Bewährungsstrafe: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs verurteilt
Rupert Stadler ist im Dieselskandal verurteilt worden.
Foto: REUTERSDer Betrugsprozess um manipulierte Dieselmotoren bei Audi hat zwei Jahre und neun Monate gedauert. Am heutigen Dienstag verkündete das Landgericht München das Urteil gegen den ehemaligen Vorstandschef Rupert Stadler. Stadler erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Mit diesem Urteil blieb das Landgericht in der Mitte des bereits vereinbarten Rahmens von anderthalb bis zwei Jahren. Die vereinbarte Geldauflage von 1,1 Millionen Euro müsse Stadler teils an die Staatskasse und teils an mehrere gemeinnützige Organisationen zahlen, urteilte die Strafkammer. Auch die beiden Mitangeklagten – der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. – erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Stadler hatte im Prozess lange seine Unschuld beteuert. Erst nach dem Hinweis des Gerichts auf eine drohende Gefängnisstrafe gestand der 60-Jährige. Nach dem Auffliegen des Skandals 2015 in den USA hatte er den Verkauf von Autos mit manipulierten Abgaswerten in Europa viel zu spät gestoppt: Angesichts der Hinweise auf Tricksereien auch bei den europäischen Modellen hätte er als Vorstandschef sorgfältiger sein und für Aufklärung sorgen müssen. Nach Einschätzung des Gerichts hatte er damit den ihm vorgeworfenen „Betrug durch Unterlassen“ gestanden.
Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Dieselskandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat
Dieselskandal: Die Angeklagten
Rupert Stadler war als ehemaliger Audi-Chef und Mitglied des VW-Konzernvorstandes der prominenteste Angeklagte. Schwerer wogen aber die Vorwürfe gegen die beiden Mitangeklagten: den ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz und den leitenden Ingenieur P. Die beiden und der ursprünglich mitangeklagte Ingenieur L. sollen große Dieselmotoren für rund 400.000 Autos von Audi, Volkswagen und Porsche ab 2008 so manipuliert haben, dass sie Abgastests bestanden, aber auf der Straße mehr Stickoxid ausstießen als erlaubt. Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. P. soll von seinen Mitarbeitern „intelligente Lösungen“ gefordert haben, um die kaum erfüllbaren Erwartungen von oben zu erfüllen.
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Der geständige Ingenieur L. war als Kronzeuge aufgetreten, das Verfahren gegen ihn war eingestellt worden. Hatz und P. hatten ebenfalls umfassende Geständnisse abgelegt. Das Gericht hat ihnen daher Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt, bei Zahlung von 400.000 beziehungsweise 50.000 Euro als Bewährungsauflage. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem im Falle des Ingenieurs P. im Rahmen einer Verständigung zu, aber für Hatz forderte sie eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung.
Der Schaden im Dieselskandal
Angesichts der sehr langwierigen Beweisaufnahme – der Prozess begann schon im September 2020 und dauerte 172 Verhandlungstage – hatten Beobachter eine sehr umfangreiche Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Stefan Weickert erwartet. Darin hatte er sich auch zur Höhe des Schadens äußern wollen, den die drei Angeklagten zu verantworten haben. Die Anklage hatte den von Hatz und P. zu verantwortenden Schaden noch auf bis zu 3,1 Milliarden Euro beziffert, in ihren Plädoyers aber um ein Drittel reduziert. Stadler soll laut Staatsanwalt für 69 Millionen Euro Schaden verantwortlich sein.
Stadler, Hatz und P. hatten jeweils mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Haftbefehle gegen sie hatten seit über fünf Jahren bestanden und waren nur unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die Angeklagten müssen nun auch die Verfahrenskosten samt Gutachten und Zeugenauslagen tragen, in Summe über eine Million Euro. Dazu kommen Anwaltshonorare für viele tausend Stunden. Stadler hatte dem Volkswagen-Konzern im Zuge eines Vergleichs bereits 4,1 Millionen Euro Schadenersatz wegen Pflichtverletzung gezahlt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, dass sie die Angeklagten nicht als die Hauptverantwortlichen für den Dieselskandal sieht. Es sei überhaupt zweifelhaft, ob es überhaupt den oder die Hauptverantwortlichen geben könne, „wenn im Unternehmen so viele Beteiligte in die falsche Richtung laufen“.
In Braunschweig stehen seit September 2021 vier frühere Topmanager des Volkswagen-Konzerns wegen möglichen Betrugs in der Dieselaffäre vor Gericht. Das Verfahren gegen den vormaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn liegt aber krankheitsbedingt auf Eis.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat schon 2020 vier weitere ehemalige Audi-Manager angeklagt – drei ehemalige Vorstandskollegen Stadlers und den langjährigen Leiter der Hauptabteilung Dieselmotoren bei Audi. Ob und wann dieser Prozess beginnt, ist noch offen.
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