Reformen: So will Merz Ihre Arbeitsleistung erhöhen
Wieder einmal kritisierte Friedrich Merz die Arbeitsmoral der Deutschen. „Insgesamt ist die Arbeitsleistung unserer Volkswirtschaft nicht hoch genug“, sagte der CDU-Vorsitzende am Mittwoch vor der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. „Um es noch deutlicher zu sagen: Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich der Wohlstand unseres Landes, den wir heute haben, in Zukunft nicht erhalten – und deswegen müssen wir mehr arbeiten.“
Merz verwies dabei auch auf die Schweiz: Dort arbeiteten die Menschen im Schnitt rund 200 Stunden mehr pro Jahr als in Deutschland. Genetische Unterschiede gebe es nicht, sagte er. „Die Arbeitskosten in unserem Land sind einfach zu hoch, und wir müssen von diesem hohen Niveau runter.“
Neu sind diese Forderungen nicht. Bereits kurz nach seinem Amtsantritt mahnte Merz zu mehr Leistung – und präsentierte konkrete Vorschläge, wie das umgesetzt werden könne.
Ein Überblick über geplante Reformen, ihre Wirkung – und was tatsächlich helfen könnte.
Aktivrente
Die Aktivrente ist bislang das einzige Vorhaben, das die Koalition umgesetzt hat. Sie soll einen Anreiz für Ältere bieten, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Seit dem 1. Januar dürfen ältere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte monatlich bis zu 2000 Euro hinzuverdienen – steuerfrei. Selbstständige, Beamte und Freiberufler sind davon ausgenommen.
Das Potenzial ist groß: Laut Statistischem Bundesamt werden bis 2039 über 13 Millionen Erwerbstätige die Regelaltersgrenze von 67 Jahren überschreiten. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) prognostiziert durch die Aktivrente bis zu zehn Prozent mehr erwerbstätige Rentner. Umgerechnet könnten so bis zu 33.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen.
Steuerfreie Überstunden
„Wir werden Überstunden steuerfrei stellen“, kündigte Merz im April an. Konkret sollen Zuschläge des Arbeitgebers zum regulären Lohn, die bei Überstunden gezahlt werden, steuerfrei gestellt werden. Dies gilt aber nur für Mehrarbeit, die über die Vollzeitarbeit hinaus erbracht wird, und erreicht damit nicht die Teilzeitbeschäftigten. Als Maßstab für Vollzeit gelten 34 Wochenstunden mit Tarifbindung, sonst 40 Stunden.
Diese Maßnahme sollte zusammen mit der Aktivrente zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden, sie wurde jedoch auf dem Gesetzentwurf zur Aktivrente gestrichen. Es scheint noch Beratungsbedarf zu geben.
Der Ökonom Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht in der Maßnahme wenig Wirkung. „Das Problem bei dieser Maßnahme ist, dass sie nur einen ziemlich geringen Personenkreis betrifft.“
Laut Zahlen des IAB würden 16 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer profitieren, aber nur vier Prozent der Frauen, da sie häufiger teilzeitbeschäftigt sind. „Man wird mehr Stunden bekommen – aber von ohnehin schon lang arbeitenden Männern“, sagt Weber. Das könnte die traditionelle Rollenverteilung in Familien verstärken – zulasten der Erwerbstätigkeit von Frauen.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Im Koalitionsvertrag einigte sich die Regierung auf die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Bisher liegt die Grenze bei acht Stunden pro Werktag, mit Ausnahmen bis zehn Stunden. Künftig soll auch eine wöchentliche Regelung möglich sein.
Auch dieses Vorhaben befindet sich noch in der Abstimmung. Ungeklärt ist bisher auch, wie es mit der Arbeitszeiterfassung weitergeht.
Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) begrüßt den Vorschlag einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, sieht darin aber kein Mittel zur Erhöhung der Gesamtarbeitszeit: „Ich generiere dadurch nicht mehr Stunden, ich mache sie nur flexibler.“
Gewerkschaftsnahe Juristen kritisieren die Pläne scharf. Das Hugo-Sinzheimer-Institut warnte vor täglichen Arbeitszeiten über zwölf Stunden. Das erhöhe das Risiko für Burnout, Schlaganfälle und andere Krankheiten und belaste die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Schäfer widerspricht: „Es geht nicht darum, 40-Stunden-Kräfte zu 50-Stunden-Kräften zu machen.“ Die Reform verlagere die Arbeitszeit nur, ohne sie zu verlängern. „Niemand wird dadurch gezwungen, länger zu arbeiten, als er möchte.“
Teilzeitprämie
Das vierte Vorhaben ist die Auszahlung einer Teilzeitprämie. Der Koalitionsvertrag sieht für Teilzeitbeschäftigte steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit vor. Sofern Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten eine Prämie zahlen, wenn sie ihre Arbeitszeit ausweiten, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
Denn: Die Bundesrepublik ist eine Teilzeitrepublik. 2024 arbeiteten fast ein Drittel der Beschäftigten in Teilzeit. Vor allem Frauen landen in Deutschland in der Teilzeitfalle und arbeiten viermal so häufig in Teilzeit wie Männer. Das liegt unter anderem daran, dass Frauen sich häufiger um Haushalt und Familie kümmern. Außerdem pflegen sie öfter Angehörige als Männer.
Enzo Weber hält diese Maßnahme für wirksam: „Ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten wäre bereit, ihre Stunden um durchschnittlich sechs pro Woche zu erhöhen.“
Bislang wurde die Teilzeitprämie aber weder vom Kabinett beschlossen noch parlamentarisch verabschiedet.
Was noch fehlt
Trotz einzelner Maßnahmen erkennt Weber keine Systemreform. „Wichtiger sind die Maßnahmen, die noch nicht angegangen wurden.“ Zwei Punkte seien zentral: eine Reform der Minijobs und eine Reform des Sozialstaats.
Von der aktuellen Minijobgrenze seien vor allem drei Gruppen betroffen: Schüler und Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Frauen. Schüler und Studierende seien allerdings durch den Grundfreibetrag ohnehin von Steuern befreit, ebenso wie viele Rentnerinnen und Rentner durch die neue Aktivrente. Die dritte Gruppe seien Frauen – und die würden durch die Minijobregelung massiv blockiert, sagt Weber. Die aktuelle Minijobgrenze erschwere den Übergang in reguläre Beschäftigung.
Durch Regelungen wie das Ehegattensplitting profitieren verheiratete Paare, wenn sie stark ungleiche Einkommen haben – also immer noch meist einen gut verdienenden Mann und eine hinzuverdienende Ehefrau. Das gilt auch für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bei den Krankenkassen. „Das große Potenzial liegt darin, das Abknicken der beruflichen Entwicklung von Frauen zu vermeiden“, sagt Weber.
Außerdem sei eine Sozialstaatsreform zentral. Denn wer Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht und dann mehr arbeitet, habe in manchen Einkommensbereichen kaum etwas davon, weil die Sozialleistungen eins zu eins zurückgefahren werden.
Weber schlägt vor, die Sozialleistungen in die Grundsicherung zu integrieren und einen Selbstbehalt von 30 Prozent einzuführen. Sprich: Wenn man einen Euro mehr verdient, sinkt die Leistung um 70 Cent. „Alleine das würde einige hunderttausend Jobs bringen.“
Fest steht: Es bleibt noch viel zu tun.
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