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KlimaschutzDiese Klimaklagen sollte die Bundesregierung ernst nehmen

Ein breites Bündnis an Umweltverbänden will Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesregierung und das Klimaschutzgesetz einlegen. Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden.Cordula Tutt 26.06.2024 - 13:56 Uhr

Luisa Neubauer, Klimaschutz-Aktivistin, sitzt in der Bundespressekonferenz, in der es um die neuen Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesklimaschutzgesetz geht.

Foto: Annette Riedl/dpa

Das Bündnis ist sehr breit, die Anwältinnen und Anwälte sind in Klimaklagen erfahren – und das Bundesverfassungsgericht hat schon einmal eindeutig in einem ähnlichen Zusammenhang entschieden. Die Ampelkoalition sollte die Klimaklagen also sehr ernst nehmen, die heute angekündigt wurden und vor dem obersten deutschen Gericht eingereicht werden sollen.

Insgesamt drei Verfassungsbeschwerden will ein Bündnis aus großen Umweltverbänden wie Greenpeace, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Germanwatch einbringen. Zusammen mit Einzelklägerinnen richten sie sich gegen das Klimaschutzgesetz, vor allem gegen dessen Novelle, die im Mai vom Bundestag verabschiedet worden war. 

Noch aber hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz nicht unterzeichnet und damit rechtskräftig gemacht. Sein Amt prüft bei allen Gesetzen formell die Verfassungsmäßigkeit. Zwei der Klimaklagen sollen allerdings auch nach Karlsruhe gebracht werden, sollte die Novelle womöglich nicht in Kraft gesetzt werden.

Klimaschutzverträge

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von Renate Neubäumer

Das neue Gesetz sei für den Klimaschutz völlig unzureichend und in seiner Wirkung entkernt, begründeten die Kläger in Berlin. Die Bundesregierung breche bindende Vereinbarungen, die sie eingegangen sei, als sie sich international zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels verpflichtet habe. Die Erde soll sich im Vergleich zur vorindustriellen Zeit nicht um mehr als 1,5 Grad erwärmen. 

Die Regierung schränke durch eine Aufweichung der Klimaschutzregeln etwa für den Verkehr die Grundrechte der Jungen ein. Sie verschärfe schließlich die Ungleichheit zwischen Armen und Reichen und zwischen Stadt und Land. Die Gruppen würden durch ein Aufschieben von Maßnahmen sehr unterschiedlich getroffen.

Ansage aus Karlsruhe

Bereits im Jahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig zu Gunsten von Klimaschützern entschieden. Die obersten Richter urteilten, eine zögerliche Klimapolitik bedrohe die Freiheit künftiger Generationen. Das damalige Klimaschutzgesetz (KSG) griff nach dem Urteil zu kurz. Die Karlsruher Richterinnen verpflichteten den Gesetzgeber, verbindlichere und genauere Reduktionsziele für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen zu regeln. 

Daraufhin wurden Vorgaben für einzelne Sektoren wie den Verkehr oder das Heizen von Gebäuden geschaffen und die Ziele für die Zeit nach 2030 konkreter gefasst. Beides ist in der jüngsten Novelle von 2024 aber aufgeweicht. Die Ziele für Sektoren, die bei einer Überschreitung Sofortprogramme vorsahen, sind gestrichen. Eine Kontrolle ist seltener veranschlagt.     

„Die Zukunftsaufgabe ist nicht gelöst, wir sind nicht auf dem richtigen Weg“ sagte dazu nun die Umweltrechtlerin Roda Verheyen. Sie hat bereits mehrere Klimaschutzklagen gegen staatliche Stellen und gegen große Konzerne vertreten – und gewonnen. Die Klimapolitik werde ihren Verpflichtungen durch das aktuelle und das auf den Weg gebrachte Gesetz nicht gerecht. Der gesamte Weg, Treibhausgase zu reduzieren und klimaneutral zu werden, sei gefährdet, es entstehe kein Handlungsdruck mehr, wenn etwa der Autoverkehr zu hohe Emissionen ausstoße. Aber auch die grundsätzlich angesteuerten Minderungsziele seien zu ambitionslos. Zum Dritten seien keine Maßnahmen erkennbar vorbereitet, die effektiv wirkten.

„Systematische Prokrastination“

Der Anwalt Remo Klinger, ebenfalls Umweltrechtler und in Klimaklagen erfahren, nannte die Politik der rot-grün-gelben Regierung „systematische Prokastination“ – sie schiebe Verpflichtungen systematisch in die Ferne, bis sie nicht mehr einzuhalten seien. „Die Bundesregierung hat sich im Grunde bis 2029 eine Art Freifahrtschein ausgestellt.“        

Das von mehreren Verbänden und Einzelklägern getragene Vorgehen hat durchaus Aussicht auf Erfolg. „Wir setzen auf die beiden Verfassungsorgane Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht“, sagt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch. Seine Organisation klagt immer wieder gegen aus ihrer Sicht zu schwache oder wirkungslose Umweltvorgaben. 

Das Bündnis sieht sich auch durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ermutigt. Dieser habe den Schutz vor den Folgen des Klimawandels grundrechtlich verankert, erklärten die Verbände. Klagen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung hatten zudem etwa vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg. Sie bezogen sich meist auf das bisherige Klimaschutzgesetz. Auch der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat mehrfach kritisiert, Deutschland sei beim Klimaschutz nicht auf Kurs. Deutlich kritisierten die Experten die geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes.

Vieles spricht also dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Argumente der angekündigten Verfassungsbeschwerden aufgreifen könnte. Wenn fehlender Klimaschutz die Grundrechte der Jungen und der noch nicht Geborenen einschränkt, dann gilt für die Bundesregierung auch, was die Umweltklägerinnen und -kläger heute argumentierten: Wer beim Klimaschutz länger wartet, muss später noch drastischer und vor allem teurer umsteuern. Das sollte die Koalition bei den aktuellen Etatverhandlungen um knappe Mittel einbeziehen. Klimaschutz ist Grundrecht in einer Demokratie. Das haben Gerichte ein ums andere Mal entschieden. 

Lesen Sie auch: Die Bundesregierung scheitert beim Klimaschutz

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