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VerbraucherschutzDas ist Europas „New Deal for Consumers“

Mit einem neuem Gesetz möchte Brüssel Europas Verbraucher besser schützen. Deutschland nimmt in Anspruch, entscheidend daran mitgearbeitet zu haben. Doch es könnte noch Jahre dauern, bis das Recht auch hier gilt.Simon Book 19.10.2019 - 16:31 Uhr

Kernstück des neuen Gesetzes sind die EU-weite Sammelklage, Änderungen am Widerrufsrecht sowie neue Transparenzregelungen für das Online-Shopping

Foto: imago images

Nein, es ist wirklich keine Kleinigkeit. Und so soll es auch nicht klingen. Mit dem „New Deal for Consumers“, einer sprachlichen Anlehnung an den „Great new Deal“ des Amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt, mit dem er in den 1930er Jahren das Land aus der großen Wirtschafts-Depression holte, plant die EU-Kommission einige grundlegende Änderungen für Europas Verbraucher. Das Gesetzespaket soll sie beim Einkaufen im Internet künftig endlich besser schützen und vor Betrug bewahren. Schon im März dieses Jahres hatten sich EU-Parlament und Rat auf die Eckpunkte der Reform geeinigt. Die endgültige Verabschiedung steht allerdings erst in diesen Tagen an. Und auch wenn die deutsche Regierung für sich in Anspruch nimmt, entscheidend zu mehr Verbraucherschutz in Europa beigetragen zu haben – bis das ganze hierzulande gilt, dürfte es noch dauern.

Kernstück der Reform sind die EU-weite Sammelklage, Änderungen am Widerrufsrecht sowie neue Transparenzregelungen für das Online-Shopping. Ersteres war von Verbraucherschützern lange gefordert worden. Mit dem Instrument soll es den Konsumenten europaweit möglich sein, sich zusammenzuschließen und über Verbraucherschutzorganisationen Klagen gegen Unternehmen einzureichen – etwa gegen Autohersteller wie VW, die beim Fahrzeugkauf falsche Angaben gemacht haben. Die Urteile fällen Berufsrichter, Erfolgshonorare, wie sie etwa in den USA Usus sind, sollen nicht zulässig sein. So will Brüssel verhindern, dass eine regelrechte Klageindustrie entsteht, wie man sie aus den Vereinigten Staaten kennt.

Auch beim Widerrufsrecht soll es Änderungen geben. So soll es künftig auch für digitale Inhalte gelten. Registriert sich ein Konsument mit seinen Daten etwa bei einem Online-Portal, hat er binnen zwei Wochen das Recht, seine Anmeldung zu widerrufen. Seine Daten dürfen in diesem Fall von den Konzernen nicht weiterverarbeitet werden. Zudem gibt es künftig wohl Bußgelder bei schweren, grenzüberschreitenden Verstößen gegen Verbraucherrecht, etwa die Datenschutz-Grundverordnung und ein Verbot unterschiedlicher Produktqualitäten in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.

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Den größten Erfolg aus Sicht der Bundesregierung stellen jedoch die angepassten Transparenz-Regeln dar. Vor allem bei Vergleichsportalen, etwa von Hotels oder Stromtarifen, müssen die Anbieter künftig deutlich machen, ob es sich bei den Angeboten um kommerzielle oder private Anbieter handelt, welche Kriterien, etwa Provisionszahlungen, sie für ihr Ranking einbezogen haben, ob es sich um einen allgemeinen oder einen personalisierten Preis handelt und etwa Kundenbewertungen auf ihre Echtheit hin überprüft wurden. Angesichts des boomenden E-Commerce und der wachsenden Zahl an Fake-Rezensionen im Netz scheint dieser Punkt besonders spannend.

„Produktbewertungen sind für die Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Informationsquelle“, sagt Stefan Zimmermann, Sprecher des Bundesverbraucherschutzministeriums. „Sie erwarten, dass die bewertenden Personen die jeweiligen Produkte aufgrund eines eigenen Kaufentschlusses erworben und sie für ihre Bewertung keine Gegenleistung von Dritten erhalten haben.“ Tatsächlich ist das bislang oft ein Problem. Sogenannte „Bewertungsdienstleister“ liefern heutzutage Händlern massenhaft gute Rezensionen gegen Geld. Plattformen wie Amazon oder Holidaycheck versuchen seit langem dagegen vorzugehen, haben aber kaum Handhabe. Das soll sich jetzt ändern.

Nach dem Willen der EU-Kommission müssen Unternehmen, die Verbraucherbewertungen veröffentlichen, künftig erläutern, ob und gegebenenfalls wie sie kontrollieren, ob diese tatsächlich von echten Usern stammen. Auch dürfen Unternehmen nicht behaupten, dass Bewertungen echt seien, ohne dies zuvor angemessen geprüft zu haben. Vor allem aber wird es unter Strafe gestellt, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder andere hiermit zu beauftragen.

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Gerade dieser Punkt war von großen Online-Portalen immer wieder gefordert worden. Bislang haben sie im Kampf gegen die Bewertungsagenturen lediglich das Wettbewerbsrecht auf ihrer Seite. Entsprechend ist die Bundesregierung stolz auf die nun kommenden Neuerungen und nimmt für sich in Anspruch, entscheidend an der Novelle mitgearbeitet zu haben. Doch selbst wenn der Zeitplan klappt und die Neuregelung noch in diesem Herbst, wie erwartet, EU-Parlament und Rat final passiert – nationales Recht ist die Richtlinie damit noch lange nicht. Zwei Jahre haben die Mitgliedsstaaten im Anschluss an die Verabschiedung Zeit, das Gesetzespaket umzusetzen.

Im schlechtesten Fall, gibt auch Ministeriumssprecher Zimmermann zu, bleibt erstmal alles, wie es ist „bis zum Herbst 2021“.

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