Medizin: Der skurrile Streit ums Ohrenschmalz
Es ist ein etwas unappetitliches Thema. Dabei ist Ohrenschmalz eine natürliche Erscheinung: ein Drüsensekret im äußeren Gehörgang, das Staub, abgestorbene Hautzellen und Härchen nach außen befördert, um das Ohr sauber zu halten. Überdies verhindert Ohrenschmalz – der medizinische Fachausdruck dafür lautet Cerumen – die Entstehung von Bakterien oder Pilzen. Vor allem ältere Menschen entwickeln aber mitunter zu viel Cerumen. Das muss dann raus.
Doch darüber, wer eigentlich Ohrenschmalz entfernen darf, tobt gerade ein ebenso skurriler wie heftiger Streit – zwischen HNO-Ärzten auf der einen und Hörakustikern, die Cerumen im Rahmen der Anpassung von Hörgeräten entfernen, auf der anderen Seite. Beide Seiten schenken sich nichts – und schlagen sich ihre Argumente notfalls auch vor Gericht um die Ohren.
Besser als Wattestäbchen
Ein erster Fall beschäftigt bereits die Justiz. Beim Landgericht Heilbronn ist ein Hauptsacheverfahren angesetzt. Dort muss sich eine Akustikerin verteidigen, die darauf beharrt, auch künftig Ohrenschmalz entfernen zu wollen. Es geht um Fragen wie: Wer darf was am Ohr? Wem gehört der äußere Gehörgang? Und ist die Entfernung von Ohrenschmalz eine hoheitliche, heilkundliche Aufgabe?
Fortbildung an Dummies
Für die Ärzte geht dabei tatsächlich um viel: Die Entfernung des Schmalzes im Ohr ist einer der häufigsten Gründe für Patientinnen und Patienten, eine HNO-Praxis aufsuchen. Die Spülung können die Mediziner bei den Kassen abrechnen. Entsprechend deutlich beharren sie auf ihrem Recht. So haben die Ärztinnen und Ärzte angekündigt, „mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln“ gegen die Akustiker vorgehen zu wollen.
Dabei sind auch die seit Jahrzehnten in dem Metier aktiv. Doch welches Geschäft da lauert, haben die Akustiker erst jüngst entdeckt, bieten inzwischen sogar Fortbildungskurse zur Cerumenentfernung an Dummies an, heißt es in den „HNO-Mitteilungen“, dem Verbandsorgan der Hals-, Nasen- und Ohrenärzte. Nun, kommentiert Verbandspräsident Professor Jan Löhler, scheinen die Akustiker den „nächsten Schritt gehen zu wollen, indem sie diese Leistung offensiv gegenüber ihren Kunden anbieten“.
Michael Deeg, der Sprecher des Verbandes erklärt, das „Cerumen-Management“ sei eine „Ausübung der Heilkunde“ und diese stehe unter dem „Arztvorbehalt“ – insbesondere dann, wenn es um jedwede Maßnahme in Körperöffnungen (Gehörgang) geht.“ Deeg erläutert, warum seiner Meinung nach nur Ärztinnen und Ärzte geeignet sind, das Schmalz zu entfernen: „Dies setzt nämlich anatomische Kenntnisse, geeignetes Instrumentarium und das Erkennen von krankhaften Veränderungen voraus, die in einem technischen Beruf nicht vorhanden sind.“
Verletzungsgefahr bei der Ohrreinigung?
Die Akustiker beharren dagegen auf ihrem Recht und berufen sich auf ihre Meisterprüfverordnung. Das sei eine „Fehlinterpretation“ kontern die HNO-Ärzte. Sie unterstellen, dass Akustiker bei der Cerumen-Entfernung ihre Kunden verletzen könnten. Ihr Verband fordert seine Mitglieder bereits auf, entsprechende Fälle zu melden: „Sollten Sie Kenntnis von solchen Vorfällen haben oder sogar Patienten behandeln, die eine Gehörgangverletzung im Rahmen einer Reinigung durch Hörgeräteakustiker erlitten haben, teilen Sie das bitte unserer Geschäftsstelle mit.“
Die Bundesinnung der Hörakustiker weist solche Vorwürfe zurück. „Das ist Standesdünkel von Ärztinnen und Ärzten“ meint deren Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab: „Es ist schlichtweg absurd, zu behaupten, dass wir keine anatomischen Kenntnisse hätten. Hörakustiker gibt es seit über fünfzig Jahren – seitdem kennen wir uns am Ohr aus.“ Erst seitdem in der Meisterprüfverordnung ausdrücklich festgelegt sei, dass die Entfernung von Ohrenschmalz zum Berufsbild der Akustiker gehöre, würden Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Berufsverband dagegen Sturm laufen.
Baschab verweist dann noch darauf, dass die Entfernung von Ohrenschmalz eine für den Kunden kostenfreie Leistung sei: „Sie wird derzeit auch nicht gesondert gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die Reinigung dient unter anderem der Vorbereitung zum Anfertigen einer Otoplastik – eines Abdrucks des äußeren Ohres, um das Hörsystem besser daran anpassen zu können.“ Die Anfertigung einer Otoplastik wird dann wiederum von den Kassen mit jeweils 40 Euro netto vergütet.
Nun soll ein Gericht entscheiden, wer Recht hat – die Ärzte oder die Akustiker. Der Termin im Hauptsacheverfahren zwischen einem HNO-Arzt und einer Hörakustikerin ist für Anfang Oktober angesetzt.
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