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BauhauptgewerbeTarifverhandlungen abgebrochen – Schlichter soll vermitteln

Auch nach drei Runden konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft nicht einigen. Neben dem Streit um das Wegegeld gibt es unterschiedliche Auffassungen über die wirtschaftliche Lage der Branche. 25.06.2020 - 15:25 Uhr

Die Baugewerkschaft hat trotz der Coronakrise ein saftiges Einkommensplus gefordert.

Foto: dpa

Die Tarifverhandlungen für die 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind erneut ergebnislos geblieben. Das teilten die Gewerkschaft IG BAU und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) am Donnerstag nach der dritten Runde in Wiesbaden mit.

Nach dem Abbruch der Gespräche will die IG BAU nun das Scheitern der Tarifverhandlungen erklären und eine Schlichtung unter Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, anrufen. Die Tarifparteien hätten dann mit Beginn der Schlichtung maximal 14 Tage Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Danach ende die Friedenspflicht.

Insbesondere die Gewerkschaftsforderung nach einem Wegegeld für die Fahrt zu Baustellen, aber auch unterschiedliche Sichtweisen auf die Lage der Branche erwiesen sich als Knackpunkt. Während die IG BAU angesichts der lange boomenden Geschäfte ein Lohnplus von 6,8 Prozent gefordert hatte, fürchten die Bau-Arbeitgeber in der Corona-Krise Umsatzeinbußen.



„Dass die Gewerkschaft die Entwicklung der baukonjunkturellen Lage in keinster Weise anerkennt und die Branche für coronaimmun hält, machte eine Einigung unmöglich“, erklärte Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und ZDB-Vizepräsident.

Seit Jahrzehnten bestünden bewährte branchenspezifische Lösungen, mit denen die Fahrt- und Wegezeiten vergütet würden. „Wir bedauern, dass die Gewerkschaft unser Signal für eine tarifliche Coronazahlung nicht für einen intensiveren Austausch in der dritten Verhandlungsrunde genutzt hat“, erklärte Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB).

Die IG BAU warf den Arbeitgebern vor, es gehe ihr um eine „Unterwerfung“ der Gewerkschaft. „Ihre Idee, den Verzicht auf unsere Forderung einer Wegezeitentschädigung zur Voraussetzung für ein Angebot zu machen, ist beispiellos. Einen solchen Kniefall wird es mit der IG BAU nicht geben“, erklärte sie.

Auch die Reduzierung der Einkommensforderung zur Vorbedingung für ein Angebot zu machen, sei nicht akzeptabel. Die Arbeitgeberseite habe erneut kein Angebot vorlegt und schiebe die Coronapandemie als Vorwand vor.

dpa
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