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SäureanschlagInnogy-Manager Günther: „Ich hätte sterben können“

Die Staatsanwaltschaft sieht die Säureattacke auf Bernhard Günther nicht mehr als versuchten Mord, sondern nur noch als Körperverletzung. Günther kann das nicht hinnehmen. 16.11.2019 - 20:53 Uhr

Der Innogy-Manager hatte Privatermittler beauftragt, um die Täter zu finden.

Foto: dpa

Der mit Säure überschüttete Energiemanager Bernhard Günther kritisiert die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen der derzeitigen Bewertung des Anschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Oktober bekanntgegeben, dass sie nicht mehr wie unmittelbar nach dem Anschlag vor eineinhalb Jahren wegen versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung in dem Fall ermittelt. „Ich bin darüber sehr betroffen. Es ist für mich schwer hinnehmbar“, sagte der 52-jährige Innogy-Manager der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag).

Der Innogy-Finanzchef war am 4. März 2018 nach dem Joggen in der Nähe seines Wohnhauses in Haan bei Düsseldorf überfallen worden. Zwei Männer warfen ihn zu Boden und übergossen ihn mit hochkonzentrierter Säure. Mit einem Hubschrauber kam er in eine Spezialklinik. Er lag wochenlang im Krankenhaus und nahm dann die Arbeit wieder auf. Der Manager trat im März bei einer Bilanzpressekonferenz erstmals wieder öffentlich auf. Die Folgen des Angriffs waren ihm noch anzusehen.

Im Oktober war in Köln ein 32-jähriger Verdächtiger festgenommen worden. Ohne die Privatermittler, die er beauftragt habe, sowie eine 80.000 Euro hohe Auslobung von Innogy hätte es „die entscheidenden Hinweise nicht gegeben“, sagte Günther der „SZ“. Nach Ansicht seines Anwalts konnten die Täter durchaus wissen, „dass Herr Günther durch den Säureanschlag sterben kann“. Trotzdem hätten sie es getan, sagte Martin Meinberg.

Der Jurist sprach von einem „bedingten Tötungsvorsatz“, wie es in einem Vorabbericht der „SZ“ hieß. Dieser Verdacht müsse Grundlage der weiteren Ermittlungen sein, so Meinberg. Eine Mordkommission habe weitreichendere Befugnisse.

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft Wuppertal lasse sich die Annahme eines Tötungsvorsatzes derzeit nicht nachweisen. „Unsere rechtliche Bewertung des Falls kann sich aber auch jederzeit bei entsprechendem Ermittlungsergebnis wieder ändern“, sagte Staatsanwältin Dorothea Tumeltshammer der „SZ“.

Bereits Ende Oktober hatte die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erklärt, Ziel des Anschlags sei es gewesen, den Manager zu entstellen. Worauf sie diese Aussage stützt, wollte die Behörde aus ermittlungstaktischen Gründen damals nicht verraten.

dpa
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