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FamilienstartzeitWarum es für Väter mit der Familienstartzeit nichts wird

Weil Deutschland die von der EU vorgeschriebene Familienstartzeit nicht umsetzt, klagte ein Vater gegen die Bundesrepublik. In erster Instanz verliert er.Lisa Ksienrzyk 01.04.2025 - 13:08 Uhr aktualisiert
Das Berliner Landgericht urteilte in erster Instanz über die Regelungen der Familienstartzeit. Foto: Jörg Carstensen/dpa

Herr B. gegen die Bundesrepublik Deutschland. Mit diesen Worten kündigte ein Aushang vor Saal 126 im Berliner Landgericht II einen Termin am Dienstagmorgen an. An diesem 1. April wurde im Westen Berlins ein wegweisendes Urteil gesprochen – wenn auch ein ernüchterndes.

Ein Berliner Vater verklagte vor einem Jahr die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz, weil er nicht wie einst geplant nach der Geburt seines Kindes im August 2023 Vaterschaftsurlaub nehmen konnte. Ihm seien dadurch 2000 Euro Schaden entstanden, so die Anklage.

Nach der Geburt bekommen nicht nur Mütter acht Wochen Mutterschutz, auch Väter stehen zwei Wochen bezahlte Auszeit zu. So sieht es zumindest ein Gesetz vor, das die Europäische Kommission 2019 eingeführt hat. Die sogenannte Familienstartzeit sollte eigentlich bis August 2022 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Deutschland hinkt hinterher und hat bislang lediglich einen Gesetzesentwurf vorgestellt. Dieser wurde aufgrund der Neuwahlen nicht wieder angefasst.

Vaterschaftsurlaub

Ein Berliner Vater verklagt Deutschland auf Schadenersatz

Nach der Geburt seines Kindes reichte ein Berliner Vaterschaftsurlaub ein. Laut einer EU-Vorgabe sein Recht, nach deutschem Gesetz allerdings nicht. Jetzt wollen seine Anwälte einen Präzedenzfall schaffen.

von Lisa Ksienrzyk

Sandra Runge, Fachanwältin für Arbeitsrecht und eine der Anwältinnen des Klägers, zeigte sich nach der mündlichen Verhandlung Ende Februar noch optimistisch. Der Richter habe die Auffassung, dass die Nichtumsetzung des Vaterschaftsurlaubs nicht europarechtskonform sei, schrieb sie in einem Instagram-Beitrag. Am Dienstag wies Richter Daniel Globig dennoch die Klage ab.

Richter änderte Tendenz

„Es ist kein Verstoß gegen das EU-Recht“, begründete der Jurist seine Entscheidung. Er gibt zu, dass er seine vorherige Tendenz noch einmal überdacht habe. Die Regeln der EU-Vereinbarkeitsrichtlinien würden es den Mitgliedsstaaten erlauben, unter Umständen vom Vaterschaftsurlaub abzusehen. „Das ist nach meiner Einschätzung der Fall.“ Damit bezieht er sich auf Artikel 20, Absatz 7 der EU-Richtlinie und die nationalen Regeln, die Deutschland selbst für Elternzeit und Elterngeld hat.

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit würden keine unterschiedlichen Zwecke verfolgen, schließlich könne man auch Elternzeit ab Geburt des Kindes in Anspruch nehmen, erklärt Richter Globig weiter.

„Das Urteil finde ich nicht nachvollziehbar", sagt Anwältin Runge. „Es ist eben nicht möglich, dass ein Vater nach der Geburt zwei Wochen vollbezahlt freigestellt werden kann. Das Elterngeld muss man für mindestens zwei Monate beantragen und Elternzeit ginge lediglich ohne Bezahlung.“

Der Fall wurde von zahlreichen Vätern als Präzedenzfall beobachtet. Anwältin Runge, die insbesondere Eltern bei Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg betreut, hatte seit der Klage voriges Jahr Zuschriften von mehreren Betroffenen erhalten. „Weil der Vaterschaftsurlaub bislang nicht eingeführt, aber fest versprochen wurde, sind Lebensplanungen zerstört worden. Ich bekomme viele Nachrichten von sehr enttäuschten Eltern", so die Fachanwältin. Mittlerweile vertritt Runge mehrere Väter, die ebenfalls die Familienstartzeit fordern. Darunter ein Beamter und ein Vater, der über der Einkommensgrenze liegt und daher keinen Anspruch auf Elterngeld hat.

„Vaterschaftsurlaub ist ein Instrument, das viele Väter in Anspruch genommen hätten. Diese Klage hat daher eine große Signalwirkung, weil es der erste Fall dieser Art ist", sagt Runge. „Hätten wir wie erhofft gewonnen, wäre es ein Etappensieg gewesen – aber sehr wahrscheinlich noch kein rechtskräftiges Urteil.“ Das Team um Anwältin Runge möchte voraussichtlich Berufung einlegen und den Weg bis zur letzten Instanz gehen, sagte sie am Dienstag.

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