Korruptionsaffären Bilfinger und Ex-Chefermittlerin wollen sich gütlich einigen

Im seit Jahren dauernden Rechtsstreit um die Entlassung der Korruptionsermittlerin suchen beide Seiten eine Einigung. Der erste Versuch scheiterte 2018.

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Bilfinger und die Ex-Korruptionsermittlerin wollen sich außergerichtlich einigen. Quelle: Reuters

Der Industriedienstleister Bilfinger und seine frühere Chefermittlerin in Sachen Korruption wollen ihren langen Rechtsstreit erneut außergerichtlich beilegen. Ein für Donnerstag terminiertes Berufungsverfahren hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg aufgehoben. Grund sei die „Antragslage“, sagte ein Sprecher des Mannheimer Konzerns, ohne Details zu nennen.

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung der mit der internen Aufklärung von Schmiergeldfällen beauftragten leitenden Angestellten. Die erste Instanz hatte ihre Kündigung aus dem Frühjahr 2017 für unwirksam erklärt. Ein darauf folgendes Güterichterverfahren für eine einvernehmliche Konfliktlösung scheiterte, worauf Bilfinger Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung einlegte.

„Wir sind in Gesprächen“, sagte der Firmen-Sprecher. Über deren Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden. Auch zu den Gründen der Kündigung machte er keine Angaben.

Im Jahr 2018 waren die beiden Parteien in einer ähnlichen Situation: Damals hatten beide das Ruhen der Verhandlung beim Landesarbeitsgericht beantragt. Offenbar waren die damaligen Einigungsgespräche nicht erfolgreich. Deshalb war das Verfahren wieder aufgenommen worden.

Bilfinger hatte in früheren Jahren mit Korruptionsaffären und Vorwürfen gegen Topmanager Schlagzeilen gemacht. Lange hatte der Konzern unter Aufsicht der US-Justizbehörde gestanden. Von zwölf ehemaligen Vorständen, zu denen auch der frühere hessische CDU-Ministerpräsident Roland Koch gehört, fordert Bilfinger dreistellige Millionen-Summe, weil sie durch zu laxen Umgang mit Korruption dem Unternehmen Schaden zugefügt hätten.

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