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KrankenversicherungDie beste Krankenhaus-Zusatzversicherung

Wer gesetzlich versichert ist, aber im Fall der Fälle behandelt werden möchte wie ein Privatpatient, braucht eine Krankenhauszusatzversicherung. Die WirtschaftsWoche kürt die besten Tarife. 08.01.2025 - 09:09 Uhr

Karten verschiedener Krankenkassen

Foto: dapd

Eine kleine Unachtsamkeit, der Ski verkantet sich und schon ist es passiert: Die Bänder im Knie sind gerissen, eine Operation ist notwendig. Diese soll ein absoluter Spezialist auf diesem Gebiet durchführen, der Chefarzt einer renommierten Klinik. Und auch wenn der Klinikaufenthalt sehr kurz ausfallen dürfte, soll es unbedingt ein Einzelzimmer sein.

Für Privatversicherte ist das in der Regel Standard. Wer gesetzlich versichert ist, zahlt drauf oder braucht eine Zusatzversicherung. „Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, für Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind – wie ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine Behandlung durch den Chefarzt –, eine Zusatzversicherung abzuschließen“, erläutert Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Zwingend sei eine solche Versicherung nicht, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Grundsatz ausreichend seien. „Menschen, die über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und besonderen Wert auf ein Einzelzimmer oder die Behandlung durch eine Chefärztin oder einen Chefarzt legen, können aber über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken.“

Foto: WirtschaftsWoche

Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis

Doch worauf sollten Verbraucher achten und was kostet diese Zusatzversicherung? Das exklusive Ranking des Analysehauses Morgen & Morgen (M&M) für die WirtschaftsWoche liefert eine Orientierung. Thorsten Bohrmann, Senior-Versicherungsanalyst bei M&M, hat die Krankenhauszusatzversicherungen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für zwei Musterfälle berechnet: eine 30-jährige und eine 50-jährige Patientin. Beide wünschen die Behandlung durch den Chefarzt – auch bei ambulanten Operationen – und ein Einbettzimmer. Alle in der Tabelle enthaltenen Tarife haben im M&M-Rating Krankenhauszusatz mindestens fünf Sterne. Das heißt, alle Tarife haben ein sehr gutes Leistungsniveau.

Die 30-Jährige hat die Wahl zwischen zwölf „sehr guten“ Tarifen. Erstplatziert ist eine Police der Barmenia, es folgen BBKK, Gothaer, SDK, UKV, Envivas, Inter, Axa, Deutsche Familienversicherung, Münchener Verein, LKH und Signal Iduna. Der monatliche Beitrag liegt zwischen 32,69 Euro bei der Axa und 51,47 Euro bei der Barmenia. Damit ist der Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auch der teuerste. Die 50-Jährige kann sich zwischen elf Tarifen entscheiden, die mit einem „sehr gut“ ausgezeichnet wurden. Die BBKK schneidet bei diesem Musterfall am besten ab. Auf den Plätzen folgen UKV, Barmenia, Envivas, Inter, SDK, Gothaer, Münchener Verein, Axa, LKH und Signal Iduna.

Die Axa ist mit einem monatlichen Beitrag von 49,30 Euro auch hier am günstigsten. Das Ranking zeigt: „Je früher und gesünder man ist, desto günstiger und einfacher ist es, einen Versicherungsschutz zu erhalten“, sagt Bohrmann.

Die wichtigsten Kriterien für die Zusatzversicherung

Die monatlichen Beiträge sind damit relativ überschaubar. Im Fall der Fälle spart die Police viel Geld. „Allein der Unterschied zwischen der Standardklasse und dem Einbettzimmer kann im Krankenhaus bereits Mehrkosten von mehr als 170 Euro pro Tag bedeuten“, betont Bohrmann. Dabei ist die Behandlung vom Chefarzt nicht einmal berücksichtigt. „Will man im Krankenhaus einen besseren Aufenthalt durch Einbettzimmer oder Verpflegung sowie eine Chefarztbehandlung, dann kommt man um einen privaten Zusatztarif nicht herum.“

Doch auf welche Kriterien sollten Verbraucher abseits von Einzelzimmer, Chefarzt und monatlichem Beitrag achten? Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten nennt Kriterien, die ein guter Tarif erfüllen sollten: Der Tarif bildet Altersrückstellungen. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. So kann er den Vertrag auch in den ersten drei Jahren nicht kündigen. Der Vertrag leistet auch bei Ursachen, die weder durch Unfälle noch durch „schwere“ Krankheiten“ bedingt sind.

Und ganz wichtig: Die Kosten für wahlärztliche Behandlungen, also durch den Privatarzt oder Chefarzt, werden auch für Honorare oberhalb des 3,5-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte (Höchstsatz) erstattet. Die Tarife im Ranking erfüllen diese Kriterien. Es sind übrigens Unisex-Tarife, die seit Jahren verpflichtend sind. Frauen und Männer zahlen identische Beiträge.

Lesen Sie auch: Die Beiträge steigen – so wappnen Sie sich

jes
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