Whistleblower Ex-Deutsche-Bank-Whistleblower bekommt wohl Rekordbelohnung

Fast 200 Millionen Dollar soll der ehemalige Deutsche Bank Mitarbeiter bekommen. 2012 hatte er Informationen und Dokumente für die Aufdeckung eines Skandals zur Verfügung gestellt.

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Im vergangenen Jahrzehnt hatten Behörden weltweit Strafen in Milliardenhöhe gegen Banken und Händler verhängt. Quelle: Reuters

Die US-Aufsichtsbehörde CFTC zahlt Insidern zufolge einem Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank eine Rekordbelohnung von fast 200 Millionen Dollar für die Aufdeckung eines Skandals um manipulierte Zinssätze. Die U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die für die Kontrolle der Derivatemärkte zuständig ist, kündigte die Belohnung in einer Mitteilung an, nannte aber keine näheren Details. Im vergangenen Jahrzehnt hatten Behörden weltweit Strafen in Milliardenhöhe gegen Banken und Händler verhängt sowie Strafverfahren angestrengt, nachdem langjährige Manipulationen wichtiger Referenzzinssätze wie des Libor-Satzes bekannt wurden.

Zwei mit dem Fall vertrauten Personen zufolge war der Whistleblower ehemals bei der Deutschen Bank beschäftigt. Das Geldhaus lehnte am Freitag eine Stellungnahme zu den Informationen ab. Die Kanzlei Kirby McInerney teilte mit, die von ihr vertretene Person habe die Rekordsumme zugesprochen bekommen, da sie 2012 umfangreiche Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt habe. Dies habe Untersuchungen der CFTC und einer ausländische Behörde beschleunigt. Den Namen der Person nannte sie nicht.

In den USA wurde vor kurzem ein Gesetz verabschiedet, um das CFTC-Whistleblower-Programm aufrecht zu erhalten. Das „Wall Street Journal“ hatte im Mai berichtet, das Programm sei aufgrund einer erwarteten hohen Auszahlung an einen Deutsche-Bank-Manager gefährdet. Diese stehe im Zusammengang mit dem Vergleich in Höhe von 2,5 Milliarden Dollar, auf den sich die Deutsche Bank vor einigen Jahren mit Aufsehern wegen der Libor-Manipulationen geeinigt hatte. Die CFTC lehnte eine Stellungnahme unter Hinweis auf die Politik der Behörde ab.

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