Strittige Justizreform EU-Kommission fordert Verwarnung Polens

Ärger für Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki - die EU will Polen verwarnen. Quelle: dpa

Die EU-Kommission will Polen wegen der als undemokratisch kritisierten Justizreform förmlich verwarnen. Dafür setzte sie am Mittwoch ein Verfahren in Gang, durch das der Europäische Rat über die Rüge entscheiden muss.

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Die EU-Kommission hat in einem beispiellosen Schritt ein Verfahren gegen Polen wegen möglicher Verletzung der demokratischen Grundwerte eingeleitet. Um gegen die Justizreform der Regierung vorzugehen, aktivierte die Brüsseler Behörde erstmals überhaupt am Mittwoch den Artikel 7 des EU-Vertrags, an dessen Ende auch der Entzug von Stimmrechten stehen könnte. "Die Kommission ist heute zu dem Schluss gekommen, dass ein großes Risiko eines massiven Bruchs der Rechtsstaatlichkeit in Polen gegeben ist", hieß es in einer Erklärung. Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki wies den Vorwurf zurück. In Ungarn kündigte die Regierung an, mögliche Sanktionen gegen Polen mit einem Veto zu blockieren. Die Bundesregierung will das Verfahren gegen Polen dagegen unterstützen.

Es gehe nicht nur um Polen, sondern um die Europäische Union als Ganzes, rechtfertigte EU-Kommissar Frans Timmermans den außergewöhnlichen Schritt. Die EU-Kommission streitet seit Monaten mit der nationalkonservativen Regierung in Polen über die Justizreform, in der sie eine Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz und damit des demokratischen Prinzips der Gewaltenteilung sieht. Sollte die Anwendung der Rechtsstaatlichkeit vollständig den Mitgliedsstaaten überlassen werden, sei die gesamte EU gefährdet, warnte Timmermans.

Vor anderthalb Wochen hatte sich das Parlament in Warschau die Vollmacht über die Besetzung des Obersten Gerichtshofs übertragen. Außerdem wurde die Altersgrenze für Richter am Verfassungsgericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Damit müsste ein großer Teil von ihnen gehen. Die Verfassungsrichter lehnen die Justizreform ab. Zudem sollen die Abgeordneten ermächtigt werden, die meisten Mitglieder des Landesjustizrates zu bestimmen. Dieses Gremium schlägt in Polen Richter vor. Die Vorlagen müssen noch den Senat passieren und von Präsident Andrzej Duda abgesegnet werden. Dies muss bis zum 5. Januar geschehen.

Bereits im Juli hatte Duda das erste Gesetz der Justizreform unterzeichnet. Damit hat der Justizminister das Recht, die Präsidenten der allgemeinen Gerichte zu ernennen und zu entlassen. Der Regierung zufolge soll die Reform Korruption bekämpfen und das Rechtssystem effektiver machen. PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski, der eigentlich starke Mann hinter der polnischen Regierung, argumentiert zudem, es gehe darum, noch aus Zeiten der Sowjetunion stammende Seilschaften zu entmachten.

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