Neue Finanzregeln MiFID II Jetzt erfahren Sie, wie viel Provision Ihr Anlageberater kassiert

Klischees: Banker und Berater. Quelle: Getty Images

Seit Mittwoch gelten neue Regeln beim Vertrieb von Aktien, Fonds, Anleihen oder Zertifikaten. Sie verschaffen Anlegern mehr Transparenz – können aber auch Nebenwirkungen haben.

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Am Mittwoch ist eines der umfangreichsten Regelwerke für die Finanzbranche seit der Finanzkrise in Kraft getreten. Die europäische Richtlinie MiFID II gilt ab 3. Januar auch in Deutschland und erfasst sowohl Profiinvestoren als auch Verbraucher.

Aus Sicht von Privatanlegern sind aus der Masse der neuen Vorschriften insbesondere die neuen Transparenzregeln hervorzuheben, die Finanzinstitute beim Verkauf von Wertpapieren zu beachten haben. So müssen Banken und Anlageberater die ihnen zufließenden Vertriebsprovisionen und Gebühren vor dem Investment aufdecken und ihren Kunden eine schriftliche Begründung aushändigen, warum das angebotene Finanzprodukt zu ihnen passen soll. Zudem werden Beratungsgespräche am Telefon aufgezeichnet und für fünf Jahre gespeichert. Persönliche Beratungsgespräche etwa in der Filiale oder zu Hause beim Anleger sind zu protokollieren.

Bisher war es für Anleger kaum möglich herauszufinden, wie viel ein Berater am Abschluss eines Geschäfts verdient. Jetzt müssen die Provisionen und anderen Kosten detailliert aufgeschlüsselt werden. Das ist für Anleger aus zwei Gründen entscheidend. Einmal, weil Kosten die Rendite mindern. Zum anderen können verlockende Provisionen aus der Kasse des Wertpapieremittenten den Berater auch dazu verführen, Kunden schlechte Finanzprodukte anzudrehen.

Verbraucherschutzverbände haben sich deshalb im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Finanzregeln für eine komplette Abschaffung des in der Finanzbranche weit verbreiteten Provisionswesens stark gemacht. So weit ist der Gesetzgeber jedoch nicht gegangen. Zwar sind Provisionen dem Wortlaut nach grundsätzlich unzulässig, bleiben jedoch erlaubt, sofern sie zur Verbesserung der Beratungsqualität beitragen. Die Ausnahme von der Regel ist so allgemein formuliert und lässt den Finanzinstituten so breiten Spielraum bei der Auslegung, dass sie in der Praxis wohl kaum zur Abschaffung von Provisionen führen wird.

So reicht beispielsweise der Nachweis, dass Anlageempfehlungen aus einer Datenbank mit zahlreichen Alternativen ausgewählt wurden. Auch die Zugehörigkeit zu einem Filialberaternetzwerk ermöglicht kleineren Banken weiterhin, Provisionen zu erhalten, wenn sie zu einem Finanzverbund gehören. Das gilt etwa für Sparkassen.

Kosteninformation für Kunden

Unterm Strich werden mögliche Interessenkonflikte bei der provisionsfinanzierten Beratung also nicht abgeschafft. Aber zumindest werden die Konfliktlinien offengelegt, weil die Höhe von Abschluss- und Bestandsprovisionen schriftlich transparent zu machen ist. Dazu erhalten Anleger vor dem Abschluss eine sogenannte standardisierte Kosteninformation. Die nützt natürlich nur etwas, wenn Bankkunden mit diesen Daten in der Hand mehrere Finanzprodukte vergleichen und das günstigste heraussuchen. Das Kalkül des Gesetzgebers liegt darin, dass durch die neue Transparenz Auswüchse im Provisionswesen verhindert werden. Das mag am Ende sogar wirkungsvoller sein, als ein Verbot auf dem Papier.

„Mit einer standardisierten Kostenaufstellung müssen Banken ihren Kunden detailliert offenlegen, welche Provisionen und Kosten bei der Investition in ein Wertpapier anfallen“, sagt Nikolai Lenarz, Abteilungsdirektor im Geschäftsbereich Finanzmärkte beim Bankenverband BdB.

Dazu zählt etwa die Vermittlungsprovision, die eine Bank zum Beispiel von einem Fondsanbieter erhält, wenn sie Anteile an einen Anleger verkauft. Hinzu kommen Bestandsprovisionen während der Haltedauer eines Wertpapiers, aber auch Rücknahmeabschläge oder Gebühren bei einem späteren Verkauf. Diese Kosten werden zum Beispiel für einen Anlagebetrag von 10.000 Euro und eine Haltedauer von fünf Jahren dargestellt. Sinn der Übung: Der Kunde soll in die Lage versetzt werden, Kosten von Geldanlageprodukten möglichst klar zu erkennen, und danach zu entscheiden, welche Anlage zu ihm passt. Die Vorschrift gilt auch im Onlinebanking.

Für Verbraucher sind die neuen Transparenzregeln sinnvoll. Doch die mit den neuen Regeln verbundenen Kosten auf Seiten der Finanzinstitute könnten vom Gesetzgeber unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben. „Wir beobachten, dass aufgrund von MiFID II viele Institute ihre Geschäftsmodelle grundlegend auf den Prüfstand stellen“, sagt BdB-Finanzmarktexperte Lenarz. Es zeichne sich ab, dass Banken künftig nicht mehr allen ihren Kunden jede Dienstleistung und jedes Finanzprodukt anbieten könnten.

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