Versicherungsvergleich: Die beste Krankentagegeld-Police
Es ist nur ein kleiner Knoten in der Brust. Doch die Diagnose schockiert: Brustkrebs. Es folgen eine Operation, dann die monatelange Chemotherapie und eine Bestrahlung. Zum körperlichen Leiden kommen dann auch noch finanzielle Probleme hinzu. Denn wer monatelang krankgeschrieben ist, hat oft empfindliche Gehaltseinbußen. Denn das Gehalt läuft nicht einfach immer weiter. Eine Krankentagegeld-Versicherung schließt diese finanzielle Lücke.
Doch wie hoch sind die finanziellen Einbußen überhaupt? Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält im Krankheitsfall in der Regel eine sechswöchige Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Ist der Patient dann aber weiter arbeitsunfähig, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur noch ein gesetzliches Krankengeld aus.
„Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens“, sagt Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst beim Analysehaus Morgen & Morgen (M&M). „Der niedrigere Wert wird zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen.“
Je höher das Gehalt, desto größer die Einbußen
Da das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird, ist das vor allem für Gutverdiener eine deutliche Lücke. Denn die maximale Höhe des Krankengeldes der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt in diesem Jahr 128,63 Euro kalendertäglich. Liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, wird die Lücke noch größer. „Da das Krankengeld der GKV nicht derselben Höhe des Nettoeinkommens entspricht, lohnt es sich hier, eine private Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen“, sagt Bohrmann. Die entstandene Versorgungslücke sei nicht zu unterschätzen, auch nicht bei all diejenigen, die nicht zu den Top-Verdienern zählen. „Selbst wenn die Versorgungslücke vermeidlich gering ausfällt, kann sie auf die Dauer zum finanziellen Problem werden“, warnt der M&M-Experte.
Eine Krankentagegeld-Versicherung schützt vor diesem Problem. Experten können dieser Versicherung deshalb auch einiges abgewinnen. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg betont, dass eine solche Police für gesetzlich Versicherte vor allem dann relevant ist, wenn sie so hohe monatliche Verbindlichkeiten haben, die sie diese nicht mit dem gesetzlichen Krankengeld bedienen könnten. Doch wie teuer ist dieser Schutz und welche Versicherer bieten empfehlenswerte Policen an?
Die beste Versicherung für zwei Musterfälle
Exklusiv für die WirtschaftsWoche hat Morgen & Morgen (M&M) die besten Tarife für zwei Musterfälle ausgezeichnet: eine 30-jährige Angestellte und einen 40-jährigen Arbeitnehmer. Das Ranking umfasst ausschließlich Tarife, die M&M mit vier oder fünf Sternen bewertet. Um dieses Top-Rating zu erreichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das versicherte Krankentagegeld muss etwa bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung geleistet werden und der Versicherer muss auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Die „Note sehr“ gut bekommen im Ranking die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die 30-Jährige verdient 55.000 Euro und versichert ein Krankentagegeld in Höhe von 25 Euro. Sie kann zwischen acht „sehr guten“ Tarifen wählen. Diese bieten die Concordia, Deutsche Familienversicherung, Inter, Axa, Württembergische, Barmenia, Hallesche und Debeka an. Bei der erstplatzierten Concordia müsste sie 13 Euro monatlich zahlen. Am günstigsten wäre die Inter mit 11,03 Euro.
Der 40-Jährige verdient 84.000 Euro und wählt ein Krankentagegeld in Höhe von 35 Euro. Er hat ebenfalls die Wahl zwischen acht Tarifen, die mit der Note „Sehr gut“ abgeschnitten haben. Die ausgezeichneten Anbieter sind Inter, Concordia, Deutsche Familienversicherung, Württembergische, Axa, Barmenia Debeka und Hallesche. Bei der erstplatzierten Inter würde die 45-Jährige 20,30 Euro pro Monat zahlen, am günstigsten ist die Württembergische mit 18,20 Euro.
Das Krankentagegeld ist nicht frei wählbar
Guter Versicherungsschutz ist also nicht teuer. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe des Krankentagegeldes, dem Auszahlungsbeginn – die beiden Musterfälle wählen eine Absicherung des Einkommens nach sechs Wochen Lohnfortzahlung –, dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung. Ein Krankentagegeld von 25 beziehungsweise 35 Euro mag vielleicht gering klingen, aber wenn man es auf einen Monat oder gleich mehrere Monate hochrechnet, kommt eine größere Summe zusammen. Frei wählbar ist das Krankentagegeld übrigens nicht. Es darf insgesamt nicht höher sein, als das bisher erzielte Einkommen.
Verbraucherschützer Sunken empfiehlt Interessierten, sich beraten zu lassen. Denn die Kriterien einer solchen Versicherung sind mitunter komplex. „Die von Morgen & Morgen angesetzten Mindestkriterien legen unter anderem besonderen Wert darauf, dass der Versicherer auch bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit leistet, ohne dass eine erneute Karenzzeit eintritt“, sagt Bohrmann.
Auch eine mögliche Erhöhung des Krankentagegeldes ist ein wichtiges Kriterium. „Üblicherweise verzichten die Versicherer auf die Gesundheitsprüfung, wenn Versicherte bei einer Gehaltserhöhung das Krankentagegeld anpassen lassen möchten und den Antrag innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist stellen“, sagt Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung. „Versicherte sollten deshalb bei einer anstehenden Gehaltserhöhung ihren aktuellen Bedarf an regelmäßigem Einkommen prüfen und diesen mit ihrem Krankentagegeld abgleichen.“ Privatversicherte Angestellte und Selbstständige sollten zusätzlich sicherstellen, dass die Krankentagegeld-Versicherung auch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abdeckt, ergänzt Verbraucherschützer Sunken. Andernfalls könnte das ausgezahlte Krankentagegeld nicht ausreichen.
Für wen Krankentagegeld besonders relevant ist
Apropos Selbstständige: Ihr finanzielles Risiko durch Verdienstausfall bei längerer Krankheit kann sehr hoch sein, gibt Heck zu bedenken. „Dies gilt insbesondere für Selbstständige, bei denen sich das Einkommen bereits ab dem ersten Krankheitstag reduzieren oder sogar ganz ausfallen kann“, sagt er. In der privaten Krankenversicherung können Versicherte die Höhe ihres Krankentagegeldes bei Versicherungsbeginn mit ihrem Versicherer nahezu frei vereinbaren. „Nahezu frei deshalb, weil die Höhe auf ihr Nettoeinkommen begrenzt ist“, erklärt Heck. „Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung.“ Bei Selbstständigen wird in der Regel der Gewinn aus zwölf Monaten abzüglich Steuern als Grundlage für das Krankentagegeld herangezogen.
Auch Verbraucherschützer Sunken betont, dass eine Krankentagegeld-Versicherung vor allem dann sinnvoll ist, wenn die Versicherten im Falle von Arbeitsunfähigkeit kein gesetzliches Krankengeld erhalten. „Das sind privat krankenversicherte Personen, seien sie selbstständig oder angestellt“, sagt der Experte. Für Beamte ist eine solche Versicherung übrigens nicht relevant, denn ihre Bezüge werden auch bei Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt.
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