VPN vs. Geoblocking: Kommt das grenzenlose Streaming für alle?
Es mag nach einer juristischen Spitzfindigkeit klingen. Doch was Athanasios Rantos, der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, an diesem Donnerstag in Luxemburg in Form des sogenannten „Schlussantrags“ mitgeteilt hat, könnte die digitale Welt umkrempeln. Unter dem Aktenzeichen C-788-24 nämlich verhandelt der EuGH die grundlegenden Spielregeln fürs Streaming, für den Handel mit Sportrechten und andere digitale Inhalte in Europa.
Entsprechend gebannt warteten Rechtsexperten und Medienstrategen von Streaming-Riesen wie Netflix, Sky, Amazon Prime Video oder Disney+ auf die juristische Stellungnahme der europäischen Generalanwaltschaft. Schließlich gelten deren abschließende Bewertungen als wichtiger Indikator für die späteren Urteile des EuGH.
Konkret geht es darum, ob es genügt, urheberrechtlich geschützte Inhalte, die für die Verbreitung in einzelnen Regionen freigegeben sind, mithilfe von Geoblocking gegen Abrufe aus anderen Regionen zu sperren. Dahinter steckt auch eine Grundsatzfrage: Darf man Inhalte regional begrenzen – oder ist das Internet grenzenlos? Das ist die Kernfrage des Verfahrens. Gibt es womöglich ein Recht auf globales Streaming?
Ohne Geoblocking, so viel ist klar, gäbe es keine exklusiven Märkte, keine regionalen Lizenzmodelle. „Das wäre ein Paukenschlag für die digitale Inhaltswirtschaft, denn Rechtssicherheit für Anbieter digitaler Inhalte wäre damit nicht mehr gewährleistet“, so Patric Mau, Experte für gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Oppenhoff in Köln. „Zahlreiche Inhalte könnten nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt legal verfügbar gemacht werden, da eine europaweite Lizenzierung in der Praxis oft wirtschaftlich oder rechtlich unmöglich ist.“ Die heutige digitale Rechteverwertung stünde wohl vor dem Kollaps.
Eine der wohl meistverhassten Botschaften im Netz
Bislang gelten Geoblockaden als Mittel der Wahl, Inhalte regional abgeschottet zu vermarkten: Fans von globalen Sportevents wie dem Superbowl, der Oscar-Verleihung oder angesagten Serien wissen davon ein trauriges Lied zu singen. Nicht anders Film-Enthusiasten, die Blockbuster oder Autorenfilme im Original aus ausländischen Mediatheken abrufen wollen. In der Regel bekommen sie stattdessen auf dem Display eine der wohl meistverhassten Botschaften im Netz eingeblendet: Dass die Inhalte für die Wiedergabe im Abrufland nicht freigegeben sind.
Findige Internet-Nutzer indes umgehen die Sperren regelmäßig mithilfe sogenannter VPN-Software. Sie leitet etwa Abrufe von Netflix-Serien aus Deutschland über sogenannte „Virtuelle Private Netzwerke“ auf Server um, die in den USA stehen. Das und gaukelt den Video-Servern vor, dass der Zuschauer in den USA sitzt und der Abruf somit zulässig ist. VPN waren ursprünglich entwickelt worden, um Internetverbindungen etwa gegen Spionage abzusichern oder zu verhindern, dass staatliche Zensur sensible private Inhalte mitlesen kann.
Längst aber hat sich eine umsatzstarke Industrie von VPN-Dienstleistern entwickelt, darunter Unternehmen wie NordVPN, SurfShark, ExpressVPN oder auch CyberGhost VPN. Sie vermarkten ihre Verschleierungsprogramme ganz offensiv auch als Werkzeug, regionale Zugriffssperren zu umgehen und das Geoblocking auszuhebeln.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage des in Basel ansässigen Anne-Frank-Fonds. Sie richtet sich gegen die Online-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Edition der Tagebücher in Belgien. Dort sind die Texte nach Ablauf urheberrechtlichen Schutzes inzwischen lizenzfrei nutzbar, in den Niederlanden aber noch bis 2037 geschützt. Die 1963 von Otto Frank, dem Vater von Anne, gegründete Stiftung vertritt die Auffassung: Geoblocking reicht nicht, weil VPN-Nutzer aus den Niederlanden trotzdem auf das Werk zugreifen können. Niederländische Gerichte lehnten eine Urheberrechtsverletzung in den ersten Instanzen ab. Der Hoge Raad, das niederländische Pendant zum deutschen Bundesgerichtshof, hat das Verfahren Ende 2024 zur grundsätzlichen Klärung an den EuGH nach Luxemburg weitergereicht.
Geoblocking könnte bleiben
Seit diesem Donnerstag nun scheint sich abzuzeichnen, dass die europäischen Juristen der bisherigen niederländischen Linie folgen. In seiner Schlussbewertung stellt EU-Generalanwalt Athanasios Rantos klar: Wer Inhalte gezielt nur dort anbiete, wo sie rechtlich zulässig sind, und wirksame Geoblocking-Maßnahmen ergreife, mache diese Inhalte im gesperrten Staat grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich – selbst, wenn eine Umgehung über VPN technisch möglich sei. „Insbesondere internationale Streaming- und Plattformanbieter wie Netflix, Sky, Amazon Prime Video oder Disney+ ebenso wie Sportrechteverwerter dürften diese Einschätzung mit Erleichterung aufnehmen“, so Oppenhoff-Rechtsexperte Mau in einer ersten Bewertung.
Damit bleibt Rantos bei der Geoblocking-freundlichen Linie, die die Generalanwaltschaft bereits 2022 bei einem früheren Verfahren vertreten hatte – und die für die digitale Wirtschaft von enormer Bedeutung ist. Allerdings: Die Schlussanträge sind ein starkes Signal, aber noch kein Urteil. Der EuGH mag den Einschätzungen des Generalanwalts häufig folgen, doch daran gebunden ist er keineswegs. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird bis Juni erwartet. Bis dahin bleibt es spannend, ob das Geoblocking in Zeiten von VPN noch Bestand hat. Oder ob die Spielregeln für digitale Inhalte in Europa doch neu geschrieben werden müssen.
