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100 Prozent GruppGier und Größenwahn müssen gestoppt werden

Was Uli Hoeneß getan hat, war falsch. Dennoch ist er kein typischer Steuerhinterzieher. Die Probleme sind weitaus vielschichtiger, als die Politik bereit ist zuzugeben. Welche das sind, beschreibt Trigema-Chef Wolfgang Grupp in seiner neuen Kolumne.Wolfgang Grupp 24.04.2013 - 11:50 Uhr

Uli Hoeneß muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten. Wolfgang Grupp, Geschäftsführer der Textilfirma Trigema schreibt auf WirtschaftsWoche Online über seine Meinung im Fall Hoeneß und die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige.

Foto: dpa

Ich habe zunächst Mitleid mit Uli Hoeneß. Er hat sehr viel geleistet. Er hat Arbeitsplätze in seinem Unternehmen geschaffen und zahlt in dieser Funktion sicher sehr viele Steuern. Er hat mit Bayern München einen Verein aufgebaut, der zu den Ausnahmeerscheinungen in Deutschland und in Europa zählt und übrigens auch der Stadt München sehr viele Steuern beschert.

Ich verstehe aber nicht, weshalb so jemand sich dann in eine solche Situation begeben konnte. Ich registriere immer häufiger, dass Menschen, die eigentlich ausgesorgt haben, meinen, sie müssten stille Reserven außerhalb Deutschlands anlegen und das, obwohl sie es überhaupt nicht nötig haben. Uli Hoeneß hat sicher so viel Geld, dass er es gar nicht ausgeben kann. Ich glaube nicht, dass er sich der Trageweite seines Handelns bewusst war. Der typische Steuerhinterzieher ist er sicher nicht!

Wer sich in der Öffentlichkeit präsentiert, darf generell Dinge, die er kritisiert, unter gar keinen Umständen selber machen. Herr Hoeneß hat leider etwas getan, das er selbst in der Hand hatte und damit es auch zu verantworten hat. Es war kein Zufall oder eine Krise von außen, die ihn dazu gezwungen haben. Es war sicher sehr unüberlegt.

Die Medien reagieren allerdings jetzt zweifelsohne sehr übertrieben, so wie das 2008 auch beim damaligen Post-Chef Herrn Zumwinkel war, als er ebenfalls wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde.

Weshalb regt sich eigentlich niemand groß auf über die Millionen, die zum Beispiel das Oberlandesgericht München verursacht hat, indem es sichtlich die ausländische Presse benachteiligt hat? Wo bleibt die Empörung über die Arroganz des Richters, der das zu verantworten hat? Bei Herrn Hoeneß wird dagegen vorgerechnet, wie viele Schulen oder ähnliches man von den hinterzogenen Steuern bauen könnte.

In den Fünfziger- und Sechzigerjahren, als ich noch zur Schule ging, war es etwa für gut verdienende Personen fast selbstverständlich, dass man ein Konto in der Schweiz hatte! Das ist sicher heute weniger, nicht zuletzt durch die aktuellen Entwicklungen.

15 Dinge, die Sie noch nicht über Wolfgang Grupp wussten
Er ist der Mann mit dem Affen. Das klingt nicht sehr nett, aber der Affe hat Wolfgang Grupp zum vermutlich bekanntesten Mittelständler Deutschlands gemacht. Grupp wirkt eitel, gilt aber als einer von Deutschlands Vorzeigeunternehmern. Mehr über sein Leben, seine Ansichten und seine Marotten.
1990 kaufte Grupp die Rechte an einem Affenspot, der ursprünglich für Toyota gedacht war. Es ließ sich leicht ein neuer Text über die Bilder legen. Danach drehte Trigema eigene Spots mit Schimpansen. Seit 1996 gibt es den heute bekannten Spot.
Im Hubschrauber: Die nächste Autobahn recht weit entfernt. Die Bundestrasse zu stark frequentiert. Das ist nichts für einen ungeduldigen Macher. Der 1995 gekaufte Bell Jet Ranger trägt natürlich das Trigema-Logo.
Sie hat ein Reetdach. Grupp entdeckte seinen Faible für Reetdach-Häuser während eines Urlaubs auf Sylt. Er wünschte sich Wohnlichkeit und Wärme, und dazu passte dieses Material am besten. Außerdem kennzeichnet die Villa der Rittersaal unterm Dach.
Trikotwarenfabrik Gebrüder Mayer: Josef Mayer, Grupps Großvater, gründete die Firma 1919/20 und überstand als Unterwäschehersteller auch die schwierigen 20-Jahre sehr gut. Nach dem zweiten Weltkrieg fiel ihm die Umstellung leichter als anderen Unternehmen in der Region, die sich auf Uniformen spezialisiert hatten.
Wolfgang Grupp besitzt eine 400 Hektar große Eigenjagd im Allgäu. Schon als Jugendlicher liebte er es, hoch zu Ross hinterm Wild herzujagen.
Romantischer geht es kaum: 1986 ging Grupp auf Auerhahnjagd in der Obersteiermark. Während der Jagd besuchte der damals 44-Jährige einen Freund. Der Baron hatte eine 22-jährige Tochter. Fortan konnte Grupp die Schönheit nicht mehr vergessen.
Er ließ sich eine sehr große Begräbnisstätte errichten: Umfriedet von einer hohen Mauer liegt die Grabstätte für seine Familie angelegte inmitten einer 600 Quadratmeter großen Grünflache. Ein kleines, frei zugängliches Areal am Rande des eigentlichen Friedhofes.
Manchettenknöpfe, Einstucktuch und schmale Krawatte - Grupps akkurate Kleidung hat sich praktisch nicht verändert: Maßanzug, meisten auffällig gestreiftes Hemd, Kragen und Manchetten weiß, schmale Krawatte und Einstucktuch in den Farben des Hemdstoffes.
Es ist ein Großraumbüro, dass er sich mit Mitarbeitern teilt: In den 70er-Jahren hat sich Grupp ein Großraumbüro entworfen, das er gemeinsam mit Verwaltungsangestellten belegt. Wenn sich seine ehrliche Empörung, wofür er durchaus bekannt ist, in großer Lautstärke Luft macht, bekommen das also einige Mitmenschen zu hören.
Josef Mayer war für seinen Enkel als Mensch und Unternehmer das größte Vorbild. Zwischen Wolfgang Grupp und seinem Vater entwickelte sich ein veritabler Generationenkonflikt. Der Sohn nahm es dem Vater übel, dass er mit dem Unternehmen allzu arg expandierte, wodurch Trigema ins Schlingern geriet.
Das Äußere musste für ihn schon als Jugendlicher stets erstklassig sein. Daher bat er Eltern und Verwandte, ihm Geld zu schenken statt Gegenständen. Wolfgang sparte und kaufte sich 1962, mit 20 Jahren, eine teure, ultraflache Uhr. Er trägt sie bis heute voller Stolz.
Er schlüpfte persönlich in das Nikolaus-Kostüm. Bonita und Wolfgang junior merkten irgendwann, dass ihr Vater selbst in dem Kostüm steckte, ließen es sich aber lange nicht anmerken. Grupp übernahm diese Job, weil ihm im Jahr zuvor der Auftritt des engagierten Gabenbringers nicht gefallen hatte.
1987 kam es zum Bruch zwischen Grupp und Aldi-Nord: Der Discounter wollte, dass die Ware nicht mehr unter dem Label Trigema, sondern als Eigenmarke in die Regale kam. Dazu gehörte ein Preisnachlass von 40 Prozent. Grupp verzichtete lieber auf den Umsatz von 25 Millionen Mark jährlich.
Pünktlich vor sieben Uhr springt er in den Pool und schwimmt acht Bahnen, das entspricht 360 Metern. Das tut er auch im Winter bei Minusgraden, allerdings lässt Grupp das Wasser dann auf 19 Grad temperieren.
Weil er wegen Raserei drei Punkte in Flensburg kassierte. Grupp wollte stets ein Vorbild an Disziplin sein und hielt sich streng an seine Regeln. Umso mehr ärgerte er sich über den Verkehrsdelikt.

Uli Hoeneß hat ja offenbar auf das Steuerabkommen mit der Schweiz spekuliert. Wäre das nicht von der SPD im Bundesrat verhindert worden, hätte er seine Rechnung bezahlt und niemand hätte etwas von seinem Konto in der Schweiz bemerkt.

Hier schlagen aber, ehrlich gesagt, zwei Herzen in meiner Brust. Ich kann die CDU verstehen, die mit dem Abkommen Ruhe haben wollte und nach dem Motto handelte: Lieber den Spatz, sprich: die zehn Milliarden Euro, in der Hand als die Taube, also ein viel größere aber unsichere Summe, auf dem Dach. Ich kann aber auch die Opposition verstehen, die verhindern wollte, dass Leute straffrei ausgehen, die Millionen hinterzogen haben.

Bundeswehr

Noch sind Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende steuerfrei. Auch Reservisten müssen ihre Bezüge nicht mehr versteuern. Aber die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem künftig Steuern auf Zuschläge, besondere Zuwendungen, unentgeltliche Unterkünfte und Verpflegung erhoben werden. Sold und medizinische Versorgung sollen steuerfrei bleiben. Gezahlte Taschengelder und andere Zahlungen in den freiwilligen zivilen Diensten, vor allem im Jugendfreiwilligendienst, sind wohl auch weiterhin von der Steuer befreit sein.

Allerdings soll die neue Steuerpflicht auf Zuschläge und Extrazahlungen nur für neue Soldaten gelten. Wer vor dem Jahreswechsel seinen Wehrdienst angetreten hat, bleibt komplett steuerfrei. Wer erst 2013 seinen Dienst angetreten hat, kann sich über den Jahressteuerausgleich zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Steuerfrei bleibt in jedem Fall der Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr – besser bekannt als Existenzminimum. Die Summe erreichen jedoch die wenigsten freiwilligen Wehrdienstleistenden.

Foto: dapd

Elektroauto

Elektroautos im Förderprogramm: Die Kfz-Steuer für die Stromer entfällt nun für zehn statt wie bisher für fünf Jahre. Und wer ein Elektroauto mit Brennstoffzelle als Dienstwagen überlassen bekommt und somit den geldwerten Vorteil versteuern muss, darf die teure Brennstoffzelle aus dem Listenpreis herausrechnen. Dann fällt die pauschale Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regel günstiger aus. Danach muss der Arbeitnehmer jährlich ein Prozent des Listenpreises seines Dienstwagens wie sein sonstiges Einkommen versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kommen noch 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer hinzu.

Foto: dpa

Oldtimer als Dienstwagen

In der eskalierenden Finanzkrise stürzten sich viele Sparer auf Sachwerte. So boomte auch der Markt für Oldtimer. Das brachte manchen Firmenchef oder Selbständigen auf die Idee, das edle Gefährt auch als Dienstwagen zu nutzen. Der Clou: zu versteuern ist der Dienstwagen-Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel, das heißt, ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises zählt monatlich als steuerrelevantes Einkommen. Da die Listenpreise der alten Schätzchen jedoch nach heutigen Maßstäben sehr niedrig sind und der tatsächliche Verkaufswert des Oldtimers für die Steuerbehörden keine Rolle spielt, ist die Steuerbelastung im Vergleich zu modernen Autos sehr niedrig.

Foto: Presse

Smartphones, Notebooks und Co.

Wer vom Chef Smartphone, Notebook oder Tablet-Computer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen bekommt, muss keine Steuern und Sozialabgaben auf die geliehenen Arbeitsmittel zahlen. Sind die Geräte jedoch ein Geschenk an den Arbeitnehmer, fallen 25 Prozent Steuern auf den Kaufpreis an.

Foto: REUTERS

Ehrenamt

Im laufenden Jahr können ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen 220 Euro mehr Aufwandsentschädigung erhalten, ohne steuerpflichtig zu werden. Insgesamt dürfen sie steuerfrei 720 Euro im Jahr für ihr Ehrenamt erhalten. Für Rettungssanitäter und ähnliche Ehrenamtliche steigt die abgabenfreie Grenze um 300 Euro auf 2400 Euro im Jahr. Auch für Vereine kann es sich daher lohnen, die Aufwandsentschädigungen anzupassen, wenn ein Teil der Bezahlung als Minijob erfolgt. Je besser sie das steuerfreie Maximum für Entschädigungen nutzen, umso geringer ist ihr Steueranteil für die Minijob-Bezahlung.

Foto: Fotolia

Steuererklärungen von Rentnern

Derzeit machen die Finanzbehörden Jagd auf Ruheständler, die zwar steuerpflichtig sind, aber keine Steuererklärung abgegeben haben. Durch Datenabgleich mit der Rentenversicherung kommen die Ämter den Säumigen auf die Schliche, bereits 100.000 Rentner in Nordrhein-Westfalen haben deswegen Post vom Finanzamt erhalten. Es handle sich um Rentner, die bisher steuerlich nicht geführt wurden, bei denen ein Abgleich mit Daten der Rentenversicherungen aber ergab, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Düsseldorfer Finanzministerium. Deshalb müssen die betroffenen Rentner jetzt nachträglich eine Steuererklärung abgeben.

Wer 2013 in Rente geht, muss einen größeren Teil seiner Rentenbezüge versteuern. Durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 steigt Jahr für Jahr der zu versteuernde Rentenanteil, bis 2040 100 Prozent der Rente zu versteuern sind. Wenn keine weiteren Einkünfte dazu kommen, bleiben diese Rentenbeträge im Monat steuerfrei:

Steuerjahr 2012:
Jahresfreibetrag 15.770 Euro, entspricht monatlich 1308 Euro
Steuerjahr 2013:
Jahresfreibetrag 15.190 Euro; entspricht monatlich 1260 Euro

Foto: dpa

Steuerveranlagung von Ehepaaren

Ehepaare müssen sich entscheiden, ob sie ihre Steuerschuld gemeinsam oder getrennt tragen wollen. Bei gemeinsamer Veranlagung werden Einnahmen und Ausgaben quasi in einen Topf geworfen und nach der Splitting-Tabelle gemeinsam versteuert. Paare, bei denen jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung abgeben möchte, kann für das Vorjahr nur noch eine Einzelveranlagung wählen. Dann können Kosten wie etwa Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht mehr einem der Partner beliebig zugeordnet werden. Lediglich der Ehepartner, der diese Kosten getragen hat, darf sie auch absetzen. Allerdings können die Ehegatten beantragen, die Kosten hälftig auf beide Partner aufzuteilen.

Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit der "besonderen Veranlagung" im Hochzeitsjahr. Bei der besonderen Veranlagung wurden die Ehegatten so behandelt, als wären sie nicht miteinander verheiratet. f

Foto: dpa

Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Unterlagen reduziert sich von bisher zehn auf zukünftig acht Jahre. Betroffen sind in erster Linie Unternehmen, die Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und bestimmte Zollunterlagen nun nicht mehr für zehn Jahre archivieren müssen. Gleiches gilt für Selbstständige, Freiberufler oder festangestellte Arbeitnehmer mit nebenberuflichen Honorartätigkeiten. Wer Belege und Unterlagen vor Ablauf der Frist schreddert oder verlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Foto: Fotolia

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

2013 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherungspflichtigen von 45.900 Euro auf 47.250 Euro. Für Arbeitnehmer, die über dieser Grenze liegen, erhöht sich somit ihr Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Grenze gilt bundesweit. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist in den Bundesländern jedoch unterschiedlich. Diese liegt in Sachsen oder Thüringen bei 58.800 Euro, in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg dagegen um fast 11.000 Euro höher bei jährlich 69.600 Euro.

Foto: Fotolia

Minijobber

Minijobber dürfen ab 2013 bis zu 50 Euro mehr verdienen, ohne Steuern zu zahlen - insgesamt nun bis zu 450 Euro im Monat. Allerdings gilt für Minijobs, die 2013 erstmals angetreten wurden, nun auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen pauschal 15 Prozent vom Lohn in die Rentenversicherung, der Minijobber muss die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent tragen - maximal 17,55 Euro für einen 450-Euro-Minijob. Minijobber in Privathaushalten zahlen mehr, weil Arbeitgeber hier nur pauschal fünf Prozent in die Rentenkasse einzahlen. Wer seinen Minijob erst 2013 aufgenommen hat, kann sich vom Chef von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist vor allem für Minijobber mit einem Hauptberuf sinnvoll. Für "alte" Minijobber ändert sich nichts. Sollte der Arbeitgeber den Lohn von 400 Euro bis auf 450 Euro aufstocken, gilt jedoch das neue Recht.

Foto: dpa

Trigema und Grupp
Trigema besteht seit 1919. Anders als fast alle Konkurrenten produziert die Bekleidungsfirma aus Schwaben komplett selbst, statt im Ausland fertigen zu lassen. Über die Hälfte der Artikel verkauft Trigema in eigenen Läden und im Internet.
Wolfgang Grupp übernahm 1969 in dritter Generation. Er gab kurz darauf unrentable Firmenteile auf und setzte aufs T-Shirt. Heute garantiert er die Arbeitsplätze - auch den Kindern seiner Mitarbeiter.

Ähnlich verhält es sich mit den neuerlichen Überlegungen der SPD, möglicherweise die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abzuschaffen. Einerseits verstehe ich die Logik. Es ist ja auch nicht möglich, dass ein Einbrecher, der in einem Haus etwas gestohlen hat, danach zur Polizei gehen kann, das gestohlene zurückgeben kann und dann ohne Strafe davon kommt. Andererseits verstehe ich auch, dass der Fiskus sagt, Hauptsache ich bekomme das Geld, und wenn mir durch ein Geständnis die Arbeit erleichtert wird, dann soll derjenige auch nicht bestraft werden. Ganz gerecht ist das freilich nicht.

Generell habe ich aber für alle, die jetzt unabhängig von Herrn Hoeneß mit ihrem ausländischen Konto ein Problem haben, kein Verständnis. Es gab schon unter dem früheren SPD-Finanzminister Herrn Eichel die Gelegenheit, mit einer einmaligen Zahlung Steueramnestie zu erlangen. Ich habe schon damals verschiedenen Freunden gesagt, wenn ich ein Konto in der Schweiz hätte, würde ich die Gelegenheit ergreifen.

Eines muss ich hier jedoch anmerken: Wie kann es sein, dass in einem mit uns befreundeten Land Banken die Menschen im Nachbarland fast auffordern, Schwarzgeld zu deponieren oder die Erträge von Anlagen nicht zu versteuern? Viele Schweizer Banker haben doch solche Wege angeboten, um der deutschen Steuer zu entgehen. Das ist so, wie wenn mein befreundeter Nachbar bei sich eine Drogenhöhle einrichtet und dann meine Kinder dort hinlocken würde und mir dann sagen würde, er könne doch nichts dafür, dass meine Kinder Drogen nehmen. Auf die Schweiz bezogen, hätte diese Arbeitsweise der Banken viel früher abgestellt werden sollen.

Wir in meiner Firma haben nur Festgelder. Ich vertraue den spekulierenden Bankern, die mit Superzinsen und eventuell Steuerfreiheit werben, unser Geld nicht an.

Meine Firma TRIGEMA hat 100 Prozent Eigenkapital. Ich habe nur Festgelder, die ich ausschließlich bei unserer Hausbank angelegt, das ist die Volksbank Albstadt. Ich muss das Geld konstant zur Verfügung haben zur Sicherung unserer Arbeitsplätze, sofern das Konsumklima wie zum Beispiel jetzt im Frühjahr durch den langen Winter nicht optimal war. Die Zinsen sind für mich dabei nicht ausschlaggebend, wir verdienen unser Geld in unserer Produktion!

Ich habe mich nie über den Spitzensteuersatz in Deutschland, den ich bezahlen muss, beschwert. Mich hat aber immer wieder gestört, dass Personen für Milliarden Verluste verantwortlich waren und sich anschließend problemlos aus der Verantwortung ziehen konnten. Denken wir nur an den Medienunternehmer Thomas Haffa, der Ende der 90er-Jahre von seiner Yacht im Mittelmeer grüßte und den deutschen Steuerzahler die Zeche zahlen ließ. Vielleicht fragen wir auch mal alle gescheiterten Konzern- oder Unternehmensführer, ob sie persönlich auch für ihre Schäden, die nicht selten ausschließlich auf Gier und Größenwahn zurückzuführen sind, aufkommen.

Wolfgang Grupp ist einer der profiliertesten deutschen Mittelständler. Der alleinige Inhaber der Textilfirma Trigema im schwäbischen Burladingen wurde durch die Fernsehspots berühmt, in der ein Schimpanse für seine T- und Sweat-Shirts wirbt. Grupp besteht darauf, nur in Deutschland zu produzieren. Ab heute schreibt er regelmäßig in seiner Kolumne "100 Prozent Grupp" für wiwo.de

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