Sonderbehandlung Warum Hebammen unbegrenzt haften und Wirtschaftsprüfer nicht
Deutsche Wirtschaftsprüfer genießen eine erstaunliche Sonderbehandlung: Im Gegensatz zu Hebammen und Anwälten ist ihre Haftung auf wenige Millionen Euro begrenzt – selbst bei grober Fahrlässigkeit. Die Suche nach dem Warum führt bis zurück in die Weimarer Republik.