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  4. Datenschutzvorfall: Wann sich Klagen gegen Unternehmen lohnen

Darüber solltet ihr mal schreibenLohnen sich Klagen gegen Unternehmen, die den Datenschutz verletzt haben?

Über digitale Lecks verschaffen sich Unbefugte Kundendaten. Firmen, die Datenklau zulassen, haften dafür. Wie viel Geld es gibt, wann sich Klagen lohnen.Martin Gerth 30.06.2025 - 10:58 Uhr
Sicherheitslücken bei Facebook haben Datendiebstahl ermöglicht. Foto: IMAGO/ANP

Geschäfte über das Internet abzuschließen, geht schnell und ist bequem. Umso ärgerlicher ist es, wenn Unbefugte dabei persönliche Daten durch eine digitale Hintertür abgreifen. Die Betroffenen werden dann häufig mit Spam-Mails oder unerwünschten Anrufen belästigt. Manchmal ziehen sich diese Folgen eines Datenlecks über Monate. Für die Opfer des Datendiebstahls kann das emotional sehr belastend sein.

Verbraucher, die von solchen Vorfällen betroffen sind, können sich teils wehren. Denn Unternehmen, die digitale Sicherheitslücken lassen, verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Kunden können von diesen Firmen unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz verlangen. Das gilt für finanzielle und immaterielle Schäden, beispielsweise durch unerwünschte Werbung.

Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass auch immaterielle Schäden einen Schadensersatz begründen können. In dem Fall ging es um einen Nutzer des sozialen Mediums Facebook, der die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hatte. Unbefugte Dritte haben mithilfe der bei Facebook hinterlegten Daten eine Telefonnummer ermittelt und so unerwünschte Werbeanrufe ermöglicht.

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Grundsätzlich ist das BGH-Urteil für Verbraucher zwar positiv. Allerdings ist der vom Gericht ermittelte Schadensersatz von 100 Euro für die immateriellen Folgen des Datenlecks bei Facebook doch sehr gering. Der Online-Rechtsdienstleister Allright – der Verbraucher bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Gebühr unterstützt – verweist zum Beispiel darauf, dass auch bei ähnlichen Verfahren bisher kaum mehr als 100 Euro an Schadensersatz für die Betroffenen zu holen war. Allright sehe in diesem Rechtsbereich daher kein Geschäftsmodell.

Zwar verweist der BGH darauf, dass der immaterielle Schaden und damit auch der Schadensersatz in anderen Fällen höher sein kann. Dafür müssen die Betroffenen jedoch belegen, dass es in ihrem Fall um mehr als den Verlust der Kontrolle über die Daten geht. Das heißt, die Betroffenen müssen weitere juristische Hürden überwinden.

Ob das Gericht die Belege für einen höheren immateriellen Schaden anerkennt, bleibt offen. Solch ein Gerichtsverfahren ist daher ein wirtschaftliches Risiko. Damit sich eine Klage finanziell lohnt, sollte daher in der Regel auch ein materieller Schaden vorliegen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Bankdaten in die falschen Hände geraten und der Geschädigte dabei Geld verliert.

Ob Internetnutzer wegen eines Datenlecks grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben, können sie auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands prüfen lassen. Schritt für Schritt werden den Betroffenen eine Reihe von Fragen gestellt, um festzustellen, welche Rechte sie bei einem Datenleck haben. Dieses Online-Tool wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz gefördert.

Haben Sie auch eine Frage? Schreiben Sie uns: leserfrage@wiwo.de

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