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FirmenwagenUnfall mit dem Dienstwagen – wer zahlt jetzt?

Wenn der Dienstwagen Schaden nimmt, dann stehen die Fahrer nicht selten vor der Frage, wer denn jetzt zahlt: Arbeitgeber? Arbeitnehmer? Oder die Versicherung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.Katja Joho 20.02.2017 - 06:00 Uhr

Unfall mit dem Dienstwagen – wer zahlt jetzt?

Foto: imago images

Plötzlich macht es Wumms und der Unfall ist passiert. Das ist schon beim eigenen Auto ärgerlich – aber wie sieht es beim Dienstwagen aus? Was für Folgen hat ein solcher Schaden am Firmenwagen für den Arbeitnehmer? Welche Kosten müssen Unternehmer für ihre Mitarbeiter tragen? Und wer zahlt die Versicherung? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer versichert den Dienstwagen?

„Es gibt keine gesetzliche Pflicht, wie der Arbeitgeber den Dienstwagen zu versichern hat“, sagt Stephan Glaser, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. „Wir raten Arbeitgebern aber immer zur Vollkaskoversicherung. Damit vermeiden Sie nämlich von vornerein eine ganze Menge Probleme.“ Auch ohne Pflicht ist die Vollkaskoversicherung die Regel – ebenso wie die Versicherung durch den Arbeitgeber.

„Dienstwagen werden vom Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter versichert, und zwar unabhängig davon, diese Fahrzeuge rein dienstlich eingesetzt werden, oder ob eine Erlaubnis zur Privatnutzung durch den Mitarbeiter besteht“, sagt Lutz D. Fischer, Rechtsanwalt, dessen Kanzlei sich unter anderem auf Arbeits- und Verkehrsrecht und das Thema Dienstwagen spezialisiert hat.

Dienstwagen-Psychologie

Was der Dienstwagen über seinen Fahrer aussagt

von Sebastian Schaal

Wann zahlt die Versicherung?

„Grundsätzlich unterscheidet sich die Versicherung eines Dienstwagens nicht von der Versicherung eines Privatfahrzeugs“, sagt Michael Bokemüller, Kfz-Verischerungsexperte bei der AachenMünchener. Zunächst einmal ist das Nichtverschulden des Unfalls durch den Fahrer entscheidend. Ist der Dienstwagennutzer also Opfer des Unfalls, so begleicht die Versicherung den Schaden – entsprechend der Teil- oder Vollkaskoversicherung – abgesehen von einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist der Fahrer auch Unfallverursacher, wird aufgrund des Grads der Fahrlässigkeit entschieden.

Wichtig für den Dienstwagen-Überlassungsvertrag
Grundsätzlich gilt: Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind klare Vereinbarungen von Vorteil. Insbesondere aber für den Arbeitgeber. Rechtlich strittige Punkte, die im Dienstwagen-Überlassungsvertrag festgehalten werden, können unnötige Streitigkeiten und auch Kosten vermeiden. Deshalb sind klare Regelungen Trumpf.
Ob der Dienstwagen vom Mitarbeiter privat genutzt werden darf oder nicht, sollte konkret im Überlassungsvertrag formuliert sein. Findet sich dazu keine Information, gehen die Gerichte nach den bisherigen Urteilen gemeinhin davon aus, dass eine private Nutzung zumindest nicht verboten ist. Da die private Nutzung sowohl steuerlich als auch versicherungstechnisch und besonders im Schadensfall relevant ist, sollte es dazu eine Passage im Vertrag geben.
Neben dem Hinweis auf die private Nutzung ist es sinnvoll genau zu benennen, wer den Dienstwagen ansonsten fahren darf – und wo. Wenn beispielsweise auch Kollegen oder Ehepartner das Auto fahren wollen, sollte das ausdrücklich erlaubt sein. Zudem kann man, wenn man denn will, bestimmte Einschränkungen treffen, wie etwa keine Reisen ins EU-Ausland oder ähnliches.
Wenn es Regelungen zum Tanken gibt – etwa welcher getankt werden soll Treibstoff (Super oder E10 beispielsweise), ob es aufgrund der Tankkarte spezielle Tankstellen gibt und wer fürs Tanken zahlt – sollten diese Regelungen auch schriftlich vermerkt sein.
Ein Dienstwagen muss gepflegt, gewartet und im Schadensfall auch repariert werden. Stammt das Auto aus einem Flottenpark liegt all das in der Regel beim Arbeitgeber, aber auch das sollte geregelt werden. Dazu zählen regelmäßige Wartungen laut Scheckheft und notwendige Reparaturen ebenso die Hauptuntersuchung. Wer diese Dinge zu verantworten hat und – noch viel wichtiger – wer die Kosten dafür trägt, sollte im Dienstwagen- Überlassungsvertrag stehen. Sollte der Mitarbeiter selber verantwortlich sein, ließe sich noch regeln, ob Reparaturarbeiten vor der Durchführung noch mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden sollten.
Für Steuern und Versicherung gilt das gleiche wie bei den Zuständigkeiten für Wartung und Co.: Es sollte klar festgehalten werden, wer welche Kosten trägt. Die Kfz-Steuer und Kaskoversicherung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Die Selbstbeteiligung muss üblicherweise der Arbeitnehmer zahlen. Dies ist aber nicht fest vorgeschrieben. Deshalb sollte auch das im Vertrag stehen.
Da besonders die Frage nach der Haftung häufig zu Streitigkeiten führen kann, da sie gesetzlich nicht klar geregelt ist und die Urteile der Gerichte schon unterschiedlich ausgefallen sind, sollten in jedem Dienstwagen- Überlassungsvertrag Haftungsvereinbarungen getroffen werden. Beispielsweise, ob der Dienstwagenfahrer oder der Arbeitnehmer die Schadenskosten trägt, wenn diese auf einer Privatfahrt entstanden sind. Auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit können spezielle Vereinbarungen im Überlassungsvertrag getroffen werden. Die dienen zumeist dem Schutz des Arbeitgebers, können aber durchaus auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein.

Für die Versicherung macht es im Schadensfall keinen Unterschied, ob es sich um eine dienstliche oder private Fahrt gehandelt hat: „Der Versicherung ist das in aller Regel egal. Im Grunde ist das ein Thema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, so Bokemüller.

Was sollte beim Selbstbehalt beachtet werden?

Im Schadensfall muss der Angestellte üblicherweise die Selbstbeteiligung zahlen. Das heißt für Arbeitgeber aber nicht, dass sie ihren Vorteil daraus ziehen sollten, indem sie durch eine hohe Selbstbeteiligung die Versicherungsbeiträge drücken. Wichtig auch: Eine Vollkaskoversicherung ist zwar keine Pflicht, aber der Arbeitnehmer darf nicht allein das erhöhte Schadensrisiko tragen. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az. 8 AZR 66/82), dass der Dienstwagenfahrer nur in „Höhe der üblichen Selbstbeteiligung“ haftet – für alles andere muss – laut dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln – bei erhöhtem Risiko der Arbeitgeber zahlen (Az. 7 Sa 859/04). Ein üblicher Selbstbehalt beläuft sich laut Experten im Rahmen der Vollkaskoversicherung des Dienstwagens in der Regel auf 500 Euro, maximal jedoch 1000 Euro.

Beständigkeit, Sicherheit und zu einem gewissen Maß auch Funktionalität – das sind Werte, die laut einer Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum (RUB) Fahrern der Mercedes C-Klasse wichtig sind. Weniger wichtig sind – wohlgemerkt im Durchschnitt – Sensorik, Performance/Sport und Aggressivität. Das gaben die Befragten in dem FAHR-Fragebogen der Bochumer Wirtschaftspsychologen an. Das ist auch ein wichtiges Indiz für Daimler, dass sie nicht nur wie bei der C-Klasse im Bild der Dynamik und Sportlichkeit unterliegen, sondern auch mit jedem Modellwechsel jene Werte stärken, die die Kundschaft schätzt – und die sie von der deutschen Konkurrenz unterscheidet.

Foto: Daimler

Denn in Punkten wie Image, Individualität und Funktionalität sind sich die Fahrer der C-Klasse und des Audi A4 sehr nahe. Doch bei den anderen zehn Faktoren gehen die Meinungen teils deutlich auseinander: Der A4-Fahrer will mehr Performance und Aggressivität. Er hat dafür ein deutlich geringeres Sicherheitsbedürfnis als der Mercedes-Fahrer. In der Summe hat der A4 aber nicht die extremste Kundschaft in der unteren Mittelklasse – sondern BMW.

Foto: Audi

Die extremsten Anforderungen haben laut den RUB-Forschern die Fahrer eines BMW 3er. Bei nur einem von 13 Faktoren - der Beständigkeit - liegt der Mittelklasse-BMW zwischen dem A4 und der C-Klasse. Sonst hat der 3er jeweils den höchsten oder niedrigsten Wert. Die Funktionalität des Autos ist beim 3er am unwichtigsten, gefolgt vom Sicherheitsbedürfnis und der Gelassenheit. Egal ob Attribute wie Image, Design, Sensorik, Performance, Aggressivität, Stolz oder Faszination: Die Fahrer des 3er haben hier die höchsten Ansprüche.

Foto: BMW

Beim größeren 5er sieht das aber ganz anders aus: Die Bedeutung von Image, Design und Stolz sind geblieben, trotz dem dynamischen Versprechen der Marke fällt der 5er bei Performance und Aggressivität jedoch hinter den Audi A6 zurück. Auch im Vergleich mit der Mercedes E-Klasse zeigt sich, dass der 5er-Fahrer weit weniger Schwankungen aufweist als noch die BMW-Kundschaft ein Fahrzeugsegment darunter. „Das erklärt, warum BMW die Kunden vom 3er häufig nicht auf den 5er behalten kann“, sagt Studienleiter Rüdiger Hossiep. „Die gehen eher auf einen Audi A6 oder bleiben beim 3er.“

Foto: BMW

Audi hat derzeit ein Problem mit dem Design. Die einzelnen Modelle sind sich zu ähnlich und damit austauschbar geworden. Das zeigen auch die Daten der RUB-Psychologen: Hat man Audi-Fahrern noch vor einigen Jahren unterstellt, die Autos vor allem wegen des Designs zu mögen, sind für die A6-Fahrer Image und Design weniger wichtig als bei der E-Klasse oder dem 5er. Auch die Individualität ist nur unterdurchschnittlich ausgeprägt. Wichtig hingegen sind Performance und Aggressivität – an diese Werte kommt selbst nicht BMW heran.

Foto: Audi

Wer einen A6 fährt, wird sich künftig kaum für eine E-Klasse entscheiden – und umgekehrt. Die Werte in den RUB-Psychogrammen sind bei den beiden Baureihen beinahe gegenläufig: Ist dem A6-Fahrer etwas besonders wichtig (etwa Performance und Aggressivität), zeigen die E-Klasse-Fahrer das geringste Interesse. Messen die Mercedes-Kunden einem Wert eine hohe Bedeutung zu (etwa Beständigkeit, Funktionalität oder Sicherheitsbedürfnis), kommt der A6 jeweils auf die geringsten Werte des Premium-Trios.

Foto: Daimler

Die Daten zeigen aber nicht nur Unterschiede zwischen Marken und Modellreihen, sondern auch zwischen einzelnen Varianten einer Baureihe – zumindest, wenn sie polarisiert. Der Golf als mit Abstand meistverkauftes Auto Deutschlands lebt von seiner Durchschnittlichkeit. Dass sich das auch viele Fahrer wünschen, zeigt das RUB-Psychogramm eines Basis-Golf: Lediglich bei Beständigkeit und Funktionalität gibt es einen leicht positiven Ausschlag, bei Individualität einen leicht negativen. Ansonsten liegen Werte wie Performance, Unabhängigkeit und Stolz nahe der Gleichgültigkeit.

Foto: Volkswagen

Ganz anders beim GTI: Image und Design spielen hier eine Rolle, noch viel wichtiger sind allerdings Performance, Aggressivität, Stolz und Unabhängigkeit. Die Funktionalität, die beim Basis-Golf noch für einen leicht positiven Ausschlag gesorgt hat, ist dem GTI-Fahrer völlig egal. Was eine leicht andere Optik und Technik auf Basis des selben Modells alles ausrichten kann.

Foto: Volkswagen

Wer in den Fahrzeugüberlassungsvertrag für den Dienstwagen eine Passage aufnimmt, die den Dienstwagenfahrer für alle fahrlässigen Unfallschäden haftbar macht, kann diese getrost wieder streichen. Eine solche grundsätzliche Arbeitnehmerhaftung ist laut dem Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 91/03) nicht zulässig.

Dienstwagen privat nutzen

So funktioniert die Ein-Prozent-Regelung

von Katja Joho

Wann wird der Arbeitnehmer zur Kasse gebeten?

Für Dienstwagenfahrer wurden drei Grade von Fahrlässigkeit festgelegt: leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit.

„Bei der leichten Fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer in der Regel die Kosten für den Schaden nicht selbst tragen“, sagt Glaser. Bei der mittleren Fahrlässigkeit ist es vom Einzelfall abhängig: „Dabei kommt es konkret auf den Verstoß an.“
Wird von einer mittleren Fahrlässigkeit ausgegangen, so gibt es die allgemeine Regelung, dass sich Firma und Fahrer den Schaden nach einer bestimmten Quote aufteilen. „Wie genau diese Quote zu bewerten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab“, sagt Fischer. „Häufig ist dies bei Parkplatzunfällen der Fall, bei denen der Mitarbeiter nicht genau auf den Abstand achtet und es zur Kollision mit anderen parkenden Fahrzeugen kommt.“ Unter Umständen können die Kosten aber auch komplett beim Arbeitnehmer.

Dienstwagen privat nutzen

So klappt’s mit dem Fahrtenbuch

von Katja Joho

Handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit, sprich Autofahren im berauschten Zustand, mit dem Telefon am Ohr oder andere Missachtungen von Verkehrsregeln, wie dem Überfahren einer roten Ampel, kann es teuer werden. Für einen so verursachten Schaden haftet der Dienstwagenfahrer komplett.

Wenn bei unerlaubten privaten Fahrten etwas passiert – wer zahlt?

Wer den Dienstwagen nicht privat nutzen darf und es doch tut, der wird vertragsbrüchig. „Das dürfte in jedem Fall eine Abmahnung nach sich ziehen und im Einzelfall sogar auch eine fristlose Kündigung begründet sein“, sagt Glaser. Also ein teures und beruflich gefährliches Vergnügen.

In diesen Branchen sind Firmenwagen verbreitet
Verbreitung: 26,4 ProzentBruttolistenpreis: 33.863 EuroQuelle: Firmenwagenmonitor 2016
Verbreitung: 25,6 ProzentBruttolistenpreis: 34.050 Euro
Verbreitung: 21,9 ProzentBruttolistenpreis: 43.459 Euro
Verbreitung: 20,7 ProzentBruttolistenpreis: 41.801 Euro
Verbreitung: 20,7 ProzentBruttolistenpreis: 34.242 Euro
Verbreitung: 20,5 ProzentBruttolistenpreis: 43.081 Euro
Verbreitung: 20,2 ProzentBruttolistenpreis: 34.694 Euro
Verbreitung: 20,1 ProzentBruttolistenpreis: 34.694 Euro
Verbreitung: 19,6 ProzentBruttolistenpreis: 47.132 Euro
Verbreitung: 18,2 ProzentBruttolistenpreis: 40.166 Euro
Verbreitung: 11,7 ProzentBruttolistenpreis: 39.187 Euro

Wer in dieser Situation auch noch einen Unfall baut, der muss die Taschen leeren. Die Kfz-Versicherung muss zwar den Schaden zunächst begleichen, kann sich die Ausgaben aber von dem unrechtmäßigen Fahrer (was der Dienstwagenfahrer bei einer unerlaubten Privatfahrt nun einmal ist) zurückholen. Darüber hinaus müssen auch die Schadenskosten eines möglichen Unfallgegners selbst beglichen werden.

Wichtig für Fuhrparkmanager: Sie können in so einem Fall ebenfalls haftbar gemacht werden, da sie als Vertreter des Fahrzeughalters einer gewissen Aufsichtspflicht unterliegen und somit ein Stück weit für die Vergehen der Dienstwagenfahrer mit einstehen müssen. Davor können sich Fuhrparkleiter mit speziellen Versicherungen schützen.

Wenn bei erlaubten privaten Fahrten etwas passiert – wer zahlt?

„Wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung erlaubt ist, dann gelten grundsätzlich die gleichen Haftungsregeln für Privat- wie für Dienstfahren“, sagt Glaser. Idealerweise ist dieser Fall aber zusätzlich im Fahrzeugüberlassungsvertrag des Dienstwagens festgehalten, sodass alle Parteien wissen, womit sie rechnen müssen. Ansonsten kann es schnell zu Streitigkeiten führen, denn auch die Gerichte sind sich nicht einig, wer tatsächliche die Kosten tragen muss. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied beispielsweise, dass bei privaten Fahrten der Arbeitnehmer die Kosten tragen muss (15. 9. 1998, Az. 13 Sa 367/98).

Bei der Wahl des Dienstwagens sind die Deutschen konsequent. Es gibt nur wenig Bewegung bei den beliebtesten Automarken, zeigt der Firmenwagenmonitor 2016 von COP CompensationPartner. Eines sei vorab gesagt: Die Deutschen bevorzugen bei den Dienstwagen deutsche Automarken.

Da mehrere Platzierungen mehrfach vergeben wurden und die Marktanteile weiterer Firmenwagen-Marken unterhalb von 1 Prozent liegen, beschränkt sich der Überblick auf die Plätze 1 bis 7.

Foto: dpa

Platz 7: Renault

Mit einem Marktanteil von 1,6 Prozent liegt Renault am unteren Ende der namentlich genannten Marken-Favoriten im Firmenwagenmonitor 2016. Renault kann im Bereich Dienstwagen eher mit seinen Vans Scénic und Escape sowie dem Kompaktlieferwagen Kangoo und dem Transporter Trafic punkten. Ansonsten spielen Renaults bei deutschen Dienstwagenfahrer kaum eine Rolle. Deshalb landet Renault im Ranking auch nur auf Platz sieben. Gemeinsam mit...

Foto: dpa

Platz 7: Seat

...der spanischen Marke des VW-Konzerns: Seat. Auch Seat kann bei der Firmenwagen-Markenwahl bislang nur sehr wenig reißen. Der Marktanteil spiegelt es wieder: ebenfalls nur 1,6 Prozent und damit ebenfalls der siebte Platz. Für Seat allerdings ein Erfolg. Denn im Vorjahr reichte es nur für Platz 11.

Foto: Seat

Platz 6: Opel

Schon deutlich mehr Prozentpunkte kann Opel vorweisen. Mit 5,5 Prozent Firmenwagenanteil landet die Marke mit dem Blitz auf dem siebten Platz. Im Vergleich zu anderen deutschen Marken allerdings ein schwaches Ergebnis.

Foto: obs

Platz 5: Ford

Knapp vor Opel platziert sich Ford im Ranking der bevorzugten Dienstwagen-Marken. 5,9 Prozent Marktanteil konnte Ford im vergangenen Jahr auf dem Konto gutschreiben.

Foto: WirtschaftsWoche

Platz 4: Skoda

Ein gutes Ergebnis mit deutlichem Zuwachs liefert Skoda: Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Marke aus dem VW-Konzern 1,1 Prozentpunkte zulegen. Das bedeutet einen Firmenwagenmarktanteil von insgesamt 8,3 Prozent. Skoda liegt damit gleich auf mit...

Foto: obs

Platz 4: Mercedes

...der Marke Mercedes. Dienstwagen mit dem Stern sind mit einem Marktanteil von 8,3 Prozent demnach genauso beliebt wie die Marke Skoda. Deshalb ein geteilter vierter Platz.

Foto: dpa

Platz 3: BMW

Mit deutlichem Vorsprung zu den Viertplatzierten geht Platz drei an BMW. Satte 13 Prozent Firmenwagenmarktanteil kann die bayerische Marke vorweisen und gilt damit als drittbeliebteste deutsche Dienstwagen-Marke.

Foto: dpa

Platz 2: Audi

Nochmals fünf Prozentpunkte mehr kann Audi beim Marktanteil aufweisen: insgesamt 18,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein leichter Verlust (von 0,3 Prozentpunkten).

Foto: dpa

Platz 1: Volkswagen

Unangefochten an der Spitze mit 28,3 Prozent Marktanteil liegt Volkswagen. Gemeinsam mit den anderen Konzernmarken Audi und Skoda hat VW einen Firmenwagenmarktanteil von 55,3 Prozent.

Foto: dpa

Das hessische Landesarbeitsgericht hingegen urteilte, der Arbeitgeber dürfe keinen Schadenersatz verlangen, wenn dem Dienstwagenfahrer private Fahrten vertraglich erlaubt waren (24.5.2006, Az. 8 Sa 1729/05). „Vor diesem Hintergrund sollte auf eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten im Dienstwagenüberlassungsvertrag geachtet und eine entsprechende Haftungsregelung aufgenommen werden, die eine Haftung des Mitarbeiters bei Privatfahrten festschreibt“, rät Fischer. „Hierzu gehören auch die Wegefahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Tätigkeitsstätte.“

Firmenwagen leasen?

Für wen sich Auto-Leasing wirklich lohnt

von Katja Joho

Worauf sollten Arbeitgeber bei der Versicherung besonders achten?

„Ein Dienstwagen soll einem Arbeitnehmer vor allem ja auch zu jeder Zeit mobil machen. Da bietet sich deshalb zum Beispiel auch ein Schutzbrief an, sodass im Schadensfall auch für ein Ersatzfahrzeug gesorgt ist“, sagt Kfz-Versicherungsexperte Bokemüller.

Wer sich als Arbeitgeber zusätzlich absichern möchte, der sollte im Fahrzeugüberlassungsvertrag also unbedingt vermerken, dass der Dienstwagenfahrer bei privater Nutzung des Fahrzeugs im Schadensfall selber für die Kosten aufkommen muss. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls entspräche das der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Für den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls und bei einer Privatfahrt sollte im Vertrag vermerkt werden, dass der Mitarbeiter die Kosten selbst trägt. „Der Arbeitgeber kann etwa aufnehmen, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit im Schadensfall haften muss“, sagt Verkehrs- und Arbeitsrechtler Glaser.

Verbreitung von Dienstwagen unter Führungskräften
Verbreitung: 78,2 ProzentBruttolistenpreis: 52.084 EuroQuelle: Firmenwagenmonitor 2016
Verbreitung: 72,4 ProzentBruttolistenpreis: 45.095 Euro
Verbreitung: 68,2 ProzentBruttolistenpreis: 58.086 EuroAnmerkung: Als Gesellschafter-Geschäftsführer gilt in dieser Auswertung, wer über fünf Prozent der Anteile hält.
Verbreitung: 66,1 ProzentBruttolistenpreis: 56.516 Euro
Verbreitung: 64,9 ProzentBruttolistenpreis: 48.807 EuroAnmerkung: Im Gegensatz zum Vertriebsleiter sind hier alle Führungsfunktionen des Bereichs gezählt.
Verbreitung: 59,0 ProzentBruttolistenpreis: 46.728 Euro
Verbreitung: 57,6 ProzentBruttolistenpreis: 51.386 Euro
Verbreitung: 50,1 ProzentBruttolistenpreis: 47.632 Euro
Verbreitung: 49,9 ProzentBruttolistenpreis: 48.986 Euro
Verbreitung: 47,3 ProzentBruttolistenpreis: 46.985 Euro
Verbreitung: 44,3 ProzentBruttolistenpreis: 43.954 Euro
Verbreitung: 43,9 ProzentBruttolistenpreis: 49.664 Euro
Verbreitung: 42,8 ProzentBruttolistenpreis: 48.063 Euro
Verbreitung: 42,5 ProzentBruttolistenpreis: 48.750 Euro
Verbreitung: 40,7 ProzentBruttolistenpreis: 45.692 Euro
Verbreitung: 38,6 ProzentBruttolistenpreis: 45.342 Euro
Verbreitung: 37,9 ProzentBruttolistenpreis: 48.550 Euro
Verbreitung: 32,8 ProzentBruttolistenpreis: 45.970 Euro

Außerdem Fischers Rat: „Zulässig und sinnvoll ist es auch bei erlaubter Privatnutzung, im Dienstwagen-Überlassungsvertrag zu vereinbaren, dass der Mitarbeiter für Dritte (wie beispielsweise Ehepartner oder Volljährige Kinder im Besitz einer Fahrerlaubnis) wie bei einem eigenem Verschulden haftet.“

Vor bestimmten Dingen kann sich der Arbeitgeber zudem zusätzlich absichern: „Wenn es sich bei dem Dienstwagen um ein Leasingfahrzeug handelt, dann können sich Arbeitgeber mithilfe einer sogenannten GAP-Versicherung zusätzlich vor finanziellem Verlust bei einem Totalschaden schützen“, sagt Bokemüller.

Nach der Limousine zeigt BMW nun auch die Kombi-Variante der neuen 5er-Reihe. Der „Touring“ kommt knapp ein halbes Jahr nach dem Start des Viertürers. Die Preisliste dürfte bei knapp 48.000 Euro starten.

Foto: BMW

„Der BMW 5er Touring wurde gezielt für den europäischen Markt entwickelt, wo er mit seinem vielseitigen Karosseriekonzept bereits seit 25 Jahren erfolgreich ist“, sagt Marketing- und Vertriebsvorstand Ian Robertson zu dem neuen Kombi. „In der fünften Generation erfüllt dieses Modell mehr denn je die hohen Ansprüche einer Zielgruppe, die den großen und variablen Gepäckraum zu nutzen, den souveränen Auftritt zu schätzen und die markentypische Fahrfreude zu genießen weiß.“

Foto: BMW

BMW zeigt den Business-Kombi erstmals im März auf dem Autosalon in Genf. Im Juni kommt er dann in den Handel – zunächst mit vier Motoren. Bereits zum Start gibt es zwei dieser Motoren in Kombination mit dem Allradantrieb xDrive. Weitere Varianten – sowohl mit dem klassischen Heckantrieb sowie dem Allrad – sollen laut BMW im Laufe des Jahres folgen.

Foto: BMW

Die besonders auf dem deutschen Dienstwagen-Markt wichtige Kombi-Variante übernimmt natürlich auch viele der Neuheiten von der 2016 vorgestellten Limousine – etwa die leichtere Karosserie, die neuen Motoren oder die Entwicklungen in den Bereichen Bedienung, Assistenzsysteme und Vernetzung.

Foto: BMW

Doch auch in der neuesten Generation bleiben einige Eigenheiten der BMW-Kombis erhalten: So kann, wie BMW-Fahrern bekannt, die Heckscheibe separat geöffnet werden. Oder...

Foto: BMW

...die Lehnen der Rückbank nicht nur zwei- sondern dreiteilig umgeklappt werden. Die Teilung im Verhältnis 40:20:40 statt der sonst üblichen 40:60 hat den Vorteil, dass noch vier Personen mitfahren können, selbst wenn lange Gegenstände – wie zum Beispiel Ski – transportiert werden. Natürlich lassen sich die Lehnen – wie bei einem Wagen des Jahrgangs 2017 schon fast üblich – vom Kofferraum aus umklappen. Der Schalter dafür befindet sich rechts an der Innenseite.

Foto: BMW

Es ist aber wohl diese Ansicht, die die meisten Kombi-Fahrer an ihrem Auto schätzen: Es passt einfach viel rein. Der Kofferraum fasst jetzt 570 bis 1700 Liter – 30 Liter mehr als bisher. Und mindestens genauso wichtig: Laut BMW wurde die Zuladung je nach Modellvariante um bis zu 120 Kilo erhöht – auf jetzt 720 bis 730 Kilo.

Foto: BMW

Wie oft der Touring dann im Freizeit-Einsatz, wie in dem BMW-Pressebild zum Tauchen, eingesetzt wird oder wie oft er im Dienst-Einsatz auf der Autobahn oder der täglichen Pendelstrecke unterwegs sein wird, hängt vom jeweiligen Fahrer ab. Hauptsache ist: Er kann beides souverän.

Foto: BMW

Der Touring gleicht bis zur B-Säule der Limousine, kommt somit massiger daher als der Vorgänger. Dahinter schließt sich dann ein durchaus dynamisch gezeichnetes Kombiheck an.

Foto: BMW

Mit 4,94 Metern ist die Neuauflage drei Zentimeter länger als ihr Vorgänger. Auch Breite, Radstand und Höhe haben leicht zugelegt.

Foto: BMW

Für den Antrieb stehen zunächst je zwei Benziner und Diesel zur Wahl. Einstiegstriebwerk ist ein Vierzylinder-Benzinmotor mit 252 PS im 530i, darüber rangiert ein 340 PS starker Sechszylinder des 540i, der an Allradantrieb gekoppelt ist.

Foto: BMW

Auch bei den Dieseln gibt es einen Vierzylinder, den 190 PS starken 520d, sowie einen Sechsender mit 265 PS im hier gezeigten 530d, der mit Heck- oder Allradantrieb zu haben ist. Die genauen Fahrleistungen und Verbrauchswerte der Motoren finden Sie am Ende dieser Fotostrecke in der Übersicht.

Foto: BMW

Bei der Technik orientiert sich der Kombi an der Limousine und rückt näher an den großen Bruder 7er. Unter anderem gibt es einen Spurführungsassistenten, der bis 210 km/h arbeitet und den BMW in Kombination mit dem Abstandstempomaten zumindest auf der Autobahn zu einem quasi-autonomen Fahrzeug macht. Auch den Display-Schlüssel übernimmt der 5er von der Oberklasse-Limousine. Mit diesem lässt sich der Fünfer mit dem Schlüssel in der Hand beim Einparken fernsteuern.

Foto: BMW

Nicht nur außen gleicht der Kombi der Limousine bis hinter die vorderen Sitze, sondern auch innen. Das Cockpit mit dem 10,25 Zoll großen Touchscreen, Gestensteuerung und hochwertiger Verarbeitung kommt so auch in der Limousine zum Einsatz.

Foto: BMW

Auf den ersten Blick ist die Bedienung mit Touchscreen nicht einfacher, sondern sogar komplexer geworden. Nach etwas Eingewöhnung spielt das neue System aber seine Vorteile aus: Da die Bedienung redundant ist – also dieselben Funktionen über unterschiedliche Wege angesteuert werden können – kann jeder Fahrer das machen, was für ihn intuitiv ist. Der eine greift zum iDrive-Controller neben dem Automatikwählhebel, der nächste zu den Lenkradtasten, ein anderer zum Touchscreen.

Foto: BMW

Preise hat BMW noch nicht genannt, sie dürften aber im Bereich von 48.000 Euro für den Vierzylinder-Benziner starten. Mit den angekündigten weiteren Varianten (etwa einem Benziner mit weniger als 200 PS) dürfte der Einstiegspreis im Laufe des Jahres – oder spätestens 2018 – noch etwas sinken.

Foto: BMW

BMW 530i Touring

Vierzylinder-Ottomotor mit Acht-Gang-Automatik
Hubraum: 1998 cm3
Leistung: 185 kW/252 PS bei 5200 – 6500 min-1,
max. Drehmoment: 350 Nm bei 1450 – 4800 min-1,
Beschleunigung [0 – 100 km/h]: 6,5 Sekunden,
Höchstgeschwindigkeit: 250 km/h,
Verbrauch kombiniert*: 6,3 – 5,8 l/100 km,
CO2-Emissionen kombiniert*: 143 – 133 g/km.

* Werte gemäß EU-Testzyklus, abhängig vom gewählten Reifenformat.

Foto: BMW

BMW 540i xDrive Touring

Reihensechszylinder-Ottomotor mit Acht-Gang-Automatik
Hubraum: 2998 cm3
Leistung: 250 kW/340 PS bei 5500 – 6500 min-1,
max. Drehmoment: 450 Nm bei 1380 – 5200 min-1,
Beschleunigung [0 – 100 km/h]: 5,1 Sekunden,
Höchstgeschwindigkeit: 250 km/h,
Verbrauch kombiniert*: 7,7 – 7,3 l/100 km,
CO2-Emissionen kombiniert*: 177 – 167 g/km.

* Werte gemäß EU-Testzyklus, abhängig vom gewählten Reifenformat.

Foto: BMW

BMW 520d Touring

Vierzylinder-Dieselmotor mit Sechs-Gang-Handschaltung (Acht-Gang-Automatik optional)
Hubraum: 1995 cm3
Leistung: 140 kW/190 PS bei 4000 min-1,
max. Drehmoment: 400 Nm bei 1750 – 2500 min-1,
Beschleunigung [0 – 100 km/h]: 8,0 Sekunden (7,8 Sekunden),
Höchstgeschwindigkeit: 230 km/h (225 km/h),
Verbrauch kombiniert*: 4,9 – 4,5 l/100 km (4,7 – 4,3 l/100 km),
CO2-Emissionen kombiniert*: 129 – 119 g/km (124 – 114 g/km).

* Werte gemäß EU-Testzyklus, abhängig vom gewählten Reifenformat.

Foto: BMW

BMW 530d Touring / BMW 530d xDrive Touring

Reihensechszylinder-Dieselmotor mit Acht-Gang-Automatik
Hubraum: 2993 cm3
Leistung: 195 kW/265 PS bei 4000 min-1
max. Drehmoment: 620 Nm bei 2000 – 2500 min-1,
Beschleunigung [0 – 100 km/h]: 5,8 Sekunden / 5,6 Sekunden,
Höchstgeschwindigkeit: 250 km/h / 250 km/h,
Verbrauch kombiniert*: 5,1 – 4,7 l/100 km / 5,7 – 5,3 l/100 km,
CO2-Emissionen kombiniert*: 134 – 124 g/km / 149 – 139 g/km.

* Werte gemäß EU-Testzyklus, abhängig vom gewählten Reifenformat.

Foto: BMW

Des Weiteren ist bei der Versicherung von Leasing-Fahrzeugen die Werkstattbindung zu beachten: „Denn oftmals ist in den Leasingverträgen vereinbart, dass der Leasingnehmer eine festgelegte Herstellerwerkstatt aufsuchen muss“, erklärt Bokemüller. In diesem Fall wäre eine zusätzliche Werkstattbindung in der Versicherung unter Umständen problematisch. „Unter Umständen spart man durch diese Festlegung bei der Versicherung zwar ein paar Euro, bekommt aber am Ende eventuell Probleme mit der Leasingfirma, wenn eine andere Werkstatt aufgesucht worden ist.“

Worauf können Arbeitnehmer bei der Dienstwagen-Versicherung achten?

Zukünftige Dienstwagenfahrer sollten stets klären, welche Arten von Schadensfällen bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. „Daneben empfiehlt sich möglicherweise der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder – im Falle erlaubter privater Urlaubsreisen ins Ausland – beispielsweise eine Auslands-Rechtsschutzversicherung“, empfiehlt Rechtsanwalt Fischer.

Wer als Arbeitnehmer davon ausgehen muss, bei privaten Fahrten selbst zu haften – entweder weil es so im Vertrag steht, oder das Risiko besteht, da keine konkrete Regelung getroffen wurde – für den kann eine eigene Versicherung sinnvoll sein, um sich selbst gegen Schäden abzusichern.

„Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung zu wünschen“, sagt Arbeitsrechtler Glaser. Allerdings, so der Arbeitsrechtler, haben Mitarbeiter in der Regel keinen Spielraum, bei den Verträgen Klauseln mitzuentscheiden. „In der Regel sind die Verträge von Arbeitgeberseite schon fest vorgegeben und nur bezüglich des Autos an sich – Marke, Modell und ähnliches – verhandelbar“, so Glaser. Ansonsten gibt es für den Arbeitnehmer wenig bis keinen Spielraum.

Wer den Wagen fahren darf, ist ebenfalls entscheidend – und sollte im Vertrag und bei der Versicherung hinterlegt sein. Denn häufig dürfen auch Ehepartner und teils auch Kinder oder Freunde den Dienstwagen ebenfalls fahren. „Da muss sich der Arbeitnehmer in jedem Fall genau absichern“, rät Glaser. „Denn das ist der Klassiker: Die Tochter baut mit dem Dienstwagen einen Unfall und dann ist der Ärger groß, wenn die Erlaubnis dazu nicht tatsächlich gegeben war.“

Und: Wer für seinen Dienstwagen den Privatwagen abschafft, der sollte vor Vertragsschluss darüber nachdenken, ob es nicht Sinn machen könnte, den eigenen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) für die Versicherung des Dienstwagens zu nutzen: „Es könnte durchaus Sinn machen, und ist oftmals auf üblich, dass der Mitarbeiter seinen SFR in die Dienstwagen-Versicherung einbringt“, sagt Bokemüller. So erfährt sich der Dienstwagenfahrer weitere schadensfreie Jahre und kann diese nach der Abschaffung des Firmenwagens auch für die private Pkw-Versicherung wieder nutzen. Wichtig: Dies muss vor Vertragsschluss geschehen.

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