Düsseldorfer Tabelle 2026: Die neuen Werte für den Kindesunterhalt sind bekannt
Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Maßstab für die Berechnung des fälligen Kindesunterhalts.
Foto: imago imagesWenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, muss ein Elternteil gewöhnlich Unterhalt für das Kind an den anderen Elternteil zahlen. Das Geld bekommt derjenige, bei dem das Kind wohnt. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte an, die helfen können, den Kindesunterhalt festzulegen. Diese monatliche Zahlung soll den laufenden und notwendigen Lebensunterhalt des Kindes decken. Dazu zählen die Kosten für Wohnung, Ernährung sowie Kleidung, Schulbedarf und auch Spielsachen.
Was Sie zum Kindesunterhalt und der Düsseldorfer Tabelle das Jahr 2026 wissen müssen.
Düsseldorfer Tabelle 2026: So hoch ist der Kindesunterhalt in Deutschland
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Für den Unterhaltsbedarf ist die Düsseldorfer Tabelle eine anerkannte Richtlinie. Sie beziffert den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder und berücksichtigt dabei verschiedene Altersklassen. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt dabei zumeist im Jahresrhythmus.
Wovon hängt der Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle ab?
Maßgebliche Faktoren, an denen sich die Düsseldorfer Tabelle ausrichtet, sind das Einkommen der unterhaltspflichtigen sowie der unterhaltsberechtigten Personen. Zudem spielt das Alter des Kindes eine Rolle. Auf dieser Basis werden Einkommensstufen der Unterhalts- und Altersstufen gebildet. Je nachdem, wie viele Kinder unterhaltsberechtigt sind, können Abschläge oder auch Zuschläge anfallen, da dann vereinfacht gesagt eine Einstufung in eine niedrigere oder höhere Gruppe vorgenommen wird.
Wer muss Unterhalt zahlen?
Zum sogenannten Barunterhalt nach § 1612a BGB ist der Elternteil verpflichtet, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind sich nicht ständig aufhält. Auch für bereits volljährige Kinder, die in der Ausbildung sind oder aktuell studieren, sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
Was ist der Mindestunterhalt und steigt der Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle 2026?
Der Mindestunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichern und wird durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestimmt. Er wurde seit dem Jahr 2022 fortlaufend erhöht. Nachdem es in den Jahren 2022, 2023 und 2024 deutliche Anhebungen des Mindestunterhalts gab, fielen diese zuletzt moderat aus. Für 2026 ist der Anstieg ebenfalls gering: Die meisten Beträge in der Tabelle steigen um einige Euro im Monat, die Erhöhung liegt jedoch meist unter zehn Euro.
Laut der Düsseldorfer Tabelle 2026 beläuft sich der monatliche Mindestbedarf bei einem Nettoeinkommen bis 2100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 486 Euro (2025: 482 Euro). Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr liegt der Betrag im Januar 2026 bei 558 Euro (2025: 554 Euro). Wer dagegen Unterhalt für ein Kind zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr zahlt, wird mit 653 Euro (2025: 649 Euro) belastet. Und für ein volljähriges Kind sind ab 2026 sogar 689 Euro (2025: 693 Euro) nötig.
Die Grundlage der Erhöhung ist die geänderte Mindestunterhaltsverordnung des Bundes, auf der die Düsseldorfer Tabelle beruht. Die Berechnungsgrundlagen erfordern jedoch einen genaueren Blick. Die Mindestunterhaltsverordnung orientiert sich wiederum am sogenannten sächlichen Existenzminimum. Das ist ein Mindestbetrag, der einer Person zusteht, um ein menschenwürdiges Auskommen zu sichern. Das wird vom Bund regelmäßig neu festgelegt und ist Teil des sogenannten Existenzminimumberichts. Deren Herausgeber ist jeweils die aktuelle Bundesregierung.
Seit Anfang Dezember 2025 ist auf dieser Basis die neue Düsseldorfer Tabelle für 2026 bekannt.
Wie viel Unterhalt muss ich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 bezahlen?
Nach einer Trennung oder einer Scheidung muss für gemeinsame Kinder ein Unterhalt an den Partner gezahlt werden, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Düsseldorfer Tabelle hilft dabei, herauszufinden, wie viel Unterhalt fällig wird. Dafür schauen Sie einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach Ihrer Einkommensgruppe unter Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Daraus kann der monatliche Unterhalt abgelesen werden.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltszahlungen nach Nettoeinkommen und Altersstufen
Was ist der Bedarfskontrollbetrag?
Mit dem in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfskontrollbetrag wird das Ziel verfolgt, eine faire Einkommensverteilung beider Elternteile zu schaffen. Dadurch soll in besonderer Weise vermieden werden, dass der Unterhaltspflichtige in finanzielle Not gerät. Der Bedarfkontrollbetrag richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
Im Einzelnen fließt der Bedarfskontrollbetrag folgendermaßen in die Beurteilung ein: Der laut Tabelle zu zahlende Unterhaltsbetrag wird von dem Nettoeinkommen abgezogen. Wird im Ergebnis der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, erfolgt eine Gruppierung des Unterhaltspflichtigen in die nächste niedrigere Gruppe.
Für die erste Einkommensgruppe (bis 2100 Euro netto) der Unterhaltspflichtigen ist der Bedarfskontrollbetrag identisch mit dem Eigenbedarf. Ab Gruppe zwei ist er unterschiedlich.
Wie hoch ist der Eigenbedarf beziehungsweise Selbstbehalt bei Unterhaltszahlung?
Der Eigenbedarf, auch Selbstbehalt genannt, richtet sich nach dem Existenzminimum und wurde auf 1450 Euro festgelegt, wenn Unterhalt für schulpflichtige Kinder bis zu deren 21. Geburtstag gezahlt wird. Dies gilt allerdings nur, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitet und damit erwerbstätig ist. Bei Erwerbslosigkeit bleiben 1200 Euro monatlich übrig. Für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung sind 520 Euro von den 1200 Euro vorgesehen. Im Gegensatz zum Bedarfskontrollbetrag dient der Selbstbehalt dem Unterhaltspflichtigen als finanzielle Absicherung. Der Gedanke dahinter: Niemand soll aufgrund des Kindesunterhalts selbst in finanzielle Not geraten. Dieser Wert bleibt gegenüber dem Jahr 2025 unverändert.
Welche Rolle spielt das Kindergeld?
Wer Kindesunterhalt empfängt, sollte allerdings auf die Anrechnung des Kindergeldes achten: Die Hälfte des Kindergeldes wird nämlich auf den fälligen Unterhalt angerechnet. Das gilt bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes wird sogar der volle Kindergeldbetrag angerechnet. Das Kindergeld beträgt in 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind (2025: 255 Euro je Kind).
Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltszahlungen nach Kindergeldanrechnung
Muss ich Kindesunterhalt rückwirkend zahlen?
Prinzipiell kann Unterhalt nicht rückwirkend eingeklagt werden. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Unterhaltspflichtige von einem Anwalt auf seine Unterhaltspflicht hingewiesen oder eine Klage eingereicht wurde, muss ab diesem Monat Unterhalt gezahlt werden. Dann muss der Kindesunterhalt auch rückwirkend bezahlt werden. Ebenfalls kann Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige sich in Verzug befindet und dies gemahnt wurde.
Kann ich den Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?
In der jährlichen Steuererklärung können die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für das Jahr 2026 können so 12.348 Euro in Anspruch genommen werden (2025: 12.096 Euro). Der Höchstbetrag entspricht dabei dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres. Allerdings kann der Höchstbetrag auch nur angegeben werden, wenn von Januar an Unterhalt gezahlt wird.
Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es zudem eine Voraussetzung: Bekommen der Unterhaltspflichtige oder der andere Partner Kindergeld oder profitieren vom steuerlichen Kinderfreibetrag für das Kind, wird der Unterhalt nicht steuermindernd berücksichtigt. Damit spielt der Steuerabzug meist nur bei volljährigen Kindern eine Rolle, wenn für diese kein Kindergeld mehr fließt. Bei eigenen Einkünften des Kindes kann der bei der Steuer berücksichtigte Unterhalt zudem gekürzt werden.
Dementsprechend sind mit Blick auf das Kindergeld und dessen Anrechnung folgende Konstellationen üblich:
- Das unterhaltsberechtigte Kind ist nicht volljährig. Dann besteht in der Regel ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, damit ist kein Steuerabzug der Unterhaltszahlung möglich. Das Kindergeld wird in der Regel hälftig vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen.
- Das unterhaltsberechtigte Kind ist volljährig und es besteht noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, etwa wegen einer Erstausbildung. Dann wird das Kindergeld voll verrechnet. Ein Steuerabzug des gezahlten Unterhalts ist auch hier nicht möglich.
- Das unterhaltsberechtigte Kind ist volljährig und es besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr. Da der Anspruch entfällt, wird nichts verrechnet, es ist aber ein steuerlicher Ansatz des gezahlten Unterhalts als Außergewöhnliche Belastung möglich (im Rahmen der Höchstbeträge).
Wie aussagekräftig ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, ist also nicht rechtlich bindend. Allerdings gilt sie als hoch anerkannte Orientierungshilfe. Daher wird sie bundesweit von Gerichten herangezogen, wenn es um die Unterhaltsberechnung für Kinder geht. Auch dem Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsbeziehenden kann sie helfen und als Unterhaltsrichtlinie dienen, da sie Aufschluss über die erwartbare Unterhaltshöhe gibt.
Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Januar 2022 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert.
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