Das Wichtigste in Kürze
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, wenn Krankheit oder Unfall die Ausübung des Berufs zeitweise oder dauerhaft unmöglich machen.
- Wer jung abschließt, profitiert doppelt: Die Beiträge sind niedriger, weil das Risiko geringer ist, und Vorerkrankungen spielen meist noch keine Rolle.
- Ein in jungen Jahren festgelegter Tarif bleibt in der Regel über die vereinbarte Laufzeit unverändert bestehen, auch wenn später ein risikoreicherer Beruf ausgeübt wird.
Solange mit der Gesundheit alles gut ist, denken viele Menschen beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung): Das brauchen doch nur Leute mit gefährlichen Jobs, zum Beispiel Dachdecker. Doch das ist ein fataler Irrtum, denn das Risiko, seine Arbeitskraft zu verlieren, besteht völlig unabhängig vom ausgeübten Beruf. Auch risikoarme Bürojobs schützen nicht vor Berufsunfähigkeit. Psychische Probleme wie Depressionen oder Burnout sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Dahinter folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates und Krebs.
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Darum ist die Absicherung der Arbeitskraft unerlässlich
Was viele Berufstätige nicht wissen: Bei einem Verlust der Arbeitskraft reicht die staatliche Absicherung nicht aus, um das gewohnte Leben weiter zu finanzieren. Denn eine volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhält nur, wer gesundheitlich so stark eingeschränkt ist, dass er weniger als drei Stunden pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann – unabhängig von seiner Berufsqualifikation. Wer noch drei bis sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, bekommt eine nur teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält nichts. 2025 lag die durchschnittliche EM-Rente bei rund 1.125 Euro pro Monat. Das ist meist weniger als die Grundsicherung, die aus Grundbedarf zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung besteht.
Was eine BU-Versicherung leistet
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Das bedeutet: Wer statt 40 Stunden pro Woche nur noch weniger als 20 Stunden arbeiten kann, gilt als berufsunfähig. Die Versicherung zahlt dann die vereinbarte monatliche BU-Rente.
Wichtig ist, einen Vertrag mit Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung abzuschließen. Der Verzicht auf das abstrakte Verweisungsrecht ist heute bei vielen guten Berufsunfähigkeitsversicherungen Standard. Damit ist gewährleistet, dass die Versicherung den Betroffenen nicht auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen darf, die er theoretisch noch ausüben könnte. Wer also als Handwerker berufsunfähig wird, muss nicht als Telefonist arbeiten, nur weil das theoretisch möglich wäre.
Warum ein früher Abschluss entscheidend ist
Der monatliche Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängt entscheidend vom Eintrittsalter ab. Ein 25-jähriger Produktmanager zahlt für 1.500 Euro monatliche BU-Rente etwa 50 Euro im Monat bei einer Laufzeit bis 67 Jahre. Ein 40-jähriger Vertriebsleiter zahlt für 2.500 Euro BU-Rente bereits deutlich mehr als das Doppelte pro Monat. Der Grund: Mit jedem Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt.
Wer glaubt, durch einen späten Versicherungsbeginn viel Geld zu sparen, täuscht sich. Die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge bleibt über die Laufzeit betrachtet ähnlich hoch, egal ob man mit 20 oder 35 Jahren abschließt. Wer zeitiger einsteigt, verteilt die Gesamtsumme auf mehr Jahre und hat dadurch geringere monatliche Beiträge. Eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt: Ein 40-Jähriger zahlt bei Vertragsabschluss rund 40 Prozent mehr als ein 30-Jähriger mit identischen persönlichen Eigenschaften und gleichem Gesundheitszustand.
Gesundheit als Türöffner oder Türschließer
Fast noch wichtiger als das Alter ist der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Eine einzige Diagnose kann den Abschluss massiv verteuern oder sogar unmöglich machen. Allergien zum Beispiel führen zu Zuschlägen von 25 Prozent, Rückenbeschwerden können 50 bis 100 Prozent Aufschlag bedeuten. Wer in der Vergangenheit wegen Depressionen, Angststörungen oder rheumatischen Beschwerden behandelt wurde, erhält oft gar keinen Versicherungsschutz mehr.
Darum ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend für die Beitragshöhe und die Annahme des Antrags.Im Alter von 20 Jahren haben die wenigsten Menschen eine dicke Krankenakte. Keine Physiotherapie wegen Bandscheibenvorfall, keine Medikamente gegen Bluthochdruck, keine Arztbesuche wegen psychischer Belastung. Die Gesundheitsprüfung läuft meist problemlos durch. Mit 35 Jahren sieht das oft schon anders aus. Selbst scheinbar harmlose Diagnosen aus der Vergangenheit können plötzlich zum Hindernis werden.
Ein weiterer Aspekt: Nach zehn Jahren Vertragslaufzeit kann die Versicherung den Vertrag wegen fehlerhafter Gesundheitsangaben, auch wenn sie unbeabsichtigt waren, nicht mehr anfechten, sprich die Leistung verweigern. Wer mit 20 Jahren eine BU-Versicherung abschließt, hat diese kritische Phase bereits mit 30 hinter sich. Wer erst mit 30 einsteigt, muss bis 40 warten. Mit zunehmendem Alter erhöht sich aber das BU-Risiko. Das Statistik-Portal Statista und Auswertungen von Versicherungsunternehmen zeigen für die Altersgruppe 30 bis 40 bereits eine Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Das bedeutet: Von 100 Personen in dieser Altersgruppe werden zehn bis 15 Personen vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.
Der optimale Zeitpunkt:
Studium und Ausbildung
Für Studierende und Auszubildende ist der Abschluss einer BU-Versicherung besonders sinnvoll. Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wer das Studium wegen Krankheit oder Unfall abbrechen muss, dem droht ohne private Absicherung eine Versorgungslücke. Die Beiträge für eine BU-Versicherung liegen im niedrigen zweistelligen Bereich: Ein 22-jähriger Lehramtsstudent zahlt beispielsweise etwa 32 Euro monatlich für 1.000 Euro BU-Rente.
Der große Vorteil: Viele Versicherer ermöglichen es, die BU-Rente nach Eintritt ins Berufsleben ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Nachversicherungsgarantie, die in jedem guten Vertrag enthalten sein sollte, greift bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssteigerungen. Selbst wer später einen körperlich anspruchsvollen oder gefährlichen Beruf ergreift, behält die günstigen Konditionen aus der Studienzeit.
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Auszubildende stehen vor einer besonderen Situation: Sie haben meist noch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da die Wartezeit von 60 Monaten Beitragszahlung nicht erfüllt ist. Wer in dieser Phase berufsunfähig wird, dem zahlt der Staat keine oder nur eine minimale Erwerbsminderungsrente. Der Abschluss einer BU-Versicherung ist daher gleich zum Start in die Ausbildung empfehlenswert.
Auch Schüler können sich schon gegen das BU-Risko absichern
Viele Versicherer bieten bereits für Schüler ab sechs oder zehn Jahren einen Berufsunfähigkeitsschutz an. Spezielle Tarife beinhalten eine Schulunfähigkeitsklausel, die greift, wenn der Besuch des Unterrichts nicht mehr möglich ist. Ein 16-jähriger Schüler mit gutem Gesundheitszustand zahlt in einem günstigen Einstiegstarif ab 31 Euro monatlich für 1.000 Euro BU-Rente. Die Beiträge bleiben bis zum Ende der Laufzeit stabil – ein enormer Vorteil gegenüber einem späteren Abschluss.
Berufswechsel: Das Timing zählt
Versichert ist immer der Beruf, der zum Zeitpunkt des Abschlusses ausgeübt wird. Ein späterer Berufswechsel muss meist nicht gemeldet werden und beeinflusst die Beitragshöhe nicht mehr. Das ist besonders vorteilhaft für junge Menschen, deren berufliche Zukunft noch nicht feststeht. Wer ein Studium abschließt und später einen körperlich belastenden Beruf ergreift, behält die günstigen Konditionen. Manche Versicherer bieten bis zum 30. Lebensjahr sogar eine Beitragsreduzierung an, wenn man in einen risikoärmeren Beruf wechselt.
Gefährliche Freizeitaktivitäten richtig absichern
Ähnlich wie mit dem späteren Berufswechsel verhält es sich mit gefährlichen Hobbys. Flugsport, Kampfsport oder Höhlentauchen führen zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen. Daher sollte mit solchen Freizeitaktivitäten idealerweise erst nach Vertragsabschluss begonnen werden. Dagegen sehen die meisten Versicherer in Hobbys wie Motorradfahren als Freizeitvergnügen, Bergwandern oder Schwimmen kein Problem.
So hoch sollte die BU-Rente sein
Als Faustregel für die richtige Höhe der BU-Rente gelten bei angestellten Arbeitnehmern 70 bis 80 Prozent des letzten Nettogehalts.
Für Schüler und Studierende ohne Einkommen gibt es Pauschalen, beziehungsweise eine maximal mögliche BU-Rentenhöhe bei Vertragsschluss. Sie liegt für Schüler bei 1.000 bis 1.500 Euro monatlich. Bei Studenten basiert die Absicherung auf einer Schätzung des künftigen Einkommens und kann bis zu 2.000 Euro betragen. Schüler und Studenten können diese Absicherung später ohne Gesundheitsprüfung anpassen.
Wer mehr als 2.500 bis 3.000 Euro monatliche BU-Rente absichern möchte, was bei Selbstständigen und Freiberufler notwendig ist (mehr dazu hier), muss oft ärztliche Untersuchungen durchführen lassen. Dabei können bislang unbekannte Erkrankungen ans Licht kommen, die den Abschluss verteuern oder gefährden. Eine Möglichkeit, die Untersuchung zu vermeiden, besteht darin, zunächst eine niedrigere BU-Rente zu vereinbaren und diese später über die Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Auf das Vorhandensein dieser Garantie ist bei der Auswahl einer BU-Versicherung zu achten. Eine andere Möglichkeit ist, die BU-Rente von 2.500 bis 3.000 Euro auf mehrere Versicherungsverträge zu verteilen. Auch so lassen sich die ärztlichen Untersuchungen vermeiden.
Checkliste: Darauf ist bei Vertragsabschluss zu achten
Der richtige Zeitpunkt für eine BU-Versicherung nützt wenig ohne die richtigen Versicherungskonditionen. Letztere sind im Leistungsfall entscheidend. Die Tabelle zeigt wichtige Kriterien, auf die bei Vertragsabschluss zu achten ist.
| Kriterium | Erläuterung |
|---|---|
| Verzicht auf abstrakte Verweisung | Der Versicherer darf nicht auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen, die der Versicherte noch ausüben könnte. Dieser Passus ist mittlerweile Marktstandard und sollte unbedingt im Vertrag enthalten sein. |
| Konkrete Verweisung | Gute Tarife verzichten auch auf die konkrete Verweisung. Das sorgt dafür, dass die Leistung nicht entfällt, wenn der Versicherte noch arbeiten könnte, aber keine vergleichbare Tätigkeit ausübt. |
| Prognosezeitraum | Viele Verträge legen einen Prognosezeitraum von sechs Monaten fest. Das bedeutet, die Rente wird gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert oder bereits 6 Monate bestanden hat. |
| Nachversicherungsgarantie | Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt oder Gehaltssteigerung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das ist besonders für junge Versicherte essenziell. |
| Laufzeit | Die Laufzeit einer BU-Versicherung sollte mindestens bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) gewählt werden. Kürzere Laufzeiten können Versorgungslücken verursachen. |
Stand: November 2025
Sonderfälle: Beamte, Selbstständige und Vorerkrankte
Beamte auf Probe haben noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt (hier mehr dazu). Sie sollten darum eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Beamte auf Lebenszeit erhalten zwar ein Ruhegehalt, doch das erreicht erst nach 40 Dienstjahren die volle Höhe. Wer vorher dienstunfähig wird, muss mit erheblichen Einbußen rechnen, weil das Ruhegehalt dann oft deutlich niedriger ist als das letzte Einkommen.
Für Selbstständige ist eine BU-Versicherung unverzichtbar für die Existenzsicherung. Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie meist nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Und selbst wenn sie das tun, sind die Leistungen zu gering, um den Lebensstandard zu halten. Folglich bedroht eine plötzliche Berufsunfähigkeit nicht nur das eigene Einkommen, sondern oft auch das eigene Unternehmen. Die Versicherungssumme sollte daher entsprechend großzügig kalkuliert werden, auch wenn die Beiträge dadurch teurer sind.
Besonders schwer haben es Menschen mit Vorerkrankungen. Doch auch für sie ist eine BU-Versicherung möglich. Der Weg führt über eine anonyme Risikovoranfrage durch spezialisierte Makler. Hierbei werden persönliche Daten unkenntlich gemacht. Die Versicherer prüfen dann unverbindlich, ob und zu welchen Konditionen sie den Vorerkrankten versichern würden. Auf diese Weise bleibt eine eventuelle Ablehnung anonym und wird nicht im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft vermerkt.
Typische Fallen beim Abschluss
Wer eine zu niedrige monatliche BU-Rente vereinbart, um Beiträge zu sparen, riskiert im Leistungsfall finanzielle Engpässe. Die BU-Rente sollte realistisch kalkuliert werden, um den gewohnten Lebensstandard (Miete, Lebenshaltungskosten, Versicherungen) zumindest annähernd halten zu können.
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Eine zu kurze Laufzeit ist ebenfalls problematisch. Wer versucht, durch eine Laufzeit bis 60 oder 63 Jahre Geld zu sparen, riskiert kurz vor der Rente eine Versorgungslücke. Denn das statistische Risiko, berufsunfähig zu werden, steigt mit dem Alter deutlich an. Sinnvoller ist eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Auch keine gute Idee sind Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen in Kombination mit Lebens- oder Rentenversicherungen. Der Grund: Wird der Hauptvertrag gekündigt, endet auch der BU-Schutz. Zudem sind die Beiträge für die Geldanlage in Kombiprodukten mit hohen Abschluss- und Vertriebskosten belastet, die sich durch die Wahl einer eigenständigen, kostengünstigen Geldanlage deutlich senken lassen. Daher ist es ratsam, BU-Versicherung und Altersvorsorge voneinander zu trennen.
Ein weiterer Fallstrick sind die Gesundheitsfragen (hier mehr dazu hier). Sie müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer eine Erkrankung verschweigt, riskiert im Leistungsfall die Ablehnung der Auszahlung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung absichtlich oder versehentlich weggelasen wurde. Darum sollten im Zweifelsfall selbst harmlos erscheinende Diagnosen angegeben werden.
Wer lange wartet, zahlt mehr
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen das wertvollste Gut. Fällt sie weg, steht schnell die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die drohende Versorgungslücke durch Zahlung einer monatlichen BU-Rente. Wichtig ist, die BU-Versicherung frühzeitig abzuschließen. Wer jung und gesund ist, profitiert von niedrigen Beiträgen. Wer wartet, zahlt mehr oder bekommt im schlimmsten Fall gar keinen Schutz.
Besonders für Schüler, Auszubildende und Studierende ist der frühe Abschluss eine gute finanzielle Entscheidung. Denn die bei Vertragsabschluss festgelegte Berufsgruppe bleibt meist über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen, auch wenn später ein risikoreicherer Beruf ausgeübt wird. Aber auch für ältere Berufstätige lohnt sich noch der Abschluss einer BU-Versicherung: Denn es ist besser, den heutigen Gesundheitszustand abzusichern, als sich morgen über Risikozuschläge oder Ausschlüsse zu ärgern.
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Häufig gestellte Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen
Ja, viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die BU-Versicherung vorübergehend beitragsfrei zu stellen. In dieser Zeit ruht der volle Versicherungsschutz, aber ein Basisschutz bleibt oft bestehen. Sobald sich die finanzielle Situation verbessert hat, können die Beiträge nachgezahlt und die Versicherung fortgesetzt werden. Alternativ lässt sich auch die vereinbarte BU-Rente reduzieren, wodurch die monatlichen Beiträge sinken. Eine Kündigung sollte vermieden werden, da dann der gesamte Versicherungsschutz wegfällt und ein Neuabschluss nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich ist.
Nach Anerkennung einer Berufsunfähigkeit können Versicherer regelmäßig überprüfen, ob die gesundheitlichen Einschränkungen noch bestehen. Die Häufigkeit dieser Überprüfungen ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Bei dauerhaften Erkrankungen wie Amputationen oder schweren chronischen Leiden verzichten viele Versicherer nach einiger Zeit auf weitere Prüfungen. Bei psychischen Erkrankungen oder Rückenproblemen können die Prüfungen häufiger erfolgen. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, kann die Zahlung der BU-Rente eingestellt werden.
Grundsätzlich ja, denn das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt mit dem Alter deutlich an. Allerdings wird der Abschluss in diesem Alter häufig schwieriger und teurer, da viele Menschen bereits gesundheitliche Einschränkungen haben. Diese führen oft zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Dennoch gilt: besser spät als nie. Wer fit ist, sollte seinen aktuellen Gesundheitszustand nutzen, bevor Erkrankungen den Abschluss unmöglich machen.
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