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Code-Share-FlügeEtihad verliert Flug-Vereinbarungen mit Air Berlin

Nur noch die Pflicht statt der Kür: Etihad darf künftig nur noch mit eigenen Maschinen Ziele in Deutschland anfliegen. Die Luftfahrt-Aufsichtsbehörde hat Code-Share-Flüge mit Air Berlin nicht mehr genehmigt. 10.10.2014 - 09:49 Uhr

Airbus A380 in Etihad-Farben: Die Araber dürfen künftig nur noch München, Frankfurt und Düsseldorf anfliegen.

Foto: REUTERS

Die deutsche Luftfahrt-Aufsichtsbehörde hat einem Zeitungsbericht zufolge Vereinbarungen der arabischen Airline Etihad über die gemeinsame Nutzung von Flügen mit Air Berlin abgelehnt. Mit dem Winterflugplan müsse Etihad auf 34 sogenannte Code-Share-Flüge mit Air Berlin unter gleicher Flugnummer verzichten, berichtete das "Handelsblatt" am Freitag unter Berufung auf Unternehmens- und Behördenkreise. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) habe dies den Arabern Mitte der Woche in einem Brief mitgeteilt.

Die Flüge konnten "nicht genehmigt werden, weil sie durch das Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland nicht gedeckt sind", hieß es aus dem Bundesverkehrsministerium. Allein im für Air Berlin wichtigen Drehkreuz Berlin seien mehr als 20 Verbindungen ins europäische Ausland betroffen. Air Berlin werde diese Verbindungen auch weiter anbieten, bereits über Etihad gebuchte Tickets behalten ihre Gültigkeit.

Flughafen Frankfurt am Main

Wenig überraschend: Die Bankenmetropole Frankfurt hat den größten Flughafen Deutschlands nach Passagieraufkommen. Das bedeutet für die Passagiere auch besonders weite Laufwege. Bis zu 1,88 Kilometer lang kann der Weg der Fluggäste vom Eingang bis zum Gate sein.

Quelle: Reisesuchmaschine momondo.de

Foto: PR

Flughafen München

Der Lufthafen in der Großstadt mit Herz bietet besondere Gaumenfreuden für Fluggäste. Laut „Skytrax-Ranking“ überzeugt der Münchner Flughafen mit 45 Gastronomieangeboten. Dort gibt es Schmackhaftes aus aller Welt und bayerische Spezialitäten. Damit liegt er auf Platz eins im internationalen Vergleich.

Foto: PR

Flughafen Hof

Der Flughafen mit der ungewöhnlichsten Verkehrsanbindung liegt im bayrischen Hof. Er bietet die Gelegenheit sich vor dem Flug noch etwas sportlich zu betätigen: Mit dem Fahrrad könne man den Flugplatz laut Website „von Hof aus über die Pfaffenteiche oder Osseck über gut ausgeschilderte Rad- und Feldwege” erreichen.

Foto: PR

Flughafen Stuttgart

Die Schwaben sparen besonders gern? Zumindest nicht, wenn es ums Parken am Flughafen geht. Der teuerste Flughafen Deutschlands steht nämlich in Stuttgart. Laut ADAC ist Stuttgart Spitzenreiter mit einer Parkgebühr von 360 Euro für drei Wochen. Besonders teuer kann das Abstellen des Autos an den meisten Flughäfen in den Kurzzeitparkzonen werden.

Foto: PR

Flughafen Hamburg

Hamburg ist das Tor zur Welt und hat deshalb nicht nur den größten Seehafen Deutschlands, sondern auch den ältesten Flughafen. Der Flugplatz ist bereits über 100 Jahre alt und immer wieder wird spekuliert, ob er auch der älteste in Europa ist. 1911 begann der Flugverkehr jedoch nicht mit Flugzeugen sondern mit Zeppelinen.

Foto: PR

Flughafen Fehmarn

Auf der Insel Fehmarn in Neujellingsdorf liegt der kleinste Flughafen Deutschlands. Es handelt sich um einen Sonderlandeplatz, der für Passagiermaschinen aufgrund der kurzen Landebahn von 590 Metern nicht geeignet ist. Sportflugzeuge dürfen hier starten. Im Winter macht der Flugplatz sogar Pause.

Foto: PR

Flughafen Memmingen

Der höchste deutsche Flughafen steht in Memmingen. In Oberschwaben liegt er auf 633 Metern und damit am höchsten von allen deutschen Flughäfen. Der Flughafen wird auch immer wieder als „Flughafen Memmingen München“ bezeichnet. Er ist daher mit 110 Kilometern Entfernung zur bayerischen Landeshauptstadt einer der am weitesten von der namensgebenden Großstadt entfernten Flugplätze.

Foto: PR

Flughafen Knuffingen:

Der niedlichste Flughafen Deutschlands steht in Knuffingen. Der Name klingt unbekannt? Kein Wunder, denn der Knuffingen Airport befindet sich im Miniatur Wunderland in Hamburg. Er ist dem Hamburger Flughafen nachempfunden. Eine eigens entwickelte Software lässt Flugzeuge auf der 14 Meter langen Rollbahn starten und landen.

Foto: PR

Die Code-Share-Vereinbarung ist ein wichtiger Eckpfeiler für das Geschäft von Air Berlin und Etihad. Dadurch erhöht die deutsche Fluglinie mit den Etihad-Kunden ihre Auslastung. Umgekehrt können die Araber durch diese Vereinbarung ihren Kunden mehr Ziele anbieten. Dem Zeitungsbericht zufolge will Air Berlin aber noch nicht die Flinte ins Korn werfen. Die Airline setze auf ihr Einspruchsrecht, das vier Wochen gelte, berichtete das Blatt. Es zitierte einen Air Berlin-Sprecher mit den Worten: "Es gibt noch Gespräche."

Auch Verkehrsminister Dobrindt verhandelte mit

Bislang scheinen diese Gespräche aber ohne Ergebnis zu bleiben. Bereits im August hatte das LBA Etihad informiert, die Flugverbindungen nicht mehr zu genehmigen – unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen. Im Anschluss habe es Verhandlungen zwischen Vertretern des LBA und der Airline gegeben, auch Verkehrsminister Dobrindt war laut dem "Handelsblatt" eingebunden.

In diesen Gesprächen soll Etihad vor massiven Folgen für Air Berlin gewarnt haben. Dennoch blieben das Amt und Dobrindt bei ihrer Meinung.

Das Luftverkehrsabkommen billigt den arabischen Fluggesellschaften, drei Flughäfen in Deutschland anzufliegen – München, Düsseldorf und Frankfurt. In einem geheimen Luftlinienplan sind offenbar auch Code-Share-Flüge erlaubt. Diese Regelung erstreckt sich auf innerdeutsche Flüge zwischen den drei genannten Flughäfen und Hamburg nach Berlin, Stuttgart und Nürnberg. Diese hat das LBA bislang großzügig genehmigt.

Doch spätestens seit der Geldspritze in dreistelliger Millionenhöhe von Etihad an Air Berlin im Frühjahr 2014 wird die Verbindung der Airlines kritischer beäugt. Die Lufthansa läuft Sturm gegen die aus ihrer Sicht wettbewerbsverzerrende Unterstützung durch eine ausländische Staatsairline.

Auch das LBA muss noch über den Deal entscheiden: Air Berlin muss mehrheitlich in europäischer Hand bleiben, sonst verliert es die Betriebsgenehmigung.

rtr, ses
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