Luftfahrt Ryanair erzielt Erfolg mit Klage gegen Rettungshilfen für KLM und TAP

Die EU-Richter haben entschieden, dass ein Beschluss der Europäischen Kommission nicht ist. Zurückzahlen müssen KLM und TAP die Hilfen jedoch nicht.

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Der Beschluss der EU-Kommission vom vergangenen Jahr über 3,4 Milliarden Euro Hilfe für die niederländische Airline ist nach Ansicht der Richter nichtig. Quelle: dpa

Das EU-Gericht hat Klagen des Billigfliegers Ryanair gegen milliardenschwere staatlichen Finanzhilfen für die Konkurrenten KLM und TAP stattgegeben. Der Beschluss der EU-Kommission vom vergangenen Jahr über 3,4 Milliarden Euro Hilfe für die niederländische Airline KLM sei nichtig, weil er nicht ausreichend begründet worden sei, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Die Kommission habe grünes Licht gegeben, ohne in ihrem formellen Beschluss zu berücksichtigen, dass der KLM-Mutterkonzern Air France-KLM zugleich sieben Milliarden Euro vom französischen Staat für die Schwester-Airline bekommt. Dem Gericht reichte es demnach nicht aus, dass die EU-Behörde in der Verhandlung auf Aussagen der Niederlande verwies, dass die Hilfe für Air France nicht auch KLM zugute komme.

Aufgrund einer unzureichenden Begründung der Beihilfeentscheidung erklärte das Gericht auch die Genehmigung von bis zu 1,2 Milliarden Euro Staatshilfe für die portugiesische Fluggesellschaft TAP für nichtig.

Die Airlines müssen aber das Geld, das sie aufgrund des Geschäftseinbruchs in der Corona-Krise brauchten, nicht zurückzahlen. Die Wirkung des Urteils werde bis zum Erlass neuer Beschlüsse der Kommission ausgesetzt.

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