Elterngeld berechnen: Das müssen Sie 2025 über das Elterngeld wissen
Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen, welches Eltern oder Elternteilen zusteht, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben und gar nicht oder nur teilweise wieder in das Berufsleben einsteigen.
Gleich mehrfach gab es in den vergangenen Jahren Neuregelungen beim Elterngeld. Was aktuell geltende Praxis ist, mag für junge Eltern deshalb mitunter verwirrend sein. Wir zeigen, welche Richtinien es 2025 beim Elterngeld gibt.
Elterngeld beantragen: Höhe, Berechnung und Neuregelungen im Überblick
Die seit Mai 2025 regierende Koalition um Bundeskanzler Friedrich Merz hat dem Thema Elterngeld im Koalitionsvertrag nur wenige Sätze gewidmet. Darin ist die Rede von einer Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, erhöhte Lohnersatzraten und ein neues Berechnungsschema soll es künftig beim Elterngeld geben. Bislang sind diese Vorhaben aber noch nicht umgesetzt. Wie deren Ausgestaltung genau aussieht, ist zudem unklar. So gelten bis auf Weiteres die von der Ampel-Koalition eingeführten Regelungen.
Die hatte zuletzt die Einkommensobergrenze für den Elterngeldbezug herabgesetzt. Die Maßnahme hatte das Ziel, Budget im Bundeshaushalt einzusparen. Eltern(teile), die ein so hohes Einkommen haben, dass sie nicht auf das Elterngeld angewiesen sind, sollten keinen Anspruch mehr haben. Über die Frage, ab welchem Einkommen diese Obergrenze anfangen könnte, gab es jetzt viele Diskussionen. Letztlich kam es zu einer schrittweisen Absenkung der Einkommensobergrenzen beim Elterngeld.
Einkommensobergrenzen ab 1. April 2025
Die letzte Absenkung der Einkommensobergrenzen fand zum 1. April 2025 statt. Für Geburten ab diesem Stichtag entfällt der Anspruch für Eltern, die zusammen 175.000 Euro oder mehr an zu versteuerndem Einkommen im Jahr erhalten. Maßgeblich ist dabei in der Regel das Jahr vor der Geburt des Kindes („letzter abgeschlossener Veranlagungszeitraum“). Dasselbe gilt für Alleinerziehende. Auch sie müssen weniger als 175.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen haben, um das Elterngeld erhalten zu können.
Regelungen für Geburten bis 31. März 2025
Paare, die bis einschließlich 31. März 2025 Eltern geworden sind, und über ein höheres Einkommen verfügen, haben womöglich Glück. Für sie gilt eine Obergrenze von 200.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen. Fand die Geburt also zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 statt, steht ihnen das Elterngeld zu. Selbst dann, wenn der Antrag auf das Elterngeld danach eingeht. Ausschlaggebend ist in diesem Fall die Geburtsurkunde des Kindes. Dieselben Bedingungen gelten für alleinerziehende Elternteile. Das war allerdings nicht immer so. So gab es längere Zeit unterschiedliche Maßstäbe für Alleinerziehende.
Zur Einordnung: Die genannten Obergrenzen, welche bis zum 31. März 2025 sowie dem 1. April 2025 gelten, beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. So kann das Einkommen der Elternteile auch höher als 200.000 beziehungsweise 175.000 Euro liegen. Es kommt auf das zu versteuernde Einkommen an, das in der Regel deutlich niedriger ausfällt. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden nämlich Steuerfreibeträge, Pauschalen und andere abzugsfähige Ausgaben berücksichtigt.
Weitere Neuregelungen seit 2021
Eltern dürfen in Teilzeit für bis zu 32 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Diese Grenze wurde zum 1. September 2021 eingeführt und lag zuvor bei 30 Wochenstunden. Für den Partnerschaftsbonus wurde der Teilzeitkorridor ab diesem Zeitpunkt auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert. Nur in Ausnahmefällen werden seitdem nachträgliche Nachweise zur Arbeitszeit nötig sein.
Bereits seit dem 1. September 2021 wird das Elterngeld nicht mehr reduziert, wenn Eltern andere Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bekommen. Zudem gibt es seither mehr Geld bei Frühgeborenen: Wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, bekommen die Eltern zwischen einem und vier Monaten mehr Elterngeld. Diese Regel hat auch 2025 bestand.
Welche Varianten des Elterngeldes gibt es in Deutschland?
Die Einkommensersatzleistung gibt es in drei Varianten:
- Basis-Elterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Was ist Basis-Elterngeld?
Das Basis-Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und aus diesem Grund ihre berufliche Arbeit unterbrechen. Gemeinsam steht den Eltern insgesamt 14 Monate lang die finanzielle Unterstützung zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung und Erziehung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate Elternzeit für sich in Anspruch nehmen. Wenn lediglich ein Elternteil Elternzeit nimmt, wird der Anspruch auf das Elterngeld auf zwölf Monate beschränkt. Ausnahme: Alleinerziehende, die die Ersatzleistung zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, dürfen die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Auch bei der Aufteilung der Elternzeit gibt es seit dem Jahr 2024 relevante Änderungen. Zwar bleibt es bei der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten. Diese soll aber nur noch beansprucht werden können, wenn die Eltern maximal einen Monat parallel nehmen. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden und dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten soll diese Änderung nicht gelten.
So wird das Elterngeld berechnet
Das Basis-Elterngeld liegt in aller Regel bei höchstens 65 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens (netto) der elterngeldbeziehenden Person in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes oder dem Beginn des Mutterschutzes. Maximal gibt es jedoch monatlich 1800 Euro. Bei Geringverdienern mit einem Durchschnittseinkommen unter 1240 Euro gelten aber schrittweise höhere Sätze und letztlich bis zu 100 Prozent. Auch, wer nicht gearbeitet hat, erhält zumindest 300 Euro Elterngeld. Hier liegt das monatliche Minimum des Auszahlungsbetrags. Diese Beträge gelten auch 2025.
Dabei gilt, dass der Anspruch auf Basis-Elterngeld nur während der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes besteht. Nach den 14 Lebensmonaten können Eltern nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beantragen.
Der Blick auf die Statistik zeigt, dass sich die ausgezahlten Beträge deutlich unterscheiden: So errechnete das Statistische Bundesamt auf Basis von Zahlen des Jahres 2024, dass Väter in im Schnitt 1.337 Euro Elterngeld monatlich erhalten. Mütter bekamen dagegen nur 830 Euro pro Monat ausgezahlt (Stand: Juli 2025).
Was ist ElterngeldPlus?
2015 wurde das klassische Elterngeld um das ElterngeldPlus erweitert. Hierbei handelt es sich um eine neue Regelung, die es Eltern erleichtern soll, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Grundsätzlich ist das ElterngeldPlus vor allem für diejenigen interessant, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Mütter und Väter haben dabei die Möglichkeit, länger als bisher die finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange beziehen wie Basis-Elterngeld. Dabei bekommen Sie aber auch nur halb so viel Geld, der Mindestbetrag liegt bei nur 150 Euro für höchstens 24 Monate.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten zudem einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Sie in diesen vier Monaten zur gleichen Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt Erziehende, die gemeinsam in Teilzeit gehen.
Wer bekommt Elterngeld?
Die finanzielle Unterstützung können Eltern erhalten, die
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- nach der Geburt das Kind betreuen und erziehen,
- mit dem Kind in einem Haushalt leben,
- Eltern und Alleinerziehend mit weniger als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (Regelung bis 31. März 2025: einheitlich 200.000 Euro).
Neben Elternpaaren haben übrigens auch Alleinerziehende, Pflege- oder Adoptiveltern einen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.
Höhe des Elterngeldes 2025
Die Höhe der finanziellen Leistung hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob das Einkommen nach der Geburt wegfällt. Jedoch kommt es auch auf die Anzahl der nach dem Basis-Elterngeld, Elterngeldplus oder dem Partnerschaftsbonus berechtigten Monate an. Je nach Einkommen beträgt das Elterngeld dann wie beschrieben zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat. Mindestelterngeld erhalten die Eltern, die ihr Kind erziehen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten, etwa Studierende, Hausfrauen oder -männer und auch Eltern, die aufgrund der Erziehung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.
Elterngeld beantragen: Was muss ich beim Elterngeldantrag beachten?
Um die Einkommensersatzleistung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies geschieht mit einem Vordruck, den Sie entweder bei der Elterngeldstelle oder auch online erhalten. Das Elterngeld ist für sich genommen übrigens nicht steuerpflichtig. Es kann sich jedoch auf die Berechnung Ihres Steuersatzes auswirken, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Die Sozialleistung kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Dies gilt auch für Zwillinge, Drillinge und andere Mehrlinge.
Was Sie unbedingt beachten sollten: Je nach Bundesland unterscheidet sich der Antrag auf die finanzielle Hilfe. Daher sollten Sie darauf achten, dass auch der korrekte Antrag ausgewählt wird.
Dem Elterngeldantrag müssen Sie einige Nachweise beifügen:
- Nachweis über Ihr bisheriges Einkommen
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes (seit Mai 2025 können viele Elterngeldstellen die Urkunde selbständig abrufen)
Arbeitnehmer:
- Mutter: Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt (sog. Bemessungsgrenze)
- Vater: Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt (sog. Bemessungsgrenze)
Selbstständige:
- in der Regel Ihren letzten Einkommensteuerbescheid
Arbeitnehmerinnen außerdem:
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Beamtin oder Soldatin:
- Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes
- Bescheinigung über Zuschüsse in diesen Bezügen
Je nach Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Elterngeld beantragen: Wann Sie den Antrag stellen sollten
Den Elterngeld-Antrag können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Die Antragstellung sollte aber unbedingt in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes gestellt werden, da das Erziehungsgeld lediglich drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Das erklärt das Familienportal der zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals 2020 veröffentlicht und aufgrund des großen Leserinteresses mehrfach aktualisiert und neu veröffentlicht.
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