Verbraucherrechte-Portal: „Erst mit dem unkomplizierten Weg, Ansprüche einzuklagen, wurden Airlines kundenfreundlicher“
"Wir wollen noch einmal einen Sprung machen, indem wir auch Ansprüche aus der Mietpreisbremse und bei Pauschalreisen unterstützen", sagt Flightright-Chef Jan-Frederik Arnold.
Foto: PresseWirtschaftsWoche: Herr Arnold, Flightright hilft Verbrauchern seit 2010, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen, etwa nach Flugausfällen. Nun soll das Angebot noch einmal deutlich erweitert werden. Inwiefern?
Jan-Frederik Arnold: Wir wollen noch einmal einen Sprung machen, indem wir auch Ansprüche aus der Mietpreisbremse und bei Pauschalreisen unterstützen. Wir wollen das Nummer-Eins-Portal für Verbraucherrecht werden. Dabei arbeiten wir vollständig digital und zu einem fairen Preis. Mit dem neuen Portal Allright soll dieser Anspruch besser zur Geltung kommen.
Schon bisher gab es bei Ihnen nicht nur Flightright, also Ansprüche aus Fluggastrechten, sondern weitere abgedeckte Themenfelder. Welche?
In den vergangenen Jahren haben wir das Angebot sukzessive erweitert. Zuerst kam der Bereich Arbeitsrecht hinzu, mit der eigens gegründeten unabhängigen Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte. Hier sind wir mittlerweile schon die größte rechtliche Arbeitnehmervertretung in Deutschland. Seit Ende des Jahres 2020 decken wir auch Dienstleistungen im Verkehrsrecht ab, zum Beispiel nach Tempoverstößen. In diesem Feld zählen wir zu den Top-Drei-Kanzleien.
Tatsächlich gibt es auch das Portal Allright schon länger. Auch 2023 haben sie dort schon um Mandate aus den Bereichen Fluggastrechte, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht geworben. Warum sprechen Sie erst jetzt vom Start des Portals?
Wir haben über zwei Jahre an diesem Portal gearbeitet. Uns war es wichtig, erst dann damit zu starten, wenn wir Kunden einen wirklich hohen Nutzen bieten können. Anfangs hatten wir noch viele technische Probleme. Bisher gab es also nur vereinzelte Testkunden, denn Kunden kommen nicht von alleine auf solch ein Portal. Das bisherige Angebot war insofern eine Beta-Version, also eine Testversion. Unsere ersten Testkunden zum Thema Mietpreisbremse haben uns beispielsweise erst im Dezember genutzt. Jetzt legen wir richtig los.
Warum bietet solch ein breiterer Auftritt aus Kundensicht überhaupt Vorteile? Bei Flightright gab es einen klaren Fokus. Kunden haben Sie mit Entschädigungsansprüchen aus diesem Bereich verbunden. Das hilft Ihnen doch sicherlich auch im Onlinemarketing. Beim neuen, breiteren Angebot fehlt dieser Fokus.
Zuerst einmal möchte ich betonen, dass es weiter einzelne Teams für die speziellen Themen gibt. Auch die Marke Flightright wird beispielsweise erhalten bleiben, auch mit einem eigenen Portal. Wir verlieren also nicht an Expertise in einzelnen Bereichen. Doch im Laufe der Zeit haben Verbraucher verschiedene rechtliche Probleme; im Schnitt etwa zwei Mal pro Jahr. Mit Allright wollen wir da immer wieder zur Anlaufstelle werden. So wie man bei der Online-Hotelbuchung sofort an Booking denkt, soll man bei Rechtsproblemen an Allright denken.
Für diese rechtliche Allround-Betreuung reicht aber auch das neue Themenspektrum kaum aus. Gibt es weitere Felder, die Sie konkret in Planung haben?
Natürlich schauen wir uns das genau an und haben entsprechende Pläne. Beim Thema Mietrecht könnten sich Fälle nach einer Kündigung oder auch Ansprüche bei Mietminderung eignen. Wir schauen uns auch das Feld Online-Casinoverluste an oder beispielsweise Ansprüche nach Datenlecks. Allerdings sind die Schadensersatzansprüche bei Datenlecks nach jüngsten Gerichtsurteilen sehr gering, um die hundert Euro pro Verbraucher. Das lohnt dann eher nicht.
Andere Start-ups aus dem Rechtsbereich, die sogenannten Legal Techs, unterstützen auch beim Widerruf von alten Lebensversicherungen oder bei Kundenansprüchen infolge des Dieselskandals. Haben Sie da auch etwas in petto?
Solche Ansprüche sind Einmalansprüche, mit denen ich als Verbraucher allenfalls einmal in Berührung komme und danach nie wieder. So etwas finden wir weniger spannend. Wir möchten gerne langfristige und nachhaltige Themen angehen. Deswegen könnten wir uns auch gut vorstellen, beim Thema Vorsorgevollmacht oder Testament zu unterstützen.
Das sind allerdings Themenfelder, die schnell individuell und komplex werden können. Verschiebt sich damit auch Ihr Fokus, weg von der reinen Durchsetzung eines Anspruchs hin zu einer kontinuierlichen rechtlichen Beratung?
In dieser Rolle sehen wir uns künftig noch mehr, ja. Sie dürfen aber nicht übersehen, dass schon heute drei Dutzend Anwälte für uns tätig sind. Da findet längst eine individualisierte rechtliche Beratung statt.
Allerdings funktioniert das Geschäftsmodell von Legal Techs vor allem, wenn sich Fälle gut standardisieren lassen. Wenn sich vieles von Fall zu Fall immer wiederholt und Automatisierung möglich ist. Geht das künftig noch ausreichend?
Genau deshalb ist es wichtig, die Themen passend zu wählen. Wir werden zum Beispiel keine Erbrechtsstreitigkeiten übernehmen. So etwas lässt sich viel zu wenig standardisieren. Da ist jeder Fall anders.
Wie nachhaltig das Thema Mietpreisbremse ist, muss sich auch noch zeigen. Wenn die neue Bundesregierung keine Verlängerung beschließt, läuft die Mietpreisbremse im Laufe des Jahres überall aus. Ärgerlich für Sie?
Wir gehen erst einmal vom geltenden Recht aus. Und die Ansprüche aus der Vergangenheit, also von Mietern, die überhöhte Mieten gezahlt haben, verschwinden auch beim Wegfall der Mietpreisbremse nicht. Aber natürlich würde dieser einzelne Markt ohne Verlängerung der Regel deutlich kleiner.
Sie wollen sich vom klassischen Anwalt auch abgrenzen, indem Sie die Kosten möglichst transparent und im Vorfeld klar zeigen. Ist das bei vielen unterschiedlichen Themenfeldern noch möglich?
Wir versuchen das. Unsere Präferenz ist meist eine Prozesskostenfinanzierung, auch wenn wir das nach außen nicht so nennen. Wir sprechen eher davon, dass nur bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen auch Kosten für den Verbraucher anfallen. Nach dem Motto „No win, no fee“. Das geht gut bei Ansprüchen aus der Mietpreisbremse, aus Fluggastrechten oder nach einer Kündigung, wo eine Geldsumme erstritten wird. Wenn es im Verkehrsrecht hingegen darum geht, den Führerschein zu sichern, braucht man ein anderes Modell.
Welches?
Oft kann dann eine Rechtschutzversicherung des Kunden eingesetzt werden. Wenn es die nicht gibt, bieten wir eine Club-Mitgliedschaft an, die eine Rechtschutzversicherung beinhaltet. Und als letzte Option können wir sonst mit Pauschalgebühren arbeiten, also einer vorab kommunizierten Gebühr, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.
Was sind Ihre Ziele mit dem neuen Auftritt? Wie viele Mandate wollen Sie 2025 außerhalb des Bereichs Fluggastrechte gewinnen?
Natürlich haben wir da eine detaillierte Planung. Aber ich bitte um Verständnis, dass ich darüber nicht öffentlich sprechen möchte.
Können Sie eine Größenordnung nennen?
Wir haben für 2025 schon eine fünfstellige Anzahl an Mandaten geplant, außerhalb des Bereichs Fluggastrechte.
Wie viele waren es bisher pro Jahr in den schon abgedeckten zusätzlichen Feldern?
Das war ebenfalls eine fünfstellige Anzahl.
Das klingt nicht nach Wachstumschancen!
Der fünfstellige Bereich ist groß. Das lässt Raum für deutliche Steigerungen.
Also sprechen wir als Ziel über eine hohe fünfstellige Anzahl?
Ja, auf jeden Fall. Wichtig ist mir aber auch etwas anderes: Wir helfen nicht nur den Kunden, die wir vertreten. Wir helfen Verbrauchern insgesamt, weil wir Druck ausüben. Wenn alle Unternehmen wissen, dass Verbraucher ihre Rechte nicht durchsetzen, dann tut sich nichts. Bei den Fluggastrechten haben wir das gesehen. Erst als es eine unkomplizierte Möglichkeit gab, die Ansprüche einzuklagen, sind viele Airlines kundenfreundlicher geworden. Einige zahlen jetzt direkt, wenn Verbraucher ihre Ansprüche privat anmelden.
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