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  4. Steuern und Social Media: Was Influencer bei Werbegeschenken beachten müssen

Steuern und Influencer„In Dubai gibt's keine Einkommensteuer – das kann attraktiv sein“

Eine NRW-Finanzbehörde ermittelt gegen Influencer wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung. Ein Steuerberater erklärt, worauf Influencer bei Werbegeschenken und Co. achten müssen.Anabel Schröter 18.07.2025 - 10:10 Uhr
Viele Influencer verdienen mit kurzen Videos, in denen sie etwa Produkte bewerben, Geld. Foto: imago images/Westend61

Die Steuerfahndung analysiert aktuell 6000 Datensätze mehrerer Social-Media-Plattformen. Ziel der Ermittlungen: professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten „mit hoher krimineller Energie“ umgehen. Rund 300 Millionen Euro sollen die Influencer so am Fiskus vorbeigeschleust haben, allein in Nordrhein-Westfalen.

WirtschaftsWoche: Herr Haffner, Sie beraten als Steuerberater mehrere Influencer. Wie nehmen Sie das Wissen dieser Kunden zu dem Thema wahr?
Roland Haffner: Influencer unterscheiden sich da nicht von den übrigen Steuerpflichtigen. Es gibt die einen, die sich sehr intensiv damit beschäftigen. Aber bei einem Großteil ist die Unwissenheit schon sehr hoch.

Im Vergleich zu normalen Steuerpflichtigen müssen Influencer aber auch auf mehr Aspekte achten – Stichwort Werbegeschenke. Was müssen Influencer bei ihren Steuern berücksichtigen?
Influencer müssen so wie alle anderen Unternehmer auch jegliche Einnahmen versteuern. Was aber oft vergessen wird, sind die sogenannten geldwerten Vorteile. Bei einem Arbeitnehmer könnte das beispielsweise der Dienstwagen sein, den er von seinem Arbeitgeber bekommt. Bei Influencern kann das alles Mögliche sein: Schuhe, Kleidung, Technik oder Kosmetik. Was oft vergessen wird, sind auch Dienstleistungen. Wird eine Reise bezahlt, muss geprüft werden, inwiefern es sich um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelt.

Zur Person
Roland K. Haffner ist Steuerberater, Diplomkaufmann und Diplom-Ingenieur. Seit 1997 ist er für verschiedene Steuerberatungsgesellschaften tätig.

Viele Influencer fliegen regelmäßig in den Urlaub und posten von dort Fotos. Wann ist denn ein Urlaub privat – und wann kann er steuerlich abgesetzt werden?
Das ist eine Einzelfallentscheidung, es kommt auf den Kontext an. Wenn jemand drei Tage Urlaub macht und zwei Bilder postet, dann ist es privat und nicht absetzbar. Wenn jemand aber einen Werbeauftrag bekommt, ein Produkt präsentiert, dafür Honorar erhält und mehrere Tage Videos dreht, dann ist es ein Auftrag, und die Ausgaben sind steuerlich absetzbar.

Einige Influencer zieht es ins Ausland. Begehrte Ziele sind Dubai oder Zypern. Bringt es steuerliche Vorteile, auszuwandern?
In Deutschland knüpft die Steuerpflicht an einen Wohnsitz oder einen sogenannten gewöhnlichen Aufenthaltsort an. Wer in Deutschland lebt, ist einkommensteuerpflichtig. Wenn jemand also nach Dubai oder auch Monaco auswandert, dann unterliegt diese Person dem Steuerrecht des jeweiligen Landes.

Ist das attraktiver?
In Dubai und Monaco gibt es, zumindest derzeit, keine Einkommensteuer. Das kann attraktiv sein. Wichtig ist aber, dass tatsächlich in Deutschland die Wohnung oder Ähnliches vollständig aufgegeben wird und eben tatsächlich im jeweiligen Land gewohnt und gelebt wird. Zu beachten in diesem Fall wäre noch das Außensteuergesetz und die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Unbedingt sollte auch der Umzug dem Finanzamt mitgeteilt und dabei Transparenz gewährleistet werden, damit geprüft werden kann, ob alles seine Richtigkeit hat. Komplex wird es, wenn jemand in beiden Staaten Wohnsitze unterhält.

Wie sieht es mit Zypern aus?
Die maximale Einkommensteuer in Zypern ist mit 35 Prozent ab 60.001 Euro tatsächlich niedriger – aber nicht so viel weniger als in Deutschland.

Steuer für Influencer

Wenn der Fiskus zum Follower wird

Die Zahl der gut verdienenden Influencer wächst rasant. Nun wollen auch die Finanzämter an der Social-Media-Industrie teilhaben. Mit Taskforce, Leitfaden und Betriebsprüfungen gehen sie auf Steuerjagd.

von Sonja Álvarez und Christian Ramthun

Im vergangenen Jahr haben immer mehr Influencer Gewinnspiele veranstaltet. Sie haben beispielsweise zehn iPhones gekauft und diese an ihre Follower verlost. Wie sieht hier die steuerliche Grundlage aus?
Den Fall hatte ich persönlich noch nicht. Aber auch hier würde ich sagen, dass es abhängig vom Einzelfall ist. Wichtig ist, dass alles dokumentiert und protokolliert und das Vorgehen dem Finanzamt offengelegt wird. Denn das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass der Steuerpflichtige die Anerkennung als Betriebsausgabe nachweisen muss, nicht umgekehrt. Im vorliegenden Fall könnten es Werbeaufwendungen sein. Ich empfehle, solche komplexen Sachverhalte von einer Steuerkanzlei oder einer Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Steuerrecht, prüfen zu lassen.

Ab wann gilt man überhaupt als Influencer? Beziehungsweise: Wann wird es für das Finanzamt relevant?
Man muss kein Influencer sein, um durch den eigenen Social-Media-Auftritt steuerpflichtig zu werden. Drei Punkte müssen erfüllt sein, um steuerpflichtig zu werden: Man geht einer beruflichen Tätigkeit regelmäßig nach, es ist nachhaltig und man übt sie mit der Absicht aus, Gewinn zu erzielen. Dabei ist egal, wie viel Geld fließt. Regelmäßig wäre auch einmal im Monat.

Wie sieht es aus, wenn man einmal im Jahr einen Beitrag postet und dafür 100 Euro bekommt?
Dann sollte es dem Finanzamt zumindest gemeldet werden. Denn Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen immer angezeigt werden, egal wie hoch sie ausfallen. Wichtig ist die Transparenz gegenüber dem Fiskus. Aufgrund von Freibeträgen kann es allerdings sein, dass es steuerlich nicht relevant ist.

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