Wegen Corona Urteil zu EZB-Anleihenkäufen wird verschoben

Das Verfahren rund um milliardenschwere Anleihenkäufe der Notenbank soll nun erst später zum Abschluss kommen. Das Urteil wird in den Mai verlegt.

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Das Urteil gegen die Notenbank wird in Karlsruhe nun doch erst später gefällt. Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht verschiebt wegen der Coronavirus-Krise die Verkündung seines Urteils zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Der ursprünglich vorgesehene Termin am 24. März sei „zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt“, teilte das Gericht in Karlsruhe am Montag mit. 

Das Urteil soll jetzt am 5. Mai verkündet werden. Am Freitag hatte das Gericht noch an dem Termin festgehalten, wollte aber an die angemeldeten Medienvertreter und Besucher appellieren, die Notwendigkeit der persönlichen Teilnahme zu prüfen.

In dem Verfahren geht es um die milliardenschweren Anleihenkäufe der Notenbank zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation. Im Raum steht der Vorwurf, dass die EZB damit verbotenerweise Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt. 

Bis Februar 2020 haben die Währungshüter gut 2,6 Billionen Euro in die Käufe gesteckt – den allergrößten Teil davon, rund 2,1 Billionen Euro, in Wertpapiere des öffentlichen Sektors über das Teilprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme), zu dem die Verfassungsrichter nun urteilen.

Die EZB hatte am Donnerstag bekanntgegeben, dass wegen der konjunkturellen Sorgen infolge des Coronavirus bis zum Jahresende 120 Milliarden Euro zusätzlich in Anleihenkäufe gesteckt werden sollen. Dieses Geld soll vor allem in Unternehmensanleihen fließen.

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