230 Mietparteien in der Gemeinde Burg vor den Toren Magdeburgs leben die solare Zukunft bereits. Sie beziehen rund ein Drittel ihres Stroms emissionsfrei aus Fotovoltaik-Anlagen, die die örtlichen Stadtwerke auf zehn Mehrfamilienhäusern einer Wohnungsbaugenossenschaft installiert haben. Für jede Kilowattstunde (kWh) zahlen sie etwas weniger als den gegenwärtigen Grundversorgungstarif des Energieversorgers von knapp 30 Cent. Der Preis ist für 20 Jahre garantiert.
Ähnliche Projekte gibt es quer durch die Republik. Zumeist treiben sie Ökostromanbieter wie Lichtblick, Polarstern und Naturstrom oder Stadtwerke mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften voran. Doch der Bundesregierung sind es viel zu wenige.
Sie holt nun zum großen Schlag aus. Vor allem private Vermieter will sie dazu ermuntern, die Dächer ihrer Häuser mit Solaranlagen zu bestücken und den damit produzierten grünen Strom an die Mieter zu verkaufen. Um das Modell für die Vermieter attraktiv zu machen, können diese laut dem gerade vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf bis zu 3,8 Cent je kWh extra erhalten – zusätzlich zu dem Preis, den sie mit dem Vermieter für jede Kilowattstunde vereinbaren.
Geradezu euphorisch verspricht Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD): „Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte und beteiligen die Mieter an ihr.“ Auf bis zu 3,8 Millionen Wohnungen schätzt sie das Potenzial.
Doch profitieren Mieterhaushalte wirklich? Wird mit dem neuen Fördertopf tatsächlich die Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft, dass Mieter über die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die sie mit ihrer Stromrechnung überweisen, Immobilienbesitzer subventionieren, die sich eine Solarstromanlage anschaffen?
Zweifel sind angebracht. Vor allem aus zwei Gründen.