Legehennenzucht Bundesverwaltungsgericht urteilt nächste Woche zum Kükentöten

Quelle: dpa

Das Bundesverwaltungsgericht wird erst am Donnerstag, den 23.5. ein Urteil über die Zulässigkeit der massenhaften Kükentötung verkünden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Zur heftig kritisierten Praxis des Kükentötens in der Legehennenzucht will das Bundesverwaltungsgericht am kommenden Donnerstag (23.5.) ein Urteil verkünden. Das sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp bei der Verhandlung am Donnerstag in Leipzig.

Das umstrittene Kükentöten bleibt legal. Täglich werden Tausende männliche Küken getötet. Supermärkte und Discounter wollen das längst ändern – und bringen Kunden in eine Zwickmühle.
von Thorsten Firlus

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss grundsätzlich klären, ob das Töten männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Jährlich werden laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen dieser Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien klagten dagegen und setzten sich in den Vorinstanzen durch.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied 2016, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%