1. Startseite
  2. Management
  3. Trends
  4. Führerschein umtauschen 2026: Wer seinen Führerschein jetzt umtauschen muss

Führerschein umtauschenDiese Jahrgänge müssen ihren Führerschein im Januar 2026 tauschen

Der „Lappen“ hat ausgedient. Er wird nach und nach in den neuen Führerschein umgetauscht. Diese Fristen gelten für die unterschiedlichen Jahrgänge.Sören Imöhl 14.01.2026 - 10:27 Uhr

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden.

Foto: dpa

Wer noch einen alten rosa oder grauen Führerschein sein Eigen nennt, muss diesen früher oder später in einen modernen Führerschein umtauschen. Der Hintergrund für den Umtausch ist ein Beschluss des Bundesrats aus der Sitzung vom 15. Februar 2019. Der vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.

Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Dieser Schritt soll gewährleisten, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster haben. Das soll mehr Fälschungssicherheit bieten.

Autofahrer der Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1958 waren die erste Gruppe, die den alten Führerschein umtauschen mussten. Sie hatten bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Die folgenden Jahrgänge sind anschließend dran. Den Führerschein umtauschen – so geht's!

Führerschein umtauschen: Welche Fristen gelten für welche Jahrgänge?

Der alte Führerschein wird nacheinander gestaffelt umgetauscht. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollten ihre alten Führerscheine ursprünglich bis zum 19. Januar 2022 eintauschen. In seiner Sitzung am 11. Februar 2022 stimmte der Bundesrat aber einer Fristverlängerung zum Führerscheinumtausch für Führerscheinbesitzer dieser Geburtsjahre bis zum 19. Juli 2022 zu.
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 galt die Frist bis zum 19. Januar 2023,
  • für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024,
  • für die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025,
  • für die Jahrgänge vor 1953 bis zum 19. Januar 2033.

Danach gibt es Fristen für die neueren Kartenführerscheine. Diese wurden ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt. Der Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente realisiert werden, entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins. So gelten hier folgende Fristen:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis zum 19. Januar 2027 vor,
  • für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis zum 19. Januar 2028,
  • für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis zum 19. Januar 2029,
  • für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis zum 19. Januar 2030,
  • für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis zum 19. Januar 2031,
  • für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis zum 19. Januar 2032,
  • für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.

Was passiert, wenn ich meinen alten Führerschein nicht umtausche?

Der Umtausch des alten Führerscheins ist verpflichtend und muss spätestens bis zum Ende der Frist der jeweiligen Geburtsjahrgänge erledigt sein. Personen, die ihren alten Führerschein nicht innerhalb der Frist umtauschen und mit der alten Fahrerlaubnis weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Welche Unterlagen werden für den Führerscheinumtausch benötigt?

Damit der Umtausch des alten Führerscheins klappt, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind dabei folgende Dokumente:

  • bisheriger Führerschein,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind,
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm

Wird der neue Führerschein zugeschickt?

Ja, der neue Führerschein wird nach der Fertigstellung per Post zugeschickt. Allerdings muss der neue Führerschein zuvor beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Ein Termin ist dafür meist nicht notwendig, allerdings kann es von Vorteil sein, sich frühzeitig online oder telefonisch anzukündigen. Die Bearbeitungskosten für den Umtausch des Führerscheins belaufen sich aktuell auf rund 25 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im September 2022 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick