
Als im Aufruhr um die Panama Papers auch der britische Premierminister David Cameron unter öffentlichen Beschuss geriet, tat dieser etwas höchst Ungewöhnliches. Weil sein verstorbener Vater auf den Bahamas einen Offshore-Fonds unterhalten und er selbst erst nach tagelangem öffentlichen Druck zugegeben hatte, bis 2010 Anteile daran besessen zu haben, hagelte es Kritik. Um Vertrauen zurückzugewinnen, machte Cameron kurzerhand seine Steuererklärungen der vergangenen sieben Jahre öffentlich zugänglich.
Beim gemeinen Steuerzahler prüfen hingegen nur Steuerberater und Finanzbeamte die Steuererklärung. Und in der Regel weiß der Steuerzahler nicht, was genau geprüft wird. Dem nur knapp erläuterten Steuerbescheid ist wenig bis nichts zu entlocken. Dabei würden sich viele wohler fühlen, wenn sie wüssten, wo das Finanzamt schnell kritisch nachfragt und entsprechende Belege anfordert. Und wenn Sie es wüssten, würden sie womöglich die Nachweise und Erläuterungen gleich ihrer Steuererklärung beifügen, um zusätzlichen Schriftwechsel und Verzögerungen bis zum Steuerbescheid zu vermeiden.
Jedes Jahr aufs Neue gibt es für die Finanzbeamten die Anweisung, bestimmte Bereiche besonders kritisch zu prüfen. Zum einen legen die Landes- und Oberfinanzdirektionen bestimmte Prüffelder fest. Zum anderen bestimmen die Finanzämter selbst, worauf sie besonders achten wollen. Die Oberfinanzdirektion von Nordrhein-Westfalen macht die Prüfungsschwerpunkte im Internet sogar öffentlich.
Prüfung nach Risikoeinstufung
Heutzutage prüft kein Sachbearbeiter mehr alle Steuererklärungen. Was zur Prüfung auf seinem Schreibtisch landet, entscheidet vielmehr der Computer. „Das Finanzamt prüft die Steuererklärungen zunächst nur auf Plausibilität. Nur wenn etwas nicht plausibel erscheint – etwa weil die Beträge stark von denen des Vorjahres abweichen - schauen die Beamten genauer hin“, weiß Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Neuen Verein der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Zudem gibt es Stichproben, bei denen das Finanzamt intensiv prüft.
Seit 2010 nutzen die Finanzämter eine Risikomanagement-Software, die alle Steuerfälle automatisch in vier Risikoklassen einstuft. Diese und zufällige Stichproben sorgen dafür, dass einige Steuerfälle gar nicht, nur in bestimmten Punkten oder komplett und detailliert geprüft werden.
Wann das Finanzamt intensiver prüft
Bereits seit 2010 verwenden die deutschen Finanzämter ein computergestütztes Verfahren, um zu prüfende Steuererklärungen in Klassen einzuteilen, um die Intensität der Prüfung durch einen Sachbearbeiter festzulegen. Die Software prüft Steuererklärungen dabei vor allem auf Plausibilität. Außerdem gibt es darüber hinaus zufällige Stichproben, die bis ins Detail geprüft werden.
In Risikoklasse 1 – der höchsten Stufe – landen alle Steuerfälle, die bis ins Detail genau geprüft werden müssen. Meist liegen hier viele verschiedene Einkunftsarten, besonders hohe Einkünfte oder Einkünfte aus bestimmten Branchen vor.
In Risikoklasse 2 kommen Steuerfälle, die in einzelnen Punkten auffällig sind, etwa weil sie die Grenzwerte ausschöpfen. Das kann zum Beispiel die Steuernachlässe auf den Arbeitslohn beauftragter Handwerker oder das beruflich genutzte Arbeitszimmer betreffen.
Steuererklärungen der Risikoklasse 3 sind hingegen unkritisch und unauffällig, so dass Finanzbeamte kaum nochmal nachprüfen.
Risikoklasse 4 ist für Steuerfälle vorgesehen, in denen Unternehmen eine Betriebsprüfung erdulden müssen - eine besonders aufwändige und intensive Prüfung.
Zwar gibt es in jedem Jahr Änderungen im Steuerrecht. Die Anpassung von Grundfreibeträgen, Bemessungsgrenzen oder Obergrenzen für die Anrechenbarkeit erfolgt durch die Steuerbehörde allerdings automatisch. Weil es darüber hinaus kaum Änderungen im Steuerrecht gegeben hat, die für die Steuererklärung für das Jahr 2015 relevant wären, gibt es diesmal nicht die großen Themen, die zu neuen systematischen Prüfungen führen. „Eigentlich sind alle Bereiche das große Thema der Finanzämter in diesem Jahr“, sagt Steuerrechtsexpertin Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
So sind es vor allem schon fast klassische Prüfbereiche, auf die die Finanzbeamten ihr Augenmerk richten.