Heizungsaustausch Technik, Förderung, Steuer: Worauf es beim Heizungskauf ankommt

Neue Heizung nötig? Das wird alles gefördert. Quelle: imago images

Die Anzahl konkurrierender Heizsysteme ist groß, ein Förderwirrwarr kommt hinzu. Wie Hauseigentümer nun die richtige Heizung finden – und mit was der Co-Chef des Heizungsspezialisten Viessmann in Zukunft rechnet.

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Jede vierte Heizung in Deutschland wird noch mit Öl befeuert. „Über 80 Prozent des Gebäudebestands in Deutschland ist nicht oder nur in Teilen saniert und ist damit ein wesentlicher Treiber für den CO2-Ausstoß in Deutschland“, sagt Max Viessmann, Co-Vorstandsvorsitzender der Viessmann-Gruppe, im WirtschaftsWoche-Podcast Chefgespräch. Doch politisch ist auch beim Heizen längst die Energiewende eingeleitet worden. Ältere Ölheizungen, sogenannte Konstanttemperaturkessel, müssen ausgetauscht werden, wenn sie seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind. Von 2026 an – so sieht es das Klimapaket der Bundesregierung vor – dürfen Hauseigentümer gar keine neuen Ölheizungen mehr einbauen. Ausnahmen bleiben allerdings auch in Zukunft möglich. Auch Viessmann hält es für nötig, „den heutigen fossilen Energieimport durch einen erneuerbaren zu ersetzen“.

  • Alte Abwrackprämie

Um den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen zu erleichtern, wird der Austausch gefördert. 2020 wurde eine Abwrackprämie für Ölheizungen eingeführt, über die bis zu 45 Prozent der Investitionen für eine neue, modernere Heizung als Zuschuss gezahlt worden sind. Allerdings gilt die Förderung nicht für Heizungen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ausgetauscht werden mussten. Zudem ist dieses Förderprogramm mit dem Namen „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ mittlerweile ausgelaufen.

  • Neue Förderung für den Heizungstausch

Jetzt können Austausch oder Modernisierung einer Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst werden. Hier reichen die Fördersätze bis 50 Prozent, bezogen auf wenigstens 2000 Euro und maximal 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit. Als Alternative zu Ölheizungen gelten dabei vor allem moderne Gasheizungen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Fernwärme, teils auch Pelletöfen. Beim Austausch durch eine Gasheizung ist allerdings Vorsicht geboten. Unter Umständen reicht diese für eine Förderung nicht aus, weil bestimmte Mindeststandards eingehalten werden müssen.

Hierbei wird zunehmend auf eine Mindesteinbindung erneuerbarer Energien geachtet. Oft werden Heizsysteme mittlerweile durch Solartechnik unterstützt, etwa um so Wasser zu erhitzen. Aber auch „wasserstofffähigen Gasgeräten“ rechnet der Co-Chef des Heizungsspezialisten Viessmann, Max Viessmann, Chancen zu. Der Vorteil beim Wasserstoff sei, dass dieser speicherbar sei und auf der bestehenden Infrastruktur genutzt werden könne, erläutert Viessmann im Podcast Chefgespräch. Daneben würden Wärmepumpen „große Relevanz haben in der Zukunft“. Er sieht den Heizungsmarkt in einer dynamischen Entwicklung, an die sich auch die Hersteller immer wieder anpassen müssten. Die eigenen Produkte müssten „über den Lebenszyklus updatefähig sein“.

  • Sanierung und Neubau

Soll die neue Heizung als Teil einer größeren Sanierung oder gar eines Neubaus angeschafft werden, gelten für die Förderung wieder eigene Regeln. Hier greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude). Sie fasst die bisher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und die Förderbank KfW laufende Förderung zusammen. Dazu kommen teils noch Förderprogramme von Kommunen und Energieversorgern.

  • Steuerliche Förderung

Auch der Fiskus unterstützt: In selbstgenutzten, wenigstens zehn Jahre alten Immobilien gibt es für den Heizungsaustausch eine steuerliche Förderung. 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, gehen dann über drei Jahre verteilt von der eigenen Steuerschuld herunter. Diese steuerliche Förderung gibt es allerdings nicht für Maßnahmen, die bereits anderweitig – etwa über Zuschüsse – gefördert worden sind. Anders als bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude muss die steuerliche Förderung nicht im Vorhinein beantragt werden. Sie ist auch weniger strikt geregelt: Es reicht, dass eine Fachfirma die sachgerechte Ausführung der Arbeiten bescheinigt.

Lotse durch den Förderwirrwarr

Viele Hauseigentümer fühlen sich von dem Förderwirrwarr überfordert. Die Heizungshersteller haben das als Chance erkannt. Sie wollen ihren Kunden Orientierung bieten, helfen bei der Beantragung der passenden Förderung. Viessmann bewirbt eine „Fördergarantie“: Sollte es entgegen der vorläufigen Einschätzung am Ende doch keine Förderung geben, dann will der Heizungshersteller einspringen und die Förderung übernehmen. Beim Konkurrenten Vaillant heißt der Service „Fördergeld Service“. Heizungshersteller Wolf bietet Service-Pakete für die Beantragung der Förderung an, mit Beratung und Antragsabwicklung durch einen Dienstleister. Das „Silber-Paket“ mit Anträgen nur für die Förderung auf Bundesebene gibt es ab 289 Euro. Ein „Gold-Paket“, auch mit regionalen Förderprogrammen, bietet Wolf ab 369 Euro an.

Solche Angebote sind auch eine Lehre aus den vergangenen Jahren: Denn obwohl schon lange klar ist, dass effizientere Heizungen den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Deutschland deutlich senken können, zögerten viele Hauseigentümer mit Neuanschaffungen. Spekulationen über die staatliche Förderung bewegten sie teils dazu, den Kauf auf die lange Bank zu schieben – in der Hoffnung, dass die Anschaffung künftig stärker gefördert würde. 

Die Heizungshersteller haben sich längst für die Energiewende gerüstet. Der Umstieg auf neue und klimafreundlichere Heizungsarten ist für sie Teil des Risikomanagements. Schon seit 2016 warnt beispielsweise der Mutterkonzern von Heizungshersteller Wolf, Centrotec, in seinem Geschäftsbericht vor der längerfristigen Möglichkeit „einer regulatorisch begründeten Verbannung der zurzeit noch vorherrschenden fossilen Energieträger wie Gas und Öl aus dem Wärmemarkt“.

Eigentümer zahlen, Mieter profitieren

Von 2026 an will die EU auch die CO2-Emissionen von Gebäuden in den Emissionshandel einbeziehen; die Kosten des Heizens dürften daher weiter steigen. So erscheint der Austausch veralteter Heizungen oft sehr lohnend. Allerdings profitieren von den niedrigeren Heizkosten vor allem die Bewohner. Was beim selbstgenutzten Eigenheim kein Problem darstellt, ist bei Mietshäusern problematisch. Die Eigentümer müssten hier die Kosten der neuen Heizung tragen, sparen aber selbst nichts, wenn weniger geheizt werden muss. Um dies zu lösen, gibt es eine Modernisierungsumlage: Vermieter dürfen acht Prozent der Kosten (bis 2019 waren es elf) pro Jahr auf die Miete umlegen. Allerdings darf die Miete modernisierungsbedingt innerhalb von sechs Jahren maximal um drei Euro je Quadratmeter und Monat steigen. Bei Quadratmetermieten unter sieben Euro je Monat liegt die Grenze bei zwei Euro.

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Zwischenzeitlich war geplant, Vermietern noch einen zusätzlichen Anreiz für die Anschaffung neuer Heizungen zu geben. Im Frühjahr hatte die Große Koalition geplant, die seit Jahresanfang anfallenden CO2-Kosten beim Heizen hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Dies hätte es für Vermieter noch lohnender gemacht, eine veraltete Heizung zu wechseln – denn damit wären dann im Idealfall die Heizkosten und auch ihr Anteil an den CO2-Kosten gesunken. Die Pläne stießen allerdings auf großen Protest, da Vermieter kaum Einfluss auf das Heizverhalten der Mieter haben. Die Heizung selbst ist da nur ein Faktor unter vielen. Letztlich wurde die hälftige Kostenverteilung daher wieder kassiert. Mieter müssen diese Kosten jetzt doch allein tragen, der zusätzliche Anreiz für den Heizungsaustausch fällt so weg.

Den Podcast mit Max Viessmann hören Sie hier in voller Länge.

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