurch haben sie keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Wer freiwillig einzahlt, bekommt im Ernstfall zwar geringe Beträge, aber nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nahezu vollständig verloren ist. Die Berufsunfähigkeit, also der Ausfall im eigenen Beruf, ist dabei nicht abgesichert.
Selbst Angehörige von Versorgungswerken wie Ärzte, Architekten und Juristen stehen nicht automatisch besser da. Dort wird eine Leistung häufig erst dann fällig, wenn die berufliche Tätigkeit komplett eingestellt wird. Eine teilweise Einschränkung reicht in vielen Fällen nicht aus.
Für Selbstständige bedeutet das: Geht die Arbeitskraft verloren, fällt sofort das Einkommen aus, aber die Kosten laufen weiter. Miete, Betriebsausgaben, Versicherungen und Kredite lassen sich nicht einfach pausieren. Ohne solide Absicherung bleibt nur der Rückgriff auf Ersparnisse, falls vorhanden, oder die Grundsicherung. Diese liegt für eine alleinstehende Person derzeit bei 563 Euro plus Unterkunftskosten.
Wann die BU-Versicherung zahlt
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlichen Einschränkungen auf absehbare Zeit zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann. Als absehbare Zeit wird die vom Arzt prognostizierte Dauer der Berufsunfähigkeit bezeichnet. Dieser Prognosezeitraum beträgt in hochwertigen Verträgen nur sechs Monate, nicht zwölf oder mehr. Wird eine Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate (oder mehr, je nach Vertrag) prognostiziert, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente – und verlangt während der Leistungsphase keine Beiträge mehr. Die Rentenzahlung erfolgt oft rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Manche Verträge erkennen auch verspätete Meldungen an.
Wichtig ist außerdem, dass der Vertrag keinen Spielraum für die sogenannte abstrakte Verweisung lässt. Diese würde es dem Versicherer erlauben, nicht zu zahlen, sondern den Versicherten auf eine andere theoretisch mögliche Tätigkeit zu verweisen, selbst wenn diese realistisch gar nicht ausgeübt werden kann. Gute Verträge verzichten vollständig auf eine solche Klausel.
Beitragshöhe und Steueraspekte
Der Monatsbeitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von vielen individuellen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe der Rente, dem Eintrittsalter und dem Beruf. Tätigkeiten mit hohem körperlichen Anteil ordnen Versicherer höheren Risikoklassen zu, weshalb diese teurer sind. Angehörige von vergleichsweise risikoarmen Büroberufen zahlen niedrigere Beiträge. In beiden Fällen gilt: Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Wer die Beiträge aus finanziellen Gründen zunächst niedrig halten muss, sollte einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie wählen. Dann lässt sich die BU-Rente später bei besseren Einkommensverhältnissen ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken.
Selbstständige können eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen. Die Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar. Zwar ist der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro oft bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, dennoch sollten die BU-Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden. Eine ausgezahlte BU-Rente muss im Leistungsfall nicht versteuert werden. Sie bleibt steuerfrei, sofern die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden.
Leistungen für mehr Schutz
Viele BU-Tarife bieten Zusatzbausteine, die den Schutz im Ernstfall erweitern. Dazu gehören:
- Arbeitsunfähigkeitsklausel: Dank ihr zahlt der Versicherer bereits bei längerer Krankschreibung, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
- Soforthilfe bei Unfall: Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlungen bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit, beispielsweise für Umbauten.
- Wiedereingliederungshilfe: Unterstützt den Versicherten finanziell beim Neustart, wenn die Berufsunfähigkeit überstanden ist und die Rentenzahlung endet.
- Rehabilitationshilfe: Der Versicherer beteiligt sich an den Kosten für Reha-Maßnahmen zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit.
- Krisenairbag: Versicherte erhalten bei schweren familiären Schicksalsschlägen eine Einmalzahlung.
- Schwere-Krankheiten-Option: Der Versichterte erhält Leistungen bereits bei der Diagnose schwerer Erkrankungen, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung Test & Vergleich
- Mehr als 35 Anbieter kostenlos vergleichen
- Unabhängig & transparent
- BU-Schutz schon ab 16,46 € im Monat
Ein Service von Finanzmarktforschung.de
Zusätzliche Versicherungsbausteine wie diese erhöhen die Beiträge, können aber die finanzielle Belastung im Ernstfall erheblich abfedern. Inwieweit sie notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
So hoch sollte die BU-Rente sein
Um die eigene wirtschaftliche Existenz zu sichern, braucht es eine ausreichend hohe monatliche BU-Rente. Fachleute empfehlen Selbstständigen eine Rentenhöhe von 60 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern (hier mehr dazu). Die Rente muss nicht nur den Lebensunterhalt, sondern auch laufende Kosten wie Altersvorsorge, Krankenversicherungsbeiträge und Kredittilgungen abdecken. Doch damit ist es nicht getan. Selbstständige sollten darüber hinaus zusätzlich entstehende Kosten im Krankheitsfall berücksichtigen, etwa für Reha, Hilfsmittel oder Umbauten.
Berechnungsbeispiel: Ein selbstständiger Grafiker erzielt monatlich 4.500 Euro Gewinn vor Steuern. Seine laufenden Kosten für Miete und Lebenshaltung liegen bei 2.800 Euro, zuzüglich 400 Euro für die private Krankenversicherung und 300 Euro für die Altersvorsorge. Der Grafiker sollte also eine BU-Rente von mindestens 3.000 Euro vereinbaren. Das entspricht rund 67 Prozent seines Einkommens.
Vertragstipps für Selbstständige
Die Qualität eines Versicherungsvertrages zeigt sich immer in den Details. Selbstständige sollten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf folgende Punkte achten:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Vertrag muss ausschließen, dass der Versicherte auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verwiesen werden kann.
- Weltweite Geltung: Bei international tätigen Freiberuflern sollte der Versicherungsschutz unabhängig vom Aufenthaltsort sein.
- Prognosezeitraum von sechs Monaten: Die Berufsunfähigkeit sollte bereits als gegeben gelten, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
- Rückwirkende Zahlung: Die Rente sollte ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt werden, auch wenn die Meldung verspätet erfolgt. Gute Tarife zahlen bis zu drei Jahre rückwirkend.
- Nachversicherungsgarantie: Die Versicherungssumme sollte bei wichtigen Lebensereignissen (Heirat, Einkommenssteigerung, Immobilienkauf) ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden können.
- Dynamik-Optionen: Eine Beitragsdynamik erhöht die versicherte Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Dynamik gleicht im Leistungsfall die Inflation aus.
- Befristete Anerkenntnis: Ein Qualitätsmerkmal ist die Zusage der Leistung für einen befristeten Zeitraum, selbst wenn keine dauerhafte Berufsunfähigkeit prognostiziert wird.
- Beitragsstundung: Der Versicherer sollte bei finanziellen Engpässen die Beitragszahlung für eine bestimmte Zeit stunden, idealerweise für bis zu sechsunddreißig Monate, um den Schutz zu erhalten.
Die Umorganisationsklausel: Stolperstein für Betriebsinhaber
Ein zentraler Unterschied zwischen BU-Versicherungen für Selbstständige und Angestellte liegt in der sogenannten Umorganisationsklausel. Sie regelt die Leistungspflicht des Versicherers bei Betriebsinhabern, die ihren Arbeitsplatz und ihre Tätigkeit selbst gestalten können. Die Klausel erlaubt es dem Versicherer zu prüfen, ob der Betrieb so umorganisiert werden kann, dass der Inhaber trotz gesundheitlicher Einschränkungen in einem angemessenen Tätigkeitsfeld weiterarbeiten könnte. Wenn dies mit zumutbarem finanziellen und organisatorischen Aufwand möglich erscheint, kann der Versicherer die Rentenzahlung verweigern.
Die Praxis zeigt jedoch: Begriffe wie „zumutbar“ und „angemessen“ sind auslegungsfähig. Gute Versicherungsverträge enthalten daher von vornherein konkrete Zumutbarkeitsgrenzen, um langwierige Streitereien zu vermeiden. Betriebsinhaber sollten daher auf Verträge mit klar definierten Zumutbarkeitsgrenzen für die Umorganisation achten. Empfehlenswerte Grenzen sind ein maximaler Einkommensverlust von 20 Prozent und ein Kapitaleinsatz von höchstens 30 Prozent der vereinbarten Jahresrente.
Inhaber kleiner Betriebe sind hiervon meist nicht betroffen. Viele Versicherer verzichten auf die Umorganisationsprüfung, wenn der Betrieb inklusive Inhaber höchstens fünf Mitarbeiter hat. Bei einigen Versicherern sind bis zu zehn Mitarbeiter möglich. Auch bei selbständigen Akademikern wie Unternehmensberatern, Journalisten oder Steuerberatern, deren Tätigkeiten mindestens zu 90 Prozent kaufmännisch, organisatorisch oder planerisch sind, verzichten viele Versicherer auf die Prüfung der Umorganisation.
Wenn eine Umorganisation möglich ist: Hilfen nutzen
Manche Versicherer unterstützen eine betriebliche Umstrukturierung finanziell. Wird festgestellt, dass die Umorganisation zumutbar wäre, werden Einmalzahlungen von sechs bis zwölf Monatsrenten bereitgestellt, in Einzelfällen sogar bis zu 20 Monatsrenten. Damit lassen sich behindertengerechte Umbauten, die Einstellung neuer Mitarbeiter oder technische Hilfsmittel finanzieren. Eine solche Umorganisationshilfe ist besonders dann hilfreich, wenn der Selbstständige seinen Betrieb erhalten möchte, aber die Mittel für eine Anpassung fehlen.
Wege zum Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen
Vorerkrankungen führen nicht zwangsläufig zur Ablehnung. Versicherer können in der Regel drei Optionen anbieten:
- Normaler Versicherungsschutz: Wenn die Vorerkrankung als unbedenklich eingestuft wird.
- Risikozuschlag: Die Versicherung wird teurer, bietet aber vollen Schutz.
- Ausschlussklausel: Bestimmte Diagnosen oder Körperteile werden vom Schutz ausgenommen, zum Beispiel Wirbelsäulenerkrankungen nach einem Bandscheibenvorfall.
Wer partout keine BU-Versichderung bekommt, sollte Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherungen prüfen. Hier werden oft weniger strenge Gesundheitsfragen gestellt (hier mehr dazu). Allerdings schützen diese Versicherungen weniger umfassend.
Berufsunfähigkeitsversicherung Test & Vergleich
- Mehr als 35 Anbieter kostenlos vergleichen
- Unabhängig & transparent
- BU-Schutz schon ab 16,46 € im Monat
Ein Service von Finanzmarktforschung.de
Häufig gestellte Fragen zur BU-Versicherung für Selbstständige
Die Beiträge zur BU-Versicherung sind grundsätzlich auch in schwachen Geschäftsjahren fällig, denn die Verträge sehen in der Regel eine Beitragszahlung unabhängig von der Einkommenssituation vor. Viele BU-Tarife bieten aber die Möglichkeit, Zahlpausen oder Stundungen zu vereinbaren, um die finanzielle Belastung in wirtschaftlich schwierigen Phasen zu verringern. Es ist daher wichtig, vor dem Abschluss darauf zu achten, dass der Vertrag diese Flexibilität bietet.
Ja, auch wenn die Einkommenshistorie noch fehlt, wird Gründern oft der Einstieg ermöglicht. Versicherer verlangen dann häufig Businesspläne oder plausible Umsatzschätzungen als Nachweis. Das ist notwendig, um die maximale Rentenhöhe zu bestimmen, die das tatsächliche Einkommen nicht deutlich übersteigen darf. Bei etablierten Selbstständigen werden in der Regel die letzten beiden Einkommensteuerbescheide oder eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (EÜR) herangezogen.
Die Leistungsprüfung durch den Versicherer kann mehrere Monate dauern, da medizinische Unterlagen, Tätigkeitsbeschreibungen und Gutachten eingeholt werden. Während der Prüfung besteht grundsätzlich keine Rentenzahlungspflicht, was für Betroffene belastend sein kann. Einige Tarife sehen jedoch eine befristete Anerkenntnis vor: Der Versicherer zahlt vorläufig, wenn genügend Hinweise auf eine Berufsunfähigkeit vorliegen, obwohl die endgültige Entscheidung noch aussteht. Diese Regelung ist aber nicht verpflichtend und sollte explizit im Vertrag stehen.
Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit
- Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich
- Gesundheitsfragen bei der BU – was erwartet mich?
- BU für Schüler und Azubis – warum sich diese Versicherung lohnt
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung – ab wann ist man berufsunfähig?
- Grundfähigkeitsversicherung – Plan B mit klaren Grenzen
- Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
- Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte – die DU-Klausel zählt
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist der Unterschied?
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit Auszahlung – was ist das?
- BU Versicherung und Steuern sparen: Was ist möglich?
- Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Dienstunfähigkeitsversicherungen im Vergleich
- BU Versicherung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
- Berufsunfähigkeit: Wer braucht überhaupt eine BU Versicherung?
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder – je früher desto besser
